Seit Donnerstag, 21. Juli 2022 wurde das 14jährige Mädchen Ayleen A. aus Gottenheim als vermisst gemeldet. Am Freitag, 29. Juli 2022 wurde eine Mädchenleiche im Wetteraukreis in Hessen tot in einem See aufgefunden. Die gerichtsmedizinische Untersuchung des Folgetages brachte die traurige Gewissheit, dass es sich um Ayleen A. handelte.

Am Montag, 1. August, luden Staatsanwaltschaft und Polizei zur Pressekonferenz nach Freiburg. Der Freiburger Standard verweist an dieser Stelle auf den Artikel der BZ, der sachlich und vollständig alle Fakten aufbereitet hat. An dieser Stelle kann man hier die in der Pressekonferenz von den Journalisten gestellten Fragen an Staatsanwaltschaft und Polizei und deren Antworten nachlesen.

Hinweise auf ein Sexualdelikt?

  1. Ich habe zwei Fragen bitte: Es war jetzt viel von dem Tatverdächtigen und diesem früheren versuchten Sexualdelikt die Rede. Gibt es irgendwelche Hinweise, dass es sich jetzt auch bei dem neuen Fall um ein Sexualdelikt handelt?

Franziska Scheuble (Ermittelnde Staatsanwältin Staatsanwaltschaft Freiburg):

Ganz kurz, der Kollege Hauberger aus Gießen hat angesprochen, die Obduktion ist schwierig, aber wir haben aufgrund der Gesamtumstände und auch aufgrund der Erkenntnisse zum Beschuldigten tatsächlich im Moment auch den dringenden Tatverdacht wegen eines Sexualdelikts. Aber mehr kann ich im Moment nicht – in der Rücksichtnahme auf die laufenden Ermittlungen – dazu nicht sagen.

Kannten sich Täter und Opfer?

  1. Es ging vorhin ganz kurz um die Anonymität im Netz und ich hab das jetzt nicht so ganz… Einfach nur zur Klarstellung. Der Täter und Aileen kannten sich? Oder kannten sich nicht? Es wurde so ein bisschen angeschnitten, aber ganz konkret wurde es auch nicht gesagt, das wäre meine Frage.

Arno Englen (Leitender Kriminaldirektor, Leiter Kriminalpolizeidirektion Polizeipräsidium Freiburg):

Das ist richtig. Ich korrigiere wieder gerne. Aileen und der Täter kannten sich über das Internet nach unserem jetzigen Stand.

War es ein langer Kontakt? Welche Sachen von Aileen hat man in der Wohnung des mutmaßlichen Täters gefunden?

  1. Daran anschließend wollt ich fragen: Weiß man denn, ob das ein langer Kontakt schon war, vielleicht über Wochen oder Monate gechattet? Und können Sie sagen, was man eigentlich in der Wohnung gefunden hat von Aileen?

Dieter Inhofer (Leitender Oberstaatsanwalt, Leiter Staatsanwaltschaft Freiburg):

Was man in der Wohnung gefunden hat: man hat Gegenstände aus dem persönlichen Besitz von Aileen gefunden, das ist klar. Aber welche Gegenstände wir gefunden haben, möchten wir aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

Arno Englen:

Wir gehen derzeit davon aus, dass der Kontakt zu Aileen zumindest mehrere Wochen bestand – via Internet.

Wo genau im Internet?

  1. Wir haben noch die Frage: Wo genau im Internet? War das über Facebook, war das jetzt ein Onlinespiel? Was kann man da schon sagen?

Arno Englen:

Es sind die großen sozialen Netzwerke tangiert. Und eben ein Spiel, Fortnite, ich glaube, das ist sehr verbreitet, eines der größten Onlinegames, die es weltweit gibt im Moment.

War die Wohnung auf den Tatverdächtigen gemeldet? Was hat der Tatverdächtige in Frankfurt am Main gemacht?

  1. Zum einen: Diese Wohnung, in der Sie diese Hinweise gefunden haben, ist sie auf den Tatverdächtigen gemeldet? Und zum anderen, könnten Sie irgendwas dazu sagen, was dieser Tatverdächtige in Frankfurt am Main gemacht hat?

