Von Dubravko Mandic

Am 30. Juni endete der Prozess gegen die Mutter von vier Kindern mit einer Verurteilung zu drei Jahren Haft. Seit acht Monaten sitzt sie bereits in Untersuchungshaft. Die Badische Zeitung titelt lapidar „Drei Jahre Haft für Brandstifterin am Amtsgericht Freiburg“.

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Ein Fehlurteil?
Wir haben es mit einem eklatanten Fehlurteil zu tun, welches der Mutter und dem eigentlichen Geschehen in keiner Weise gerecht wird. Die Mutter, die in ihrer Hilflosigkeit und Ohnmacht nur ein Zeichen setzen und Aufmerksamkeit erlangen wollte, wird durch die „Berichterstattung“ der Badischen Zeitung zur „Brandstifterin“. Damit kann der Leser all die anderen Fälle von Brandstiftung assoziieren, für welche der Normalbürger zu Recht keinerlei Verständnis aufbringt und die deshalb auch vom Gesetzgeber mit besonderer Strafdrohung belegt wurden.

Die Rechtslage
Wer Räumlichkeiten, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird nach § 306a StGB zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. In minder schweren Fällen beträgt der Strafrahmen 6 Monate bis 5 Jahre. Die Strafvorschrift zielt vor allem auf die gefährlichen Fälle, bei denen Wohnungen und Häuser angezündet werden. Da sind Menschenleben in Gefahr. In unserem Fall zündete die Mutter am Eingang des Amtsgerichts Freiburg eine kleine Pfütze an, während ein Justizbeamter noch in der Eingangsschleuse war, von wo er die Mutter gerade hinausbefördert hatte, als diese ihr Benzin unter seinen Augen verschüttet hatte. Zuvor hatte sie die Familienrichterin O. auf dem Flur zur Rede gestellt, welche die Polizei angewiesen hatte, ihre Tochter auch unter Anwendung „unmittelbaren Zwangs“ der Mutter zu entreißen. Bei Gericht sagte sie später, dass sie das Amtsgericht nicht wirklich anzünden oder Menschen verletzen wollte. Dann hätte sie das Benzin in einen Raum geschüttet, wo keiner war und wo sich das Feuer ungehindert hätte ausbreiten können.

Ist diese Mutter eine „Brandstifterin“?
„Es gibt sehr unterschiedliche Motive. Im Fall der Jugendlichen wäre das Motiv Vandalismus. Dann gibt es die Brandstifter, die sich an jemandem rächen wollen. Sie zünden etwa Nachbars Auto an oder seinen Kellerverschlag, etwas, was hier in Berlin recht häufig vorkommt. Eine dritte Gruppe sind Täter, die unter einer Psychose leiden. Und dann gibt es die, die das Feuer lieben, seinen Geruch, die Hitze”, äußerte die Psychologin Prof. Rebecca Bondü im Spiegel auf die Frage nach den Motiven von Brandstiftern. Unsere Mutter passt nicht in diese Kategorien und Schubladen. Ihre Tat lässt sich eher mit den Fällen von Kurden vergleichen, die sich aus Protest gegen den Krieg gegen ihr Volk auf Autobahnen selbst mit Benzin überschütteten und anzündeten. Im Fokus steht das Erlangen von Aufmerksamkeit. Und tatsächlich hat sie diese Aufmerksamkeit an jenem Tag erhalten. Überregional wurde berichtet. Legal Tribune Online schrieb:

„Das Motiv der Frau blieb erst einmal unklar. Sie sollte von Beamten befragt werden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg sagte, die Frau sei in ein familiengerichtliches Verfahren involviert, das aktuell beim AG anhängig ist. Details konnte er nicht nennen.“

Ein “Deal”?
Die Justiz war von Anfang an bestrebt, das große Unrecht, welches der Mutter von Seiten des Jugendamtes und am Ende auch der Freiburger Justiz widerfahren war, zu verschleiern. Der das Urteil sprechende Richter Lars Petersen war bestrebt, der Verteidigung ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem er an mehreren Stellen darauf hinwies, dass das Gericht natürlich Verständnis für die emotionale Lage der Mutter habe und dies bei der Strafzumessung berücksichtigen werde. Dass das nur Lippenbekenntnisse waren und das Gericht eine Strafe ohne Bewährung über 2 Jahren anstrebte, war mir und RA Lober bewusst. Denn ich hatte am zweiten Tag eine Verständigung angeregt. Ein solcher „Deal“ ist an Gerichten durchaus üblich. Richter haben ein Interesse daran, weil sie damit das Verfahren abkürzen können. Die Richter schlagen dann oft selbst einen bestimmten Strafrahmen bei geständiger Einlassung vor und wenn alle einverstanden sind, müssen nicht alle Zeugen gehört werden. Richter Peteresen schlug nichts vor und stellte nach dem Gespräch lediglich fest, dass die Staatsanwaltschaft für eine bewährungsfähige Strafe nicht zu haben sei.

