Von Jan Ackermeier
Die Novemberverfassung
Nachdem die vorherige Gesamtstaatsverfassung unter anderem vom Deutschen Bund verworfen worden war, erließ die dänische Regierung 1863 die sogenannte Novemberverfassung, die zum Ziel hatte, Schleswig entgegen dem Londoner Protokoll von 1852 verfassungsrechtlich in das eigentliche Königreich einzubinden. Mit der Besetzung Schleswigs sollte Dänemark zum Einlenken gebracht werden, die Novemberverfassung zurückzunehmen. Preußen hatte allerdings wohl von Anfang an die Absicht verfolgt, Teile der sogenannten Elbherzogtümer zu annektieren, unter anderem, um einen Kanal durch Holstein bauen zu können.
Der Krieg endete, nachdem Preußen und Österreich nach Schleswig auch den Rest der dänischen Halbinsel Jütland erobert hatten. Im Wiener Frieden trat der dänische König die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an die beiden deutschen Großmächte ab. Sie regierten die Herzogtümer bis 1866 als Kondominium. Der von Bismarck ins Kalkül seiner „Reichsgründung“ gezogene Streit über die Zukunft der Elbherzogtümer führte letztlich im Sommer 1866 zum Deutschen Krieg zwischen Österreich und Preußen. Nach dem preußischen Sieg gehörte ganz Schleswig-Holstein als Provinz zu Preußen. Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 war der erste deutsche Einigungskrieg; ihm folgten der Deutsche Krieg von 1866 und der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71.
Beitragsbild: Die kriegsentscheidende Erstürmung der Düppeler Schanzen am 18. April 1864 (Gemälde von Wilhelm Camphausen, 1864). Urheber unbekannt.
Abonnieren Sie auch unseren Telegram-Channel unter: https://t.me/FreiburgerStandard
Hinterlassen Sie einen Kommentar