Andreas Röhrig (Präsident Landeskriminalamt Hessen):

Also nach meinem Stand: Die Wohnung ist uns ja bekannt, weil er ja bei uns in einem entsprechenden Programm war. Und von daher wussten wir, wo er wohnt. Die Meldeverhältnisse kann ich Ihnen jetzt im Detail nicht sagen, aber ich geh davon aus. Zum anderen hat er seinen Aufenthaltsort in Frankfurt gehabt, weil er dort unterwegs war. Die genauen Hintergründe bedürfen aber noch weiterer Ermittlungen.

Als der Täter aus dem ZÜRS-Programm ausgestuft wurde, gab es eine weitere Beobachtung? Kam Aileen lebendig nach Hessen?

  1. Sie haben gesagt, am 25.1.2022 wurde er ausgestuft aus diesem Programm. Hat die Polizei ihn weiterhin beobachtet? Wusste man, was er tut? Und zum zweiten die Frage – Sie waren sehr sehr undeutlich, vielleicht wollen Sie es uns nicht sagen oder weil sie es nicht wissen – ist Aileen hier gestorben oder ist sie lebendig in den hessischen Raum gekommen? Können Sie uns das genauer sagen? Sie haben gesagt, sie lag mehrere Tage im See. Können Sie das noch etwas konkretisieren?

Thomas Hauburger (Oberstaatsanwalt Abteilungsleiter und Dezernent für Kapitaldelikte Staatsanwaltschaft Gießen):

Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass sie zumindest lebend den Verschwindeort verlassen hat. Wo der etwaige Tatort genau liegt, das konnten wir bislang noch nicht feststellen. Momentan führt deshalb, weil der Verschwindeort in Freiburg liegt, weiterhin die Staatsanwaltschaft Freiburg das Verfahren, dort ist er ja dann auch inhaftiert worden. Sie hatten eine Frage in Bezug auf die Leichenliegezeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Zum einen haben wir den Leichnam in Augenschein genommen. Da kann man teilweise Abschätzungen machen, wie lange jemand ungefähr im Wasser liegt. Aber für uns entscheidend in jedem Fall sind kriminalistische Erkenntnisse wie Handydaten, die relativ genau zeigen, wo sich der Beschuldigte aufgehalten hat und da spricht vieles dafür, dass wenn etwas passiert ist, in der Nacht vom 21. und 22. passiert ist.

Andreas Röhrig:

Zum ersten Teil der Frage kann ich sagen, dass – wie von mir dargestellt – dieses ZÜRS-Programm endet immer dann, wenn dann die Auflage entsprechend auch endet. Und wir haben ihn aber weiter in der Befassung gehabt in einem anderen täterorientiertem Programm. D.h. Mehrfach- und Intensivtäterprogramm, was darauf ausgerichtet ist. Und da geht es um die Straftaten, die begangen werden, die hier im Bereich der Eigentumsdelikte im Grundsätzlichen waren.

Hat der Tatverdächtige seine Identität verschleiert?

  1. Kann man denn sagen, dass ähnlich wie vor 10 Jahren im Fall Maria der Tatverdächtige seine Identität gegenüber dem Opfer verschleiert hat online, sein Alter zum Beispiel? Oder weiß man das noch nicht?

Arno Englen:

Soweit sind wir leider momentan nicht. Vielleicht zu gegebener Zeit, aber da muss ich mich jetzt noch bedeckt halten.

War am mutmaßlichen Täter selbst Missbrauch verübt worden? Welche Staatsangehörigkeit hatten seine Eltern?

  1. Zur Vorgeschichte des Täters. Ist an ihm selber früher Missbrauch verübt worden? Waren die Eltern beide deutsche Staatsangehörige? Weiß man da noch mehr aus der Kindheit? Ich will das nicht rechtfertigen, aber ich finde diese Fragen interessant.

Dieter Inhofer:

Die Frage richtet sich zwar an Herrn Röhrig. Ich muss das aber zum Anlass nehmen, dass ich auf eines hinweisen möchte. Wir haben den Tatverdächtigen in Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts. Auch für ihn gilt aber bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Das heißt solange ein Gericht nach Hauptverhandlung nicht festgestellt hat, dass er Aileen getötet hat, solange gilt er als unschuldig. Und vor diesem Hintergrund möchten wir jetzt Fragen, die auf die Persönlichkeit dieses Tatverdächtigen, zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Auch wenn ich natürlich verstehe, dass das Interesse daran groß ist. Aber wir haben auch die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Beinhaltet das ZÜRS-Programm keine Überwachung von Internetaktivitäten?

