Von Jan Ackermeier

Ab dem 1. August 1984 wird in der Bundesrepublik Deutschland das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes auf den Vordersitzen im Auto mit einem Bußgeld von vierzig D-Mark geahndet. Die Anschnallquote von Fahrzeuginsassen erhöht sich in der Folge von rund 60 auf etwa 90 Prozent. Österreich hatte bereits die Gurtpflicht ab dem 1. Juli 1984 eingeführt. Die Gurtpflicht auf den Rücksitzen wurde in Deutschland ab 1. Juli 1986 und in Österreich ab dem 28. Juli 1990 eingeführt.

Unbeliebter Gurt
Die Einführung einer Gurtpflicht stieß in vielen Ländern auf heftigen Widerstand. Die nicht sanktionsbewehrte Gurtpflicht auf Vordersitzen in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. Januar 1976 traf auf den großen Widerstand vieler Autofahrer. Dahinter steckte die elementare Furcht vor der Fessel. Eine unwillkürliche Form, in der Menschen mit Gefahren fertig werden sollen, ist die Flucht … die Autofahrer werden augenscheinlich nur schwer damit fertig, dass sie sich selbst fesseln und gleichsam wehrlos machen müssen, um Gefahren beim Unfall bewältigen zu können.

Das Recht ist zweideutig
Auch juristisch war die Frage, ob der liberale Staat die Auto-Bürger zum Überleben zwingen soll und darf, umstritten. Eine auch in Anbetracht der vergangenen Jahre nach wie vor aktuelle Frage. Ein wesentliches Argument der Gurtgegner war, daß Autofahrer einen Unfall überlebt haben, weil sie aus dem Auto herausgeschleudert wurden. Wenn demnach der Gurt in Einzelfällen eine negative Wirkung hätte, würde der Gurtzwang einen Zwang zur Selbstgefährdung bedeuten, den der Staat wegen des Rechts auf körperliche Unversehrtheit nicht per Verordnung ausüben dürfe.

Beitragsbild: Werbebild für das Anlegen von Sicherheitsgurten; 1960er-Jahre. Urheber unbekannt.

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