Von Dario Herzog

Nach monatelangen Verzögerungen wegen interner Uneinigkeit hat die Bundesregierung nun ihren Entwurf für das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ vorgelegt – und sich damit endgültig lächerlich gemacht. Mit dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ will die Bundesregierung das bisher geltende Transsexuellengesetz ablösen. Jeder Mensch in Deutschland soll dem Entwurf zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Aber: Offensichtlich nimmt das Ampelkabinett das eigene Dogma der selbstbestimmten Geschlechtswahl nicht ernst: So sollen laut Gesetzentwurf Männer, die ihren Geschlechtseintrag während oder maximal zwei Monate vor Ausbruch eines Krieges ändern lassen, weiterhin als männlich eingestuft werden, um zum Militärdienst eingezogen werden zu können.

Im Klartext
Wenn geschossen wird, ist Schluß mit Lustig. Der „Luxus“ von Geschlechtseintragsänderungen soll dann nicht mehr erlaubt sein. Damit bestätigt die Regierung, dass der Kaiser nackt ist und was wir alle längst wussten: Man kann sein Geschlecht nicht ändern. Widersprüche, Unklarheiten, Ausnahmen und irre Strafandrohungen bis zu 10.000 Euro ziehen sich durch den gesamten Gesetzentwurf. Sollte dieses groteske „Selbstbestimmungsgesetz“ angenommen werden, wird es, wie Cicero-Redakteur Jens Peter Paul schreibt, „ein flächendeckendes Durcheinander verursachen und (…) Konflikte vergesellschaften bis in den letzten Sportverein hinein. (…) Dieses Gesetz trägt schon im Entwurf den Charakter eines Sprengsatzes mitten in den Alltag von 82 Millionen Deutschen hinein.“

Ganz besonders gilt das für Eltern, Kinder und Jugendliche
Künftig soll jeder Volljährige einmal jährlich seinen Namen und seinen Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern können. Dafür sind keine psychologischen oder medizinischen Gutachten mehr nötig. Es reicht die Willenserklärung. Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren benötigen die Einwilligung der Eltern. Im Streitfall kann das Familiengericht statt der Eltern die Zustimmung erteilen. Unter 14 Jahren können die Eltern frei darüber entscheiden, welchen Geschlechtseintrag ihr Kind bekommen soll. Dieses Gesetz stellt eine riesige Gefahr für das Erziehungsrecht der Eltern dar, welches im Konfliktfall vom Familiengericht ausgehebelt werden kann, und übt massiven Druck auf verunsicherte Jugendliche aus, ihren Körper an das amtlich bestätigte „neue Geschlecht“ mit Pubertätsblockern & Co. anzupassen.

Absurdes Gesetzesvorhaben
Das “Selbstbestimmungsgesetz” ist eines der gefährlichsten Vorhaben der Ampel-Regierung – und ein wirklich absurdes, mit dem die Mehrheit der Bevölkerung und vor allem diejenigen mit Migrationshintergrund nichts anfangen können. Deutschland macht sich damit erneut zum Gespött und erscheint noch irrer politisch geführt als zuvor. Interessant wird es dann, wenn man sich nicht an die “Wahrheitsvorgaben” halten möchte.

Hohe Bußgelder befürchtet
So wird es ein sogenanntes Offenbarungsverbot geben: Nennt man den früheren andersgeschlechtlichen Namen einer Person, droht ein Bußgeld. Künftig könnten also Bußgelder ausgesprochen werden, wenn man etwas sagt, was nicht gesagt werden soll. Der bekannte Strafverteidiger Udo Vetter beispielsweise führt an, dass man dann das ehemalige – also das tatsächliche “echte” biologische Geschlecht – nicht mehr nennen dürfe und spricht von sogar 10.000 Euro Strafe, die eine solche Behauptung nach sich ziehen könnte. Das Gesetz würde vorgeben, was als “Wahrheit” anzuerkennen ist. Das orwell´sche Wahrheitsministerium lässt grüßen.

Beitragsbild / Symbolbild: TanjaJoy / Shutterstock.com

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