Ein Kommentar zum BZ-Artikel Bundesverfassungsgericht. Es gibt kein Recht darauf, den Bundestagsvizepräsidenten zu stellen – das gilt auch für die AfD vom 22. März 2022

 

Die BZ veröffentlichte hier einen erstaunlich sachlichen, prägnanten und ausgewogenen Artikel zur abgewiesenen Organklage der AfD, dass der Bundestag durch geeignete Verfahrens-Regeln sicherstellen solle, dass ein AfD-Kandidat in das der Fraktion zustehende Amt des Bundestagsvizepräsidenten gewählt wird.

Was war der Hintergrund der Klage?

Jede Partei stellt im Bundestag einen Vertreter für das Bundestagsvizepräsidentenamt. Erstmals in der 19. Wahlperiode „wurde kein Abgeordneter der erstmals im Bundestag vertretenen AfD zum Vizepräsidenten gewählt, obwohl nach §2 Abs. 2 GOBT der Geschäftsordnung des Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Bundestagspräsidium vertreten sein sollte.“ (Wikipedia) Diese Ausnahme wurde anschließend durch das abgestimmte Wahlverhalten der anderen Fraktionen im Bundestag zum Regelfall zementiert, sodass die AfD nach sieben gescheiterten Kandidaten beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichte.

Doch schauen wir uns diese sieben Kandidaten – mit Hilfe von Wikipedia – einmal näher an.

Albrecht Glaser (AfD) war Hochschuldozent, ist Volljurist und war bis Herbst 2012 Mitglied der CDU. Er zählt zu den Gründungsmitgliedern der AfD 2013. Er ist stellvertretender Vorsitzender und Obmann des Finanzausschusses und stellvertretendes Mitglied des Haushaltsausschusses sowie des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung.

Mariana Harder-Kühnel (AfD) ist Juristin und seit 2013 Mitglied der AfD. Sie ist ordentliches Mitglied und Obfrau des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat, des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement sowie der Kinderkommission.

Gerold Otten (AfD) ist ein ehemaliger Berufsoffizier. Er war zuvor Mitglied der FDP und trat 2013 der AfD bei. Er ist ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss und im Verteidigungsausschuss und stellvertretendes Mitglied des Haushaltsausschusses.

Paul Poloday (AfD), ein Deutsch-Slowake, war Hochschuldozent und Medizintechniker. Er war zuvor Mitglied der CSU und trat 2015 in die AfD über. Er ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie dem Auswärtigen Ausschuss und stellvertretendes Mitglied des Unterausschusses für zivile Krisenprävention, Konfliktberatung und vernetztes Handeln.

Karsten Hilse (AfD) war Elektromonteur und Polizeibeamter und ist seit Januar 2016 Mitglied der AfD. Er war Obmann des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat.

Prof. Dr. Harald Weyel (AfD), Sohn eines Afro-Amerikaners und einer Deutschen, ist Professor für Betriebswissenschaft und war zuvor Mitglied der „Freien Wähler“. Er trat 2013 in die AfD über. Er ist Obmann und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Außerdem ist er Mitglied im Kuratorium der Desiderius-Erasmus-Stiftung.

Professor Dr. Michael Kaufmann (AfD) ist Maschinenbauingenieur und Professor für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und war Gründungsmitglied der AfD 2013. Er ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und stellvertretendes Mitglied des Haushaltsausschusses.

Unschwer fällt auf…

…dass alle Kandidaten, außer Hilse und Otten, eine juristische Qualifikation oder Hochschulqualifikation mitbringen. Alle Kandidaten haben sich lange Jahre in ihrem Beruf bewährt, bevor sie vollberuflich in die Politik eingestiegen sind. Da liegt es doch nahe, sich zum Vergleich einmal die derzeitige Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter (Vize) anzuschauen.

Bärbel Bas (SPD) ist Bundestagspräsidentin. Sie hatte einige Jahre Berufserfahrung im Bereich der Krankenkassen, ist Krankenkassenbetriebswirtin, ehe sie vollberuflich in die Politik einstieg.

