Am 29. Juli 1899 werden auf der ersten Haager Friedenskonferenz Abkommen und Erklärungen zum Kriegsvölkerrecht und zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle mit der ersten „Haager Landkriegsordnung“ als Anhang unterzeichnet.

Die Haager Friedenskonferenzen wurden aufgrund der Anregung des russischen Zaren Nikolaus II. und auf Einladung der niederländischen Königin Wilhelmina 1899 und 1907 in Den Haag einberufen und sollten der Abrüstung und der Entwicklung von Grundsätzen für die friedliche Regelung internationaler Konflikte dienen.

Zar Nikolaus hatte die Konferenzen 1898 mit der Begründung angeregt, es drohe ansonsten „eine Katastrophe in Europa“. Im Jahr 1899 tagten vom 18. Mai bis zum 29. Juli Juristen und Politiker aus insgesamt 26 Staaten. An der zweiten Konferenz vom 15. Juni bis zum 18. Oktober 1907 waren Vertreter aus insgesamt 44 Staaten beteiligt, um eine internationale Rechtsordnung auszuarbeiten und Normen für friedliche Lösungen bei internationalen Streitfällen zu erreichen. Sie konnten sich auf keine Abrüstungsschritte einigen und scheiterten bei der Einführung einer obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit wegen des Erfordernisses der Einstimmigkeit an der Ablehnung des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns, der Türkei und einiger kleinerer Staaten. Dennoch kam es zur Errichtung des Schiedsgerichtshofs in Den Haag, den es bis heute gibt.

Als Parallelvertragswerk und -entwicklung ergänzten die sogenannten „Genfer Konventionen“ seit 1864 die Regeln im Umgang mit Kriegsgefangenen und Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten. Theoretisch ist die „Haager Landkriegsordnung“ bis heute gültig, allerdings lösten faktisch die verschiedenen Vertragswerke der Genfer Konventionen die Regeln der bewaffneten Kriegsführung weitgehend ab.

Jