Von Achim Baumann
Es gärte lange, sehr lange. Gibt es nun ein Einreiseverbot oder nicht gegen Martin Sellner? Die Bundesregierung erklärte sich für nicht verantwortlich, aber alles lief auf Potsdam hinaus. Potsdam? War da nicht was? Vielleicht etwas Geheimes, ein geheimes Geheimtreffen von Geheimen? Musste sich die Stadt, die allerlei Politprominenz beherbergt, beispielsweise Lispel-Anna und Nicht-Erinnerungs-Olaf, ihren Platz im Reigen der antifaschistisch gesinnten Stadtburgen wieder zurückerkämpfen? Nun, nachdem sich auch die neutrale Schweiz nicht besonders neutral zeigte, als sie den Journalisten und ehemaligen Wortführer der Identitären Bewegung Martin Sellner vergangene Woche des Landes verwies und daran hinderte, einen einfachen Vortrag zu halten, zeigt sich die Stadt Potsdam im antirechten Kampf – immerhin war die Stadt Tagungsort der Allierten mit dem Ergebnis des „Potsdamer Abkommens“, der antifaschistischen Neuordnung Deutschlands, mutig. Das Einreiseverbot gegen Martin Sellner steht!
Der Staat lässt seine Muskeln spielen
Die Grenzen seien nicht zu sichern, hieß es von Seiten Merkels einmal. Und ruckzuck wanderten im Jahr 2015 knapp zwei Millionen Asylforderer über die grüne Grenze in das Bundesgebiet ein. Dass darunter Kriminelle, Messerstecher, Vergewaltiger, religiöse Fanatiker und Terroristen waren, sagte einem normaldenkenden Bürger bereits die Wahrscheinlichkeit. Das interessierte indes niemanden. Selbst der damalige Innenminister Horst Seehofer, der die Politik Merkels als „Herrschaft des Unrechts“ kanzelte, traute sich nicht, gegen seine Chefin zu rebellieren. Dass aber Grenzen durchaus schützbar sind, man gezielt unliebsame Personen an der Ein-, aber auch Ausreise hindern kann, davon können etliche Fußballbegeisterte oder Personen, die vom Mainstream als „Rechtsextremisten“ bezeichnet werden, ein Liedchen singen. Denn da kann der Staat plötzlich stark auftreten und Ein- und Ausreiseverbote verhängen. Dass nun davon auch Gebrauch gemacht wird gegen einen ehemaligen politischen Aktivisten und vor allem journalistisch tätigen Österreicher, ist schon erstaunlich. Nun mag man Martin Sellner für die herrschende Klasse durchaus als unbequem bezeichnen, aber scheint ein Einreiseverbot gegen ihn nicht unverhältnismäßig?
Der Verlust des Rechts der Freizügigkeit
Innerhalb der EU gilt die Freizügigkeit. Das ist eine der Regeln neben der gemeinsamen Eurowährung, die stets als Vorzug eines einigen Europas vorgebracht wird. Und da reist man auch mal schnell ins Nachbarland, gerade wenn man die gleiche Sprache spricht und das Volkstum die gleichen Wurzeln hat. Aber offenbar scheint man mit Österreichern, die man sogar voreilig einbürgerte, schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Ein weiterer Fall eines Größenwahnsinnigen muss wohl unterbunden werden im freiheitlichsten Staate, den „wir“ in Deutschland jemals hatten, oder? So wundert das kühle Schreiben, das der Rechtsanwalt Sellners nun erhielt, nicht. Darin heißt es an Martin Sellner gerichtet:
„Der Verlust Ihres Rechtes auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland wird gemäß § 6 Abs. 1 FreizügG aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit festgestellt. Ich untersage Ihnen hiermit, das Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu betreten.“
Oha, denkt da der geneigte Leser. Hat Martin Sellner vielleicht zum bewaffneten Kampf aufgefordert? Oder zu illegalen Aktivitäten im Sinne eines Freikorps? Oder hat er besonders geschützte Minderheiten beschimpft oder Dinge geleugnet, die man im freiheitlichsten Deutschland gar nicht diskutieren darf? Nein, natürlich nicht!
