Von Jan Ackermeier

Am 21. Juni 1948 löst die Deutsche Mark infolge der Währungsreform die Reichsmark ab und war 53 Jahre, bis zum 31. Dezember 2001, die Währung der Bundesrepublik Deutschland. Infolge des Zweiten Weltkriegs war das bisherige Zahlungsmittel, die Reichsmark, zur weiteren Verwendung kaum noch geeignet, da keine volkswirtschaftliche Deckung mehr bestand und das Vertrauen in die Währung zerrüttet war. Neben der Reichsmark hatte sich in den Nachkriegsjahren eine „Zigarettenwährung“ etabliert, das heißt, viele Menschen bevorzugten einen direkten Warentausch. Da sich die Interessen der alliierten Besatzungsmächte bezüglich der weiteren Entwicklung ihrer Besatzungszonen zunehmend unterschieden, verfolgten die westlichen Besatzungsmächte (USA, Großbritannien und Frankreich) eigene Ziele, unter anderem die Einführung einer stabilen Währung, was durch eine Währungsreform geschehen sollte.

Erfolgreich bis zum Schluß
Dieser Plan unterlag strengster Geheimhaltung; wesentliche Teile wurden im sogenannten „Währungskonklave“ erarbeitet. Dazu wurden im Haus Posen in Rothwesten (Fuldatal) vom 21. April bis 8. Juni 1948 elf deutsche Vertreter von Banken sowie Wirtschaftswissenschaftler versammelt und interniert, erarbeiteten dann mit vier Vertretern der Militärregierungen, unter der Leitung von Edward A. Tenenbaum, die vier Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens, die die Einführung der neuen Währung regelten. Im März 1948 war diesen schon das Gesetz zur Errichtung der Bank deutscher Länder vorausgegangen. Die neue Währung war von Anfang an als reine Papierwährung geplant; eine Gold- oder Devisendeckung war nicht vorgesehen. Die Bevölkerung wurde über die bevorstehende Einführung erstmals am 18. Juni 1948 – drei Tage vor der Einführung – durch eine Rundfunkmeldung informiert. Die entsprechenden Gesetze traten am 20. Juni 1948 in Kraft.

Beitragsbild: Eine 100-Mark-Banknote der ersten Serie (1948–1956). Urheber unbekannt.

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