Nichts Neues unter der Sonne der Ukrainepolitik der Ampelregierung? Mitnichten! Außenpolitik lenkt wieder einmal von der Innenpolitik ab. Noch in diesem Monat sollen die Weichen für einen weiteren Massenausbau der Windenergieanlagen gestellt werden.

Eine kleine Rückschau

Der Zeitpunkt ist – wie immer – günstig gewählt. Eine kleine Rückschau gefällig?

Noch im Dezember 2021 titelte der mdr: Abstandsregel für Windräder soll noch vor Weihnachten kommen. Gemeint war eine bundesweit einheitliche Abstandsregel.

Doch dann… Die Ampelregierung hatte es sehr eilig mit der geplanten Impfplicht. Alles Übrige – selbst der Grüne Umweltschmutz – hatte erst einmal Nachrang.

Das neueste Vorhaben der Bundesregierung

Wie man sieht, man wartete nicht sehr lange, denn die BILD deckte kürzlich auf, dass laut Plan der Bundesregierung der Mindestabstand von Windrädern zu Häusern künftig entfallen bzw. verringert werden solle.

Die bisherige Ländereröffnungsklausel in §249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach §35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung  der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden.

Rheinland-Pfalz brischt vor

Und es ist gewiss kein Zufall, dass die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), bereits im April einen Vorstoß ganz im Sinne der Bundesregierung machte: Mehr Flächen und weniger Abstand für Windräder in RLP schreibt der SWR.

Gänzlich unverblümt sagte sie, sie hoffe, dass die Menschen angesichts des Krieges in der Ukraine und der veränderten Versorgungslage künftig offener seien für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Ziel müsse es sein, von der Abhängigkeit etwa russischer Gasimporte wegzukommen. Nun hat man endlich einen Übeltäter gefunden, um ein äußerst unliebsames politisches Vorhaben durchzudrücken.

Doch es geht noch ein bisschen dreister: Die Abstandsregelung für die Windräder würde erst nach der Nordrhein-Westfalen-Wahl entschieden werden, entweder am 18. oder am 25. Mai. Da kann die Ampelregierung nun glücklich sein, dass bei den Wahlen vergangenen Sonntag in NRW die SPD ganze 53 Sitze und die Grüne ganze 51 Sitze dazugewonnen haben! Strategisch schlau muss man taktieren, um die Menschen zu fangen…

(Doch wer weiß, ob bei dieser Wahl alles mit rechten Dingen zugegangen ist… Bei der Bundestagswahl 2021 jedenfalls nicht:  Im Wahlprüfungsausschuss geht man davon aus, dass in sechs von 12 Bundestagswahlkreisen so gravierende Fehler gemacht wurden, dass das Ergebnis nicht anerkannt werden kann und die Wahl wiederholt werden muss. )

Ehrgeizige Pläne

Rheinland-Pfalz hat zumindest eigene ehrgeizige Pläne, die allerdings durch ein entsprechendes Bundesgesetz wieder aufgehoben werden würden.  Womöglich aber stellen diese rheinland-pfälzischen Pläne bereits einen idealen Planungsentwurf dar und die Ampelregierung könnte diesen Entwurf bald allen Bundesländern als verpflichtende gesetzliche Vorgabe aufzwingen.

Statt wie bisher 1.000 oder 1.100 Meter Abstand zu den Wohnhäusern soll das Abstandsgebot auf 900 Meter verringert werden. Allerdings nur eingeschränkt. Denn beim Austausch oder der Modernisierung von alten Windkraftanlagen, dem sogenannten Repowering, will man den Abstand auf nur 720 Meter verringern. Dieses Repowering soll besonders gefördert werden. Begründet wird dies damit, dass sich die Menschen vor Ort bereits an Windräder gewöhnt hätten. Leistungsstärkere Anlagen würden dann sogar bei einem deutlich verringerten Abstand die bisherigen leistungsschwächeren ersetzen! Außerdem könnte auch der Bau von Windrädern in Naturpark-Kernzonen unter Umständen genehmigt werden.