  1. Können Sie noch ein bisschen was zu diesem Programm sagen, wie viele da drin sind und ob es z.B. möglich ist, Internetaktivitäten von jemanden während der Führungsaufsichtszeit zu überwachen oder kann jemand natürlich weiterhin agieren und irgendetwas erzählen sozusagen, was er tut, was er aber dann doch nicht tut?

Andreas Röhrig:

Ja zu dem Programm kann ich Ihnen folgendes sagen: Die Führungsaufsicht, die verhängt wird, ist manchmal unterschiedlich. Es gibt manchmal Auflagen, die schon im Führungsaufsichtsbeschluss drin sind. Und dann gibt es aber noch darüberhinausgehende Maßnahmen, die dann in Teilen freiwillig, von den Personen dem nachzukommen ist. Hier in diesem Fall waren es keine Auflagen, die dort drin waren, sondern es waren hier Maßnahmen wie die Kontaktgespräche und ähnliches oder wieder ein Gespräch mit der Bewährungshilfe, die eben auch hier die Freiwilligkeit beinhalten. Und das gibt auch die Antwort darauf hin, ob wir rechtlich in der Lage sind, hier einen Internetkontaktfall usw. zu überwachen. Da müssen wir uns eng abstimmen. Grundsätzlich bestünde diese Möglichkeit, da brauchen wir aber entsprechende Handhabe dazu.

Franz Semling (Polizeipräsident Polizeipräsidium Freiburg):

Direkt in Ergänzung zum Kollegen in Hessen: Wir haben in Baden-Württemberg ein ähnliches Programm. Es heißt bei uns KORS. Die Programme sind sehr gut vergleichbar, nicht ganz identisch, aber sehr gut vergleichbar. Und selbstverständlich gibt es in Baden-Württemberg auch solche KORS-Programme.

Wie sicher sind Sie, dass Sie den Täter überführen können?

  1. Wenn der Täter oder Tatverdächtige nichts sagt und das Feststellen der Todesursache so schwierig ist, weil das Mädchen ne Woche im Wasser gelegen hat, wenn ich das richtig verstanden habe, wie – das ist natürlich total perspektivisch – wie sicher sind Sie, dass Sie ihn überführen können, falls er es war?

Dieter Inhofer:

Sie haben es ja selber in Ihrer Fragestellung bereits angedeutet. Ich möchte auf die Frage folgendes antworten: Wir sind seit 3 Tagen, wohlgemerkt 3 Tagen im Ermittlungsverfahren. Und Sie haben vielleicht vorhin eine ungefähre Ahnung bekommen, über das, was Herr Englen erzählt hat, über die Auswertung von Datenmaterial. Wir sind ganz am Anfang und ich weiß, dass jetzt eine unglaublich große Menge Arbeit auf Staatsanwaltschaft und Polizei zukommt, Licht in dieses Dunkel zu bringen. Und das wird nicht Tage dauern, das wird Wochen dauern. Und was dann am Ende steht, darüber jetzt ne verlässliche Auskunft zu geben, das ist nicht möglich.

Haben andere Chatter den Kontakt mitbekommen?

  1. Ich wollte fragen, ob Sie aus diesen Internetspuren irgendwelche Erkenntnisse haben, dass andere Chatter das mitbekommen haben, diesen Kontakt? Ob sie aus diesem Bereich auch Hinweise bekommen haben?

Arno Englen:

Ich habe erwähnt: Wir haben etwa 250 Hinweise derzeit, ein Großteil über das Hinweistelefon, was wir geschaltet hatten im Vermisstenfall Aileen derzeit. Konkret auf Ihre Frage haben wir da noch keine abschließende Übersicht, ob es auch Hinweise gibt von anderen Chattern – im Vermisstenfall Aileen und schon gar nicht in dem jetzigen Fall des Auffindens der toten Aileen.

War jemand aus dem Umfeld von Aileen involviert in die Chatkontakte? War das Fahrzeug das Fahrzeug des Tatverdächtigen?

