Von Achim Baumann

Björn Höcke darf man als “Faschisten” bezeichnen. Das wird in fast jedem Artikel der Mainstreampresse genüßlich erwähnt. Dass nun Gerichte die Bezeichnung “Vollidiot” für Robert Habeck zuließen und auch “Brechmittel” für die Waffen-Lobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP ging in der Mainstreammesse mehr oder weniger unter. Die Bild-Zeitung indes berichtete darüber. Dass man den Hamburger Innensenator als “Pimmel” bezeichnen kann, griff ebenfalls die Bild-Zeitung auf. Wird es also künftig den Zusatz in Zeitungsberichten geben “Habeck, der auch als Vollidiot bezeichnet werden darf” oder “Strack-Zimmermann, die als Brechmittel bezeichnet werden darf”? Wohl kaum. Die Beschimpfungsorgien des politisch-medialen Komplexes nehmen dagegen zu.

Nicht immer ist alles straffrei
Nun sollte man dennoch vorsichtig sein, wenn man Politiker in dieser Weise bezeichnet. Denn es kommt nicht immer auf das konkrete Wort an, sondern um den jeweiligen Kontext. Und lässt sich daraus schließen, dass man Politiker ehrabschneidend beschimpfen, nicht nur eine Tatsache beschreiben wollte, wird ein Richter sicherlich zuungunsten des vermeintlichen oder tatsächlichen Beleidigers entscheiden – der Beifall des politisch-medialen Komplexes wäre ihm sicher. So beweisen sich Richter gerne für höhere Ämter. Erfreulich ist jedoch, dass Gerichte immer wieder feststellen, dass Politiker mehr einstecken müssen als einfache Bürger: Dieser höchstrichterlichen Auffassung schloss sich das Amtsgericht Offenburg kürzlich an, als es zu bewerten hatte, ob die auffällige FDP-Politikerin mit dem unglücklichen Doppelnamen Strack-Zimmermann als “lobbygetriebenes Brechmittel” bezeichnet werden darf. Vor dem Offenburger Amtsgericht war deswgen eine Durbacherin angeklagt. Und es ist schon fast ein Wunder, dass die Bezeichnung nicht als Beleidigung verurteilt wurde.

Beleidungen von Bürgern durch Politiker häufiger
Dabei wird oft vergessen, wie Politiker sich im Ton vergreifen, man sie aber nicht anzeigen kann. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst nannte die AfD jüngst eine “Nazi-Partei” – er genießt Immunität. Dass die AfD sicherlich keine Nazi-Partei ist, sollte klar sein. Aber relativiert der Ministerpräsident damit nicht die Taten des NS-Unrechtsstaates? Ist das nicht strafbar? Und „Je größer der Haufen Scheiße, umso mehr Fliegen sitzen drauf“ sagte wer? Genau, das sagte ausgerechnet die FDP-Politikerin über die AfD, die sich nicht als Brechmittel bezeichnen lassen möchte: die Waffen-Lobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann! Was für eine Heuchlerin! Aber interessant ist, dass ihre Beleidigung der AfD ausführlich in den Medien zitiert wurde. Verbale Entgleisungen bei politisch tätigen Menschen kann dabei als gezielte Entgleisung erachtet werden. Gerade Politiker sind oft nichtssagend in ihren Äußerungen. Wenn sie sich mal hart ausdrücken, ist das in der Regel gezielt. Und bei Wüst und Strack-Zimmermann ist klar, dass sie um jede Wählerstimme buhlen müssen. Derzeit ist es eben en vogue, sich gegen Rechts zu positionen – da das aber alle Politiklieblinge der Medien machen, muss es sich offenbar von den Äußerungen der anderen abheben – und das geht nur mit besonders beinharten Aussagen, gegebenenfalls auch mit Beschimpfungen, Beleidigungen und gezielten Entgleisungen. Das ist durchsichtig und sollte beim einfachen Volk nicht verfangen! Apropos Volk: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach diese Woche auch von Extremisten, die als Rattenfänger auftreten und meinte natürlich die AfD. Aber damit bezeichnete er letztendlich die Wähler der AfD als Ratten. Diese Entmenschlichung von deutschen Staatsbürgern sollte man ihm ins politische Stammbuch schreiben. Kein Vergeben – kein Vergessen!

Beitragsbild / Symbolbild: Jorm Sangsorn / Shutterstock.com

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