Von Jan Ackermeier

Am 19. März 1815 werden in einem Protokoll des Wiener Kongresses Fragen des staatlichen Gesandtenwesens und der ständigen diplomatischen Vertreter geregelt. Unter anderem ist der Botschafter seither ranghöchster Diplomat. Seine Aufgabe als Leiter einer Botschaft ist die Vertretung der Interessen seines Landes gegenüber dem Gastland, was enge Beziehungen zu Regierung, Opposition und gesellschaftlichen Organisationen im Gastland erfordert. Um die uneingeschränkte Interessenvertretung zu ermöglichen, wird Botschaftern als Diplomaten Immunität gewährt. Der repräsentative Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie wird Residenz genannt und ist wie die Kanzlei der Botschaft kein exterritoriales Gebiet für den Gaststaat, sondern hinsichtlich seiner Unverletzlichkeit dem Schutz des Geländes der Botschaftskanzlei gleichgestellt.

Das Dilemma der Botschafter
Ein Botschafter befindet sich in einem teilweise schwierigen Spagat, da er einerseits für die Politik in seinem fern liegenden Heimatstaat mit verantwortlich gemacht wird (obwohl er darauf aus dem Ausland kaum Einfluß hat), andererseits soll er gute Beziehungen pflegen und wichtige Informationen über seinen Gaststaat liefern. Ob und wie diese Analysen dann von den Abteilungen des eigenen Außenministeriums tatsächlich verwendet werden, kann er aus der Ferne kaum beeinflussen.

Beitragsbild: Das originale Abschlußdokument des Wiener Kongresses im Österreichischen Staatsarchiv am Minoritenplatz in Wien. Urheber unbekannt.

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