Doch kein “Deal”
Da somit feststand, dass der Richter auf Verurteilungskurs zu einer empfindlichen Haftstrafe war, beantragte ich die Beiziehung der Familienakten und die Vernehmung der Tochter der Angeklagten. Die Akten des Familiengerichts bekam ich problemlos, aber die Tochter wollte Richter Petersen auf keinen Fall vor Gericht sehen. In einer Verhandlungspause ging er auf uns zu und wollte uns mit „guten Worten“ von unserem Vorhaben abbringen. Der Richter tat so, als ginge es jetzt darum das Kind zu schützen. Jenes Kind, welches seit Jahren von Heim zu Heim geschoben wird, welches dort gemobbt und schlecht ernährt wurde, dem man die Haare geschoren hatte, um weniger attraktiv für Pädophile zu sein. Jenes Mädchen, welches sich am Tattag im Zimmer ihres Bruders unter dem Bett versteckte, um nicht schon wieder von ihrer Mutter und Familie getrennt zu werden. An jenem Tag war aufgrund des Beschlusses der Richterin O. die Polizei mal wieder eingerückt. Tage zuvor konnte das Mädchen der Polizei entweichen. Wie bei einer Verbrecherrazzia war die Polizei im Haus der Mutter zu Gange. Der Bruder schilderte vor Gericht, wie ein fast zwei Meter großer Polizist in seinem Zimmer nach seiner Schwester suchte. Schließlich habe er Matratze und Rost vom Bett geworfen und seine dort kauernde Schwester angeschrien, endlich rauszukommen. Vor dem Haus kam es dann noch zu einer sehr unschönen Szene. Die Mutter wollte noch einmal zu ihrer Tochter, aber ein Beamter riss sie zu Boden. Diese ganze Aktion muss von der Mutter als höchst demütigend empfunden worden sein. Sie nahm dann den Kanister und fuhr nach Freiburg, um die Richterin O. zur Rede zu stellen.

Die Richterin
Richterin O. durften wir dann im Prozess erleben. Sie musste zwei Mal aussagen und man merkte ihr an, dass sie keinerlei Lust auf diese Befragungen hatte. Ich wollte von ihr wissen, wieso sie den Antrag der Mutter, auf Herausgabe und Rückführung ihrer Tochter, per einstweiliger Anordnung abgelehnt hatte. Der Beschluss hatte nämlich kaum eine Begründung. Auch jetzt im Strafprozess konnte sie als Begründung nur anführen, dass aus ihrer Sicht eine Entscheidung im Hauptsachverfahren ausreichend sei. Mit anderen Worten: die Mutter hätte sich einfach noch gedulden müssen. Das ist eben typisch für Verfahren bei Inobhutnahmen: die Kinder sind schnell weg, im Zweifel ganz ohne Gericht einfach durch das Jugendamt. Wenn sich eine Mutter wehrt, dann muss eben noch die Bestätigung des Amtsgerichts eingeholt werden. Diese ist oft reine Formsache. Die Kinder wieder zurückzubekommen bedeutet oft eine jahrelange Auseinandersetzung mit dem Jugendamt und den Gerichten. Die Richterin O., die sich weigerte, eine Eilentscheidung zur Rückführung des Mädchens zu treffen, hatte keinerlei Probleme damit einstweilen anzuordnen, dass das „flüchtige“ Kind von der Polizei mittels unmittelbaren Zwanges zurück ins Heim gebracht wird.

Die Tat und ihre Gründe
Auslöser für die Tat war also nun Mal jener Beschluss der Richterin, der darauf folgende „razzia-mäßige“ Polizeieinsatz bei der Angeklagten, das Anschreien der Tochter, das Zu-Boden-Bringen der Mutter vor den Augen der Tochter und die inadäquate Reaktion der Richterin, als sie von der Angeklagten auf dem Gerichtsflur zur Rede gestellt wurde. Aus Sicht des Schöffengerichts wären das nur Nebensächlichkeiten. Zu Beginn der Urteilsverkündung erklärte Richter Petersen, dass man im Strafprozess nicht die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Inobhutnahme klären könne. Was dann folgte war dann aber im Wesentlichen eine Rechtfertigung der Richterin O und ihrer Entscheidung, das Kind der Angeklagten vorerst nicht heraus zu geben. Man merkte Richter Petersen an, dass er sein Urteil weniger juristisch begründete, sondern vielmehr bestrebt war, an die Öffentlichkeit zu sprechen. Im Zuschauerraum saßen eine Familienrichterin und Hannah Steiert von der Badischen Zeitung und ein paar interessierte Justizbeamte. Zeitweise hatte man den Eindruck, als ginge es Richter Petersen auch sehr darum, persönliche Kritik an der Verteidigung zu üben. Rechtsanwalt Mandic erwähnte er mehrfach.