Aydan Özoguz (SPD) hat türkische Wurzeln. Sie machte den Magistra Artium in Anglistik, Spanisch und Personalwirtschaft und betreute fünftzehn Jahre lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Körber-Stiftung deutsch-türkische Projekte. Diese politische Stiftung benennt als ihr Ziel die Völkerverständigung und besitzt ein Stiftungsvermögen von 570 Millionen Euro.

Yvonne Magwas (CDU) ist Diplom-Soziologin und hatte eine kleine Firma zur Vermittlung qualifizierter Praktikumsplätze und zur Durchführung von Untersuchungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung an Chemnitzer Unternehmen gegründet. Schon früh fand sie eine Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei dem Bundestagsabgeordneten Robert Hochbaum (CDU). Sie ist mit dem Ostbeauftragten der Bundesregierung Marco Wanderwitz (CDU) liiert, welcher für die Vorratsdatenspeicherung stimmte und forderte, die AfD zu verbieten. (Focus)

Katrin Göring-Eckard (Bündnis 90/Die Grünen) verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Laut Wikipedia brach sie ihr Theologiestudium ab. Sie hat sich schon früh mit politischen Ämtern bei den Grünen ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet. Man könnte sie gewissermaßen als eine klassische Parteifunktionärin der Grünen bezeichnen.

Wolfgang Kubicki (FDP) ist Volkswirt und Rechtsanwalt. Er besitzt eine umfassende anderweitige berufliche Erfahrung.

Petra Pau (Die Linke) ist Diplom-Gesellschaftswissenschaftlerin, war lediglich zwei Jahre als Unterstufenlehrerin tätig. Die anschließenden Tätigkeiten sind ausschließlich politische Berufe und Ämter. Ihre Karriere verdankt sie der SED, FDJ, PDS und der Nachfolgepartei Die Linke.

Etwas flapsig könnte man sagen…

Um Bundestagsvizepräsident/in zu werden, muss man lediglich den „richtigen“ Parteien angehören und am besten schon früh eine steile Parteikarriere hingelegt haben. Höhere berufliche Qualifikationen sind eher von Nachteil, um in dieses Amt gewählt zu werden. Ausnahmen bestätigen die Regel – siehe Kubicki.

Zurück zum Bundesverfassungsgericht

Das BVG entschied, dass mit der Nichtwahl eines AfD-Bundestagsvizepräsidenten das Recht auf „effektive Opposition“ nicht verletzt sei, da die Bundestagsvizepräsidenten und ihre Stellvertreter „zur unparteiischen Amtsführung bei der Leitung der Sitzungen (verpflichtet)“ seien. Ein „Opponieren aus dem Amt heraus“ sei dabei ausgeschlossen.

Ja man fragt sich nur, weshalb dann die anderen Bundestagsfraktionen so ein eklatantes Problem damit haben, erfahrene Juristen, Hochschullehrer u.a. der AfD zum Bundestagsvizepräsidenten zu wählen.

Christian Rath von der BZ kommentiert daher ganz folgerichtig:

„Die Begründung der Richter wirkt allerdings etwas seltsam angesichts der Tatsache, dass die AfD-Kandidaten ja seit fünf Jahren allesamt abgelehnt wurden und die Fraktion damit gerade nicht eingebunden ist.“

Wenn solche Sätze sogar in der BZ abgedruckt werden dürfen…

…dann haben selbst Journalisten des linken Spektrums erkannt, dass es bei diesen politischen Wahlspielchen nicht ganz mit rechten Dingen zugeht und selbst die Judikative nicht mehr als Korrektiv auftritt (wie sie es in einer funktionierenden Gewaltenteilung sollte), sondern das Altparteienkartell mit allen Mitteln stützt – zumindest so geschehen am Dienstag, den 22. März 2022.

Sind die verantwortlichen Richter des Bundesverfassungsgerichtes etwa befangen und gekauft?

m_

Bildquelle: pixabay mohamed_hassan Gerechtigkeit Gesetz

 

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