Haarsträubende Begründungen: Gedankenverbrechen
Begründet wird das Einreiseverbot mit vielem, das man auch gegen politische Aktivisten der Linken vorbringen könnte: Ehemalige Mitgliedschaften in einer Studentenverbindung, die flüchtige Kontaktschuld vor ewigen Jahren zu einer angeblich radikalen Person, und sogar die eigene Ehefra wird angeführt, die der US-amerikanischen Alt-Right-Bewegung entstammt, die sich, so der Bescheid, gegen soziale Gerechtigkeit, politische Korrektheit und Migration wendet. So begründet man wohl Sippenhaft, oder? Aber es folgen weitere abstruse Vorwürfe. Im Prinzip wurde wohl von Wikipedia und einschlägigen Antifa-Seiten alles übernommen, was man Martin Sellner irgendwie vorwerfen kann. Da ist die Gründung der Identitären Bewegung, der Einsatz als Referent zahlreicher Vorträge, die Verbreitung von Gedankengut der „Neuen Rechten“, die Diskussion von Gesellschaftskonzepten. Und natürlich darf auch nicht der Vorwurf fehlen, Sellner spreche sich für eine „ethnisch-kulturelle Identität“ aus, was bis zum Jahr 2000 übrigens Staatsräson in der Bundesrepublik war, aber durch Uminterpretation heutzutage verfassungsfeindlich und menschenunwürdig sein soll. Auch verwendete Sellner das Wort „Umvolkung“. Und überhaupt, er habe einer rechtskonservativen Zeitschrift, deren Verlag im Jahr 2012 (!!!) kurzzeitig als VS-Verdachtsfall galt, ein Interview gegeben. Auch wird ihm vorgeworfen, in seinem Telegram-Kanal gepostet zu haben:
„Die Demokratiesimulation vernichtet die bürgerliche Existenz von jedem, der es wagt, eine andere Meinung zu haben. Wirtschaftlicher und beruflicher Erfolg wird durch politische Unterwerfung und Schweigen erkauft. Wehrt Euch gegen diese totalitäre Struktur!“
Tja, das versteht man wohl unter einer „Selbsterfüllenden Prophezeiung„! Das über 40-seitige Fleißtraktat eines Beamten, der so ziemlich alles zusammengesammelt hat, was Martin Sellner je gesagt, publiziert oder gefordert hat, macht sprachlos und erinnert an die Sammeltätigkeit der Stasi. Warum wohl?
Keine Gewalt, keine Aufforderung zur Revolution
Dass man einem politischen Aktivisten eigentlich „echte“ Gründe vorwerfen müsste, beispielsweise Gewaltakte, Gewaltaufforderungen etc. dürfte eigentlich klar sein, um ihn nicht einreisen zu lassen. Der Haken dabei? Martin Sellner fordert regelmäßig dazu auf, eben nicht gewalttätig vorzugehen. Er plädiert regelmäßig und für manchen Zuhörer fast schon zu oft für absolute Gewaltlosigkeit. Von Revolutionsgedanken kann ebenfalls nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil: Er möchte mit Argumenten überzeugen, deshalb publiziert er, deshalb referiert er auf unzähligen Vortragsveranstaltungen. Eine konkrete Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland ist nicht ansatzweise gegeben. Aber dennoch versagt man ihm die Einreise. Das ist im Hinblick auf den millionenfachen Zuzug von Armutsmigranten, die völlig ungeprüft die Landesgrenzen überschreiten können, ein Hohn. Hier wird jemand gegängelt, der politisch nicht willkommen ist.
Der Rechtskampf ist eröffnet
Der Rechtsbeistand von Martin Sellner, der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic, kündigte bereits an: „Wir werden das nicht akzeptieren, wir werden dagegen vorgehen, denn der Bescheid ist rechtlich nicht haltbar“! Dann viel Erfolg!
Beitragsbild / Symbolbild: DesignRage, Bild oben: Johanna-Poetsch /beide Shutterstock.com
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