Belastung über Belastung

Scheinbar ist es den politisch Verantwortlichen zu wenig, dass die Bevölkerung in naher Zukunft mit der 5G-Strahlung konfrontiert sein wird. Eine Erhöhung der Windraddichte und ihre Abstandsverringerung zu den Wohnhäusern würde zur einer weiteren Belastung für Mensch und Tier werden. In der öffentlichen Meinung hört man davon kaum etwas…

Eine französisches Ehepaar klagt und gewinnt

An die Öffentlichkeit gelangte schließlich doch die Klage des französischen Ehepaares Christel und Luc Fockaert. Das Paar hatte jahrelang neben sechs Windkraftanlagen gewohnt, die nur 700 Meter von ihrem Haus entfernt waren. Solange der abschirmende Wald zwischen Haus und Windrädern bestanden hatte, traten keineProbleme auf. Dann wurde der Wald gerodet und ständige gesundheitlichen Probleme folgten, die man als „Turbinensyndrom“ bezeichnet. Die französische Nationalakademie für Medizin 2017 benennt hierzu die typischen  gesundheitlichen Störungen: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus und Herz-Kreislauf-Beschwerden.

Nachdem das Paar den Wohnort gewechselt hatte, waren ihre gesundheitlichen Problem verschwunden.

Allgemein gibt es drei Störfaktoren durch die Windräder:

  1. die stroposkopischen Lichteffekte der Rotation und das Blinken der Beleuchtung (alle zwei Sekunden!)
  2. die tiefen Frequenzen und der Ultraschall
  3. Störungen auf psychologischer und individueller Basis

Der Betreiber der Windkraftanlage wurde im zweiten Verfahren von einem Gericht in Toulouse wegen einer groben Nachbarschaftsstörung zur Entschädigung von 110.000 Euro verurteilt. Man liest:

Im Rahmen des Nachbarschaftsrechts wird es sich für sie ungünstig ausgewirkt haben, dass sie (die Betreibergesellschaft) ein Gespräch mit den Betroffenen verweigert haben und sich nicht um einen einvernehmliche Regelung etwa durch Anpassung der Drehzahl oder der Lichteffekte bemüht haben. Beleuchtung und Drehgeschwindigkeit der Turbinen sollen mittlerweile geändert worden sein.

Und nun plant Deutschland, die Abstände der Windräder zu den Wohnhäusern zu verringern… Dabei sind Lärmstörungen und visuelle Störungen nur ein winziger negativer Bruchteil dessen, was mit den Windrädern einhergeht.

Windradfundamente und Bodenversiegelung

Schaut man auf die Windräder, erblickt man oberflächlich nur die Masten und die Rotationsblätter. Doch ein Windrad muss fest und tief im Boden verankert sein und dies kann es nur durch ein starkes Fundament. Das folgende Bild zeigt ein gewaltiges Windradfundament aus Stahlbeton, tausende Tonnen schwer.

Hierzu schreibt EIKE:

Nach Abriss des Windrades verbleibt das Fundament zuallermeist im Boden, da eine Sprengung oder wie auch immer geartete Ausbaggerung derart teuer wäre, dass der Betreiber heftige Einbußen beim Profit hätte.

Nicht nur das Windradfundament wird so zur hauptsächlichen Umweltbelastung, sondern auch der Propeller aus Verbundstoff (z.B. Kohlefaser, Balsaholz, Kunststoff, Glasfaser…). Er wird

nach Ablauf der Förderzeit nicht recycelt, sondern verbrannt oder vergraben.

Der Bau von Windrädern führt also unweigerlich zur Bodenversiegelung, zur Waldabholzung zugunsten von Flächengewinnung, zum Problem der Müllentsorgung der Rotoren, zu Vogel- und Fledermaus-Schredderung, zu Lärmproblemen und visuell-nervlichen Problemen.

Kleinere Probleme

Unter Umständen könnte man diese “kleineren” Probleme noch in Kauf nehmen, wenn man Geld investierung und die alten Fundamente ausgraben und entsorgen würde. Schließlich bezahlt der Verbraucher immer mehr Geld für eine sogenannte umweltfreundliche regenerative Energie. Entsprechend sollten auch die Böden nach Nutznießung wieder erneuert, regeneriert werden.