Das Plädoyer
Mein Plädoyer begann ich mit den Worten, dass in der heutigen Gesellschaft immer viel von Frauenrechten und dem Schutz der Frau die Rede sei. Völlig vernachlässigt werde aber der Umstand, dass heutzutage ein regelrechter Kampf des Jugendamtes gegen alleinstehende und alleinerziehende Mütter geführt werde. Denn diese sind tatsächlich oft Opfer von Inobhutnahmemaßnahmen der Jugendämter. Oft bietet sich das Jugendamt zunächst als Helfer an und schickt Betreuer in die Familien, um diese zu unterstützen. Aus den Meldungen ergeben sich dann aber oft Mängel in der Erziehung und angebliche Kindeswohlgefährdungen werden aktenkundig. Inobhutnahmen erfolgen eben nicht immer dann, wenn eine wirkliche Gefahr für Kinder besteht. Der Normalbürger stellt sich Junkiemütter und Kindesmissbrauch vor, wenn er an die Notwendigkeit von Inobhutnahmen denkt. Der Alltag sieht aber anders aus. Natürlich muss der Staat Kinder retten, wenn sie etwa in dissozialen Familien verwahrlosen. Kindeswohlgefährdungen werden aber schon bei weit weniger problematischen Familien erkannt. Oft ist es so, dass die Eltern einfach Streit haben und durch die Polizei das Jugendamt involviert wird. Es kann sein, dass wegen einer Ohrfeige oder nur wegen einer bloß bedrohlichen Situation eine Frau die Polizei ruft, um Schlimmeres zu verhindern und am Ende das Jugendamt quasi der lachende Dritte ist, weil das Kind beiden Ehegatten/Partnern weggenommen wird.

“Man kann es kaum glauben”
Der Normalbürger hat keine Vorstellung davon, was da draußen vorgeht und wie hart das Jugendamt in solchen Auseinandersetzungen auftritt. Die meisten Fälle landen auch gar nicht vor Gericht. Den Müttern wird die Pistole auf die Brust gesetzt:

„Entweder Du kooperierst mit uns oder wir nehmen Dir die Kinder gleich weg!“

Trennung und/oder Frauenhaus?
Es wird dann oft gefordert, dass die Mutter sich von ihrem Mann trennt. Ab ins Frauenhaus! Natürlich sind gewalttätige Männer ein Problem, aber ich habe große Zweifel daran, ob das immer der wirkliche Grund ist. Bei der Angeklagten war es so, dass sie selbst gar nicht der Auslöser für die Inobhutnahme war. Ihr Mann war betrunken Auto gefahren und hatte ein Kind dabei. Ich habe argumentiert: okay, das ist eine Kindeswohlgefährdung und da muss man sicher als Jugendamt ein Auge drauf haben. Ob man dann gleich zwei von vier Kindern in Obhut nehmen muss, ist aber schon eine viel schwierigere Frage und eher zu verneinen. Fakt ist, dass Kinder zwar leiden, wenn die Eltern sich streiten und ein Elternteil auch zu viel Alkohol trinkt. Aber vor die Wahl gestellt, würden die meisten Kinder natürlich lieber bei den Eltern bleiben als eine Odysee durch Heime und Pflegefamilien zu beginnen. Die frühe Trennung von nahen Bezugspersonen führt außerdem dazu, dass die Kinder in späteren Jahren schwere Persönlichkeitsstörungen entwickeln. Überhaupt erreicht man durch eine Inobhutnahme oft erst mal eine Verschlechterung des Zustandes eines Kindes. Die Tochter der Angeklagten magerte über die Jahre ab und die Mutter musste dies jedes Mal selbst mit ansehen, wenn ihre Tochter mal wieder aus dem Heim geflohen war, um bei der Mutter zu sein.

Die Ehe war zerrüttet
Vom Vater hatte sich die Angeklagte irgendwann getrennt und Scheidung eingereicht. Ihr Anwalt beantragte deshalb konsequent die Rückführung der Tochter. Aber Fehlanzeige. Das Jugendamt nimmt die Kinder zwar oft wegen eines bestimmten Ereignisses in Obhut. Wenn man die Kinder dann zurückhaben möchte, werden anschließend aber noch ganz andere Forderungen gestellt. Das Kind ist mittlerweile psychisch auffällig und hat „einen erhöhten Bedarf“, wie es in Jugendamtsdeutsch heißt. Diesen Bedarf sollen dann irgendwelche Sozialarbeiter oder Therapeuten abdecken. Natürlich nicht die Mutter. Vorliegend hatte auch die Großmutter beantragt das Kind aufzunehmen. Auch das wurde verweigert. Ebenfalls mit Hinweis auf den erhöhten „Bedarf“.