  1. Können Sie sagen, ob irgendjemand aus dem Umfeld von Aileen involviert war über diese Chatkontakte, vielleicht ne enge Freundin oder Geschwister oder so? Ob irgendjemand Bescheid wusste oder ob sie das ganz von sich aus gemacht hatte? Und da hätte ich noch ne zweite Frage zum Fahrzeug: geht man davon aus, dass das Fahrzeug vom Tatverdächtigen war? Oder kann es einen Komplizen geben, der da gefahren ist?

Arno Englen:

Zu Frage eins: Nein, wir haben da keinerlei Hinweise in irgendeine Richtung, was das persönliche Umfeld von Aileen betrifft, also hinsichtlich möglicher Mitwisser. Und zum zweiten: Das Fahrzeug ist definitiv das Fahrzeug des jetzigen Tatverdächtigen.

In welchem Verhältnis standen der Tatverdächtige und Aileen?

  1. Sie sagten eingangs, es ließ sich nicht abschließend klären, ob Aileen freiwillig in dieses Fahrzeug gekommen ist oder tatsächlich Zwang oder andere Möglichkeiten eine Rolle gespielt haben. Was mich fragen lässt, in welchem Verhältnis standen der Tatverdächtige und Aileen? Was lässt sich über ein mögliches Vertrauensverhältnis sagen?

Arno Englen:

Da wir keine Einlassungen des Tatverdächtigen haben, können wir hierzu jedenfalls keine Angaben jetzt im Moment machen. Aber wir müssen die Chats, die ja sehr umfangreich sind, noch vollumfänglich auswerten. Und dann können wir zu gegebener Zeit hier möglicherweise nachberichten. Jetzt sind wir da noch zu früh.

Welches Umfeld hatte der Tatverdächtige, welchen Beruf?

  1. Nochmals zum Tatverdächtigen. Es ist verständlich, dass Sie nicht auf die Persönlichkeit eingehen wollen, aber vielleicht könnten Sie zur Klärung dieser Persönlichkeit noch beitragen, indem sie ganz einfache Dinge sagen. Also er hat eher einen offensichtlich sehr schwierigen Lebenslauf, mit 14 angefangen, dann 10 Jahre psychiatrisches Krankenhaus, dann 5 Jahre Führungsaufsicht, dann ist er entlassen worden aus dieser Führungsaufsicht Anfang dieses Jahres. Hat er ein normales Leben geführt, hat er einen Beruf gehabt, gab es irgendwelche Angehörigen, war er alleine? Ich will jetzt gar nicht viel zu der Persönlichkeit wissen, aber um mir eine Vorstellung zu diesem Mann zu machen. War er komplett alleine, isoliert? Hatte er ein Umfeld, hatte er einen Beruf? Ist er diesem Beruf nachgegangen? Also vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Danke.

Dieter Inhofer:

Ich habe großes Verständnis für Ihre Frage, aber ich bleibe nochmal dabei. Wir haben hier auf die Persönlichkeitsrechte zu achten. Und auch im Übrigen: auf das Umfeld dieses Tatverdächtigen zu achten und deswegen machen wir Ihnen keine Angaben heute über sein persönliches Umfeld, seine Familie und dergleichen.

Fand der Internetkontakt zwischen dem Tatverdächtigen und Aileen schon vor dem 25. Januar statt, bevor der Tatverdächtige aus dem ZÜRS-Programm ausgestuft wurde?

  1. Sie haben ja vorhin die Anonymität im Netz angesprochen. Und das ist ja ein großes Problem, ein großes Thema. Und jetzt wäre meine Frage, inwieweit dieser Kontakt zwischen Aileen und dem Tatverdächtigen schon vor dem 25. Januar stattgefunden hat oder ob es erst danach kam? Weil letztendlich ist es ja so eine leichte Korrelation bzw. die darauffolgende Frage, inwieweit man eben auch solche Onlinechatsachen dann während der Betreuung kontrolliert dann auch werden.

Arno Englen:

Ich würde den Teil eins der Frage gern beantworten. Wir haben keine Hinweise derzeit konkret auf das Datum 25.1., dass dort schon eine Bekanntschaft vorhanden war.

