Von Achim Baumann
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass die Änderung des Parteiengesetzes im Jahr 2018, die den Parteien deutlich höhere Summen der staatlichen Parteienfinanzierung zugestand, verfassungswidrig und damit nichtig ist. Das ist eine Klatsche für SPD und CDU, die die damalige Selbstbedienung beschlossen. Das könnte nun dazu führen, dass das nicht rechtens erhaltene Geld für die Stiftungen zurückgezahlt werden muss. Das träfe insbesondere die LINKE und die FDP, natürlich auch SPD, GRÜNE und CDU/CSU. Die Altparteien haben sich den Staat zur Beute gemacht, das zeigt der Fall erneut recht anschaulich. Nicht betrifft es die AfD, die nach wie vor darum kämpft, in das System zur Umverteilung für die Stiftungen miteinbezogen zu werden.
AfD freut es
“Das Urteil ist ein Erfolg für uns alle, insbesondere für die Steuerzahler und zeigt, dass die AfD wirkt. Ohne uns hätten die anderen die Klage nie erhoben. Und die massive Erhöhung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro jährlich, wäre nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Es hat festgestellt, dass die Parteien sich nicht wie in einem Selbstbedienungsladen Gelder zuschachern dürfen, was die gegen die Stimmen der AfD getan hatten. Nun müssen die seit 2019 rechtswidrig von den Parteien vereinnahmten Mittel – inzwischen rund 100 Millionen Euro – schnellstmöglich zurückgezahlt werden. Alles andere wäre eine Missachtung des Urteils und ein Schlag ins Gesicht der Bürger”, kommentierte dazu Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag.
Der Anti-AfD-Plan der damaligen Bundesregierung
Unausgesprochen wird in der Berichterstattung der Einheitspresse das vermutliche Motiv der seinerzeitigen Erhöhung: Hatte es damals gehießen, die AfD könne erst nach zweimaligem Einzug in den Bundestag in den Genuss von Mitteln für die eigene parteinahe Stiftung kommen, wusste die Ampelkoalition und ihr Finanzminister Lindner nichts mehr davon, als sie den aktuellen Bundeshaushalt verabschieden liessen. Das heißt, für die AfD-Stiftung gab es kein Geld. Aber hat die vorherige Bundesregierung nicht deshalb die Höhe der Stiftungsgelder erhöht, weil sie fest damit rechnete, dass auch die AfD Anspruch auf einen Teil des Topfes haben wird? Das ist zu vermuten.
Selbstherrliche Demokraten
Weil also politische Mitbewerber auch – dem Demokratieprinzip der Chancengleichheit folgend – berücksichtigt hätten werden müssen, erhöhte man einfach die zu verteilende Summe? Der Verdacht liegt mehr als nahe und lässt erahnen, was die Altparteien wirklich von demokratischen Gepflogenheiten halten, wenn es darum geht, die eigenen Pfründe zu wahren.
Warten aufs Bundesverfassungsgericht
So ist die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich nicht ohne die Klage der AfD gegen die Nichtberücksichtigung der Mittelvergabe für parteinahe Stiftungen zu sehen. Sollte sich hier etwa ein weiterer Rückschlag für die Altparteien ankündigen? Allein aus demokratiepolitischer Sicht wäre das wünschenswert. Aber wer nominierte noch gleich die Richter, die darüber befinden sollen?
Beitragsbild / Symbolbild: nitpicker / Shutterstock.com
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