Die Mutter als Zeugin
Der Prozess spitzte sich zu, als wir beantragten die Tochter als Zeugin zu hören. Jugendamt und Richter Petersen wollten das unbedingt vermeiden und wurden dabei sehr erfinderisch. Es zeigt ganz anschaulich und exemplarisch mit welchen unlauteren Mitteln dieses berüchtigte Amt oft arbeitet. Richter Petersen informierte das Jugendamt über meinen Beweisantrag und gab auch gleich einen Hinweis, wie man damit umgehen könnte. Er bat darum die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 StPO zu prüfen. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen soll diese schützen, damit sie ihre Eltern oder Geschwister nicht belasten müssen, wenn diese eine Straftat begangen haben. Selbstredend passt die Vorschrift überhaupt nicht auf unseren Fall, weil es ja gar nicht um die Brandstiftung geht. Diese steht ja fest. Die Tochter sollte einfach erzählen wie schlimm der Polizeieinsatz war und wie es ihr in dem Heim ergangen war. Damit hätte sie ihre Mutter nicht belastet, sondern entlastet. Wie bestellt erklärte in der Folge das Jugendamt, dass die Tochter nicht aussagen werde. Für diesen Vorgang lehnte die Angeklagte Richter Petersen wegen Befangenheit ab, weil er die Tochter auf jeden Fall als Zeugin hätte laden müssen, um diese dann über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren. Durch die Großmutter wussten wir, dass diese auf jeden Fall aussagen wollte.

Die Taktik des Jugendamts
Um nichts dem Zufall zu überlassen, beließ es das Jugendamt aber nicht dabei. Weil nicht auszuschließen war, dass die Großmutter oder vielleicht ich als Anwalt die Tochter einfach als präsente Zeugin zur nächsten Verhandlung gebracht hätte, damit sie dort aussage, spielte das Jugendamt der Familie der Angeklagten den nächsten Streich: Die Großmutter hatte die Tochter der Angeklagten bereits seit einigen Wochen bei sich und dem Kind ging es schon viel besser. Jetzt meldete sich das Jugendamt bei der Großmutter und machte einen Besprechungstermin just an dem Tag aus, an dem der nächste Verhandlungstag stattfinden sollte. Nichts ahnend hielten sich die Großmutter und ihre gepeinigte Enkelin zu Hause auf, als das Jugendamt erschien, um die Tochter abermals mitzunehmen. Man hatte sie etwas besonderes einfallen lassen. Jetzt ging es nämlich nach Bayern – Pflegefamilie.

Hauptsache den Umgang vermeiden
Das ist eine weitere Methode, wenn es darum geht Müttern den Umgang zu ihren Kindern rein faktisch zu verunmöglichen. Was muss in der Angeklagten vorgegangen sein? Was mutete man ihr noch alles zu? Am Ende 3 Jahre Freiheitsstrafe und die Erwartung des Vorsitzenden Lars Petersen, dass die Angeklagte seelenruhig die Urteilsbegründung entgegennimmt. Das war zu viel. Die Angeklagte sprang auf und ließ sich von den Wachtmeistern in ihre Zelle führen.

Die Rückführung wurde erschwert
Herr Petersen wusste auch zu gut, dass er mit seinem Urteil eine Rückführung der Tochter weiter erschwerte. Die Berufung wird dauern und durch die Verbringung in einem Pflegefamilie kann es passieren, dass die Gerichte von einer Verfestigung ausgehen und die Tochter dauerhaft in Obhut bleibt. Aus allem spricht meines Erachtens eine Gleichgültigkeit gegenüber dem tragischen Schicksal dieser Familie. Aus dem Urteil spricht auch das offensichtliche Bedürfnis Richter Petersens, sich als “Law-and-order-Mann” zu inszenieren. „Sein“ Gericht wurde angegriffen. Und er würde es durch eine gnadenlose Strafe in Schutz nehmen. Richterin O. und die anderen Familienrichter sind ihm vermutlich dankbar. Das Urteil erscheint dementsprechend auch als Aufarbeitung und Bewältigung von tatsächlich vorhandenen Problemen in familienrechtlichen Verfahren. Die Aufarbeitung kann man verkürzt wie folgt zusammenfassen: Das Amtsgericht hat am Ende immer Recht!

Das Video zum Thema gib es auch hier.

Bild oben: corgarashu / Shutterstock.com, Bild unten: icedmocha / Shutterstock.com

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