Andreas Röhrig:

Ja und in dem Fall gab es auch keine Betreuung in Bezug auf Internetaktivitäten der Person.

Hat sich der Tatverdächtige als jemand anderes ausgegeben im Netz?

  1. Die Frage ist auch noch, ob Aileen wusste, mit wem sie chattet oder hat sich der der Tatverdächtige als jemand anderes ausgegeben im Netz?

Arno Englen:

Sehen Sie es mir nach im Moment, dass ich diese Frage noch nicht beantworten kann, weil inwiefern da am Ende auch Klarnamen ausgetauscht wurden, entzieht sich meiner derzeitigen Kenntnis. Normalerweise – wie gesagt – taucht da ein Name auf. Auch das ist ganz normal bei dem Verhalten. Auch Anonymität im Netz kennt jeder von uns und hier haben wir noch keine Hinweise, inwiefern da der Klarname bekannt war.

Welche therapeutischen Maßnahmen hatte der Tatverdächtige durchlaufen? In welchem Maßregelvollzug saß er?

  1. Wenn der junge Mann 10 Jahre im Maßregelvollzug saß, dann hat er da ja nicht nur gesessen, sondern auch an therapeutischen Maßnahmen teilgenommen. Zwei Sachen möchte ich wissen: Wissen Sie schon, was er da alles durchlaufen hat? Und dann würde mich einfach interessieren: War der Maßregelvollzug in Haina in Nordhessen?

Andreas Röhrig:

Das ist eine Frage, die müssten Ihnen die Gutachter entsprechend beantworten, was im Vollzug alles entsprechend vorgenommen worden ist. Er dort sehr – nach meinem Stand jedenfalls – intensiv betreut worden. Und der Aufenthaltsort war in Hessen.

Zwischenfrage: Sie sagen nur das Bundesland, Sie sagen nur Hessen, sie sagen jetzt nicht…

Sehen Sie es mir nach, aber an der Stelle sage ich, es war Hessen.

Wie wird die Familie von Aileen nun betreut?

  1. Was geschieht jetzt mit der Familie von Aileen? Gibt es da eine Nachsorge?

Arno Englen:

Wir sind bereits seit 12 Tagen in der Betreuung der Familie. Hier werden wir auch unterstützt von einem sogenannten Kriseninterventionsteam, also einem Betreuungsteam. Die sind rund um die Uhr für die Familie erreichbar. Und insofern tun wir da unser Möglichstes im Moment. Ich hoffe da aber auch, dass das persönliche Umfeld der Familie, also in der Gemeinde Gottenheim, dass da ganz viel Zuspruch jetzt kommt, weil ich glaube, das ist in so einer Situation sehr sehr notwendig.

Franz Semling:

Aber wir glauben, dass wir aus unserer Sicht extrem schnell und frühzeitig zu einer Pressekonferenz eingeladen haben. Es war uns aber schon wichtig, dass Kolleginnen und Kollegen, die das können, auch der Kriminalpolizei, natürlich zuerst mit der betroffenen Familie gesprochen haben.

War der Hinweis auf die Sichtung Aileens am Freiburger Hauptbahnhof richtig?

  1. Es gab ja diesen Hinweis, dass sie eben beim Hauptbahnhof gesehen wurde am 21.7. Wenn man davon ausgeht, dass dieser Hinweis stimmt, gehen Sie dann eher davon aus, dass sie in Freiburg in dieses Auto kam, wie auch immer?

Arno Englen:

Wir wissen im Moment, dass sie nicht zu dieser Zeit am Hauptbahnhof war. Das stimmt und zum zweiten, ob sie zu diesem Zeitpunkt schon im Auto saß, entzieht sich noch unserer Erkenntnis. Wir haben immer gewisse Zeitblöcke, über die wir sprechen können und da haben wir jetzt die Spur Bahnhof und eben die Spur, die Fahrspur, die überschneiden sich da in gewissen Zeiträumen. Daher kann ich keine konkreten Ausführungen machen, wann genau von der Uhrzeit her. Aber die Spur Bahnhof nochmals ganz klar: Die ist keine Spur. Dort war Aileen nicht.

Welchen Rat haben Sie für Eltern minderjähriger Kinder?

