Kaum gefeiert! Ist das Bundesverfassungsgericht noch Wächter unserer Verfassung?

19.05.2026|0 Kommentare

Von Achim Baumann. "Es war einmal", so fangen alle guten deutschen Märchen an. Aber das ist kein Märchen: Mit dem Inkrafttreten des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes am 17. April 1951 erhielt die junge Bundesrepublik ein Organ, das in dieser Form damals nahezu einzigartig war: das Bundesverfassungsgericht. Zwei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik wurde damit die rechtliche Grundlage für ein Gericht geschaffen, das fortan als Hüter des Grundgesetzes auftreten sollte. Vorausgegangen war eines der schwierigsten Gesetzgebungsverfahren der frühen Nachkriegszeit. Das Gericht entwickelte seine heutige Machtstellung nicht sofort, sondern erst schrittweise – heute steht es faktisch neben Parlament und Regierung als eigenständiges Verfassungsorgan. So genießt es einen großen Respekt, wenngleich nicht mehr alles glänzt, was das Bundesverfassungsgericht heutzutage von sich gibt.
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