Das eigentliche Problem

Ganz anders sieht es mit dem enormen Einfluss aus, den die Windkraft auf das Wetter hat. Dieses Problem ist tatsächlich nur lösbar durch einen Rückbau der Windparks. Hierzu sei auf den ausgezeichneten Artikel https://eifelon.de/umland/windsterben-durch-windkraft.html verwiesen. Die wichtigsten Aussagen des Artikels werden an dieser Stelle kurz dargestellt.

Seit Jahrzehnten misst man einen Rückgang der mittleren Windgeschwindigkeit in Deutschland. Besonders gravierend fällt dies in Schleswig-Holstein auf. Dort hat der Wind an der Küste zwischen 2008 und 2017 um ca. 7%, im Landesinnern dagegen “nur” um ca. 5% abgenommen – verglichen mit dem Jahrzehnt davor. Forscher führen die windabschattenden Effekte der Nordseewindparks und der besonders zahlreichen Küstenwindparks als Ursache an.

Hindernisse entziehen dem Wind direkt keine Energie. Lediglich die dort entstehenden Turbulenzen entziehen der Luftströmung Energie. Im Gegensatz dazu wird bei der Windstromerzeugung ein wesentlicher Teil der Windenergie (max. 59,3 %) direkt abgeschöpft und verbraucht. Auch die verlangsamten und turbulenten Strömungen (Windschleppen) im Lee der Windkraftanlage entziehen dem Wind Energie – an Land in einer Länge bis zu 30 km, über dem Meer bis zu 100 km. Beide Effekte verlangsamen zwangsläufig über große Regionen hinweg den Wind.

Daraus entsteht ein gefährlicher Kreislauf: Die Westwindwetterlagen, die notwendig sind für Regen und Pflanzenwachstum, bleiben zunehmend aus. Dies führt zu Dürren und Bodentrockenheit, Waldsterben, Ernteeinbußen, weniger Verbreitung von Pollen und Samen, weniger Verjüngung der Vegetation.

Infolge der starken Konzentration von Windparks kann die wärmere Bodenluft in diesen Regionen nachts nicht mehr aufsteigen, so dass dadurch ein vergleichsweise höherer Temperaturanstieg in Deutschland provoziert wurde.

Also sind die Dürren in Deutschland in den letzten Jahren kein Zufall. Sie sind ein hausgemachtes Problem. Und das Problem wird mit der Zunahme der Windparks nicht kleiner.

Die Windparks werden zum Opfer einer atmosphärischen Windberuhigung, die sie selbst erzeugt haben.

Windparks haben Atlantische Tiefdruckgebiete geschwächt und sind deshalb mitverantwortlich für die statischen Hochdruckgebiete.

Grüne Logik ist ein Widerspruch in sich

Die Grünen tun so, als seien ihre umweltpolitischen Ziele alternativlos und würden der Umwelt helfen. Dabei bewirken sie das glatte Gegenteil.Die Grünen wissen sehr wohl, dass 50 Prozent regenerative Stromerzeugung im Jahr 2020 nur ein Durchschnittswert sind. Bei der Gewinnung der regenerativen Energien gibt es nämlich eine gewaltige Schwankungsbreite von fast 80 Prozent (16,6% am 10. Dezember 2020 und 92,2% am 16. Februar 2020). Und diese Schwankungsbreite bei der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien wird auch bei einem Ausbau der Windparks weiterhin bestehen.

Ein funktionierendes Land braucht aber Verlässlichkeit bei der Energieerzeugung – oder bisweilen hilft die kleine Haselmaus zur rechten Zeit. Sie hat es jüngst geschafft, dass das Verwaltungsgericht in Kassel den Bau von 18 Windrädern im nordhessischen Reinhardswald stoppte.

Unsereiner träumt da nur ein wenig davon, unsichtbar Mäuschen spielen zu dürfen. Das unsichtbare Mäuschen möchte so gerne in die fast tauben Ohren der grünen Ideologen mit höchster (Ultra?)Schallfrequenz brüllen: Es ist genug!

Wie lautete noch der Werbeslogan der AfD von 2019? Grüne stoppen – Umwelt schützen.

m_

Bilder: pixabay Windmühlen Clker-Free-Vector-Images, Screenshots m_, Foto m_

 

 

 

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