  1. Der Fall wirft ja viele Fragen auch für Eltern auf, wenn sie minderjährige Kinder haben. Können Sie jetzt nach mehrtätigen Entwicklungen und Ermittlungen bereits irgendeinen Ratschlag an Eltern geben, deren Kinder im Internet aktiv sind? Sie sind hochrangig, Sie sind erfahren, Sie kommen aus verschiedenen Bundesländern. Lässt sich jetzt an dieser Stufe schon sagen, was Eltern machen sollten oder nicht? Danke.

Franz Semling:

Ich will einen Aufschlag machen. Und wir beschäftigen uns in Baden-Württemberg aber auch in Freiburg mit einem wirklich großen Personaleinsatz genau mit dieser Problematik. Wir bieten allen Schulen in unserem Zuständigkeitsbereich und auch den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern, aber auch den Schülerinnen und Schülern ein sog. sicherheitsbewusstes Verhalten in ihrer jeweiligen digitalen Arbeitswelt an. Damit Sie mal ein Gespür dafür bekommen, was wir als Polizeipräsidium Freiburg dafür investieren. Wir haben zum Beispiel auf diese Mediengefahren in insgesamt 142 Veranstaltungen im Schuljahr 2019/2020 hingewiesen. Ein Jahr später waren wir schon bei 243 Schulveranstaltungen. Und im letzten Jahr hatten wir 379 Schulveranstaltungen für die älteren Schülerinnen und Schüler. Weil wir natürlich diese Gefahren kennen. Und das Angebot wird auch sehr gut angenommen. Wir haben letztes Jahr über 30 Veranstaltungen an Elternabenden dazu gemacht, um auch die Eltern zu erreichen. Unser Angebot ist glaube ich groß, aber man muss aus heutiger Sicht sagen, es wirkt leider noch nicht in allen Fällen.

Andreas Röhrig:

Ja das kann ich ergänzen aus hessischer Sicht und kann das im Prinzip bestätigen, dass wir sehr sehr umfängliche Präventionsmaßnahmen auf vielen vielen Ebenen durchführen, mit anderen Partnern, in anderen Ressorts, um eben hier Kinder, Jugendliche, Eltern und auch Lehrer, Lehrerinnen zu erreichen. Weil – ja ein bisschen weg von diesem Fall – aber insgesamt eine deutlich höhere Sensibilität natürlich in diesem Bereich wünschenswert ist. Und so ein bisschen – ich will es mal so sagen – die digitale Naivität abgelegt wird. Denn das Netz ist verführerisch und es gibt einfach eine Vielzahl von Möglichkeiten und da haben wir uns genauso wie die Kolleginnen und Kollegen hier in Baden-Württemberg sehr intensiv darum bemüht und bemühen uns auch, hier durch Informationsveranstaltungen, Materialien und ähnliche Diskussionsforen dieses Thema im Bewussstsein zu halten.

Franz Semling:

Also ich persönlich glaube, wenn nach der Kontaktaufnahme im Netz – das machen alle Jugendlichen, ganz viele Jugendliche – zumindest beim ersten reellen Kontakt die beste Freundin oder der beste Freund dabei wäre, die z.B. ein Kennzeichen dokumentieren kann oder viele ähnliche Dinge, dann wären wir schon einen kleinen Schritt weiter.

Wie unzugänglich ist der Teufelsee?

  1. Es wurde ja jetzt mehrfach betont, dass dieser Teufelsee sehr unzugänglich ist. Können Sie grob sagen, wie nah man da mit Auto hinkommt oder muss man das richtig erwandern, um da hinzukommen?

Thomas Hauburger:

Also direkt kann man den See bzw. das Ufer nicht mit dem Auto erreichen. Sie müssen sich das so vorstellen, da ist sehr viel Gestrüpp drumherum, teilweise findet man dort auch Tiere, Rinder vor, die dort grasen. Und es gibt eine Stelle, das ist so eine Art Beobachtungspunkt, wo man sich Vögel anschauen kann. Und da braucht man etwa, da kann man 150/200 Meter etwa heranfahren. Man muss dann aber noch einige Meter zu Fuß überwinden, teilweise durch Gestrüpp, um dort ans Ufer zu gehen.

 

m_

Beitragsbild: m_

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