Von Ernst Schmid. In einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erzielte die Partei Alternative für Deutschland (AfD) nun einen juristischen Teilerfolg. Es ist aber ...
Von Achim Baumann. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass die Änderung des Parteiengesetzes im Jahr 2018, die den Parteien deutlich höhere Summen ...
Der 24. Juni 2022 war für die deutsche Presse ein denkwürdiger Tag. Gegensätzlicher hätten die ersten beiden Schlagzeilen nicht mehr lauten können:
Oberstes Gericht der USA kippt bundesweites Recht auf Abtreibung - Bundestag stimmt für Abschaffung von Paragraf 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Gewiss passte es dem Schlagzeilenverfasser gut ins Konzept, die beiden Zeilen genau so zu schreiben, wie sie dastehen.
Nach §2 Abs. 2 GOBT der Geschäftsordnung des Bundestages sollte jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Bundestagspräsidium vertreten sein. Sieben Kandidaten der AfD wurden abgelehnt. Dagegen hatte die AfD eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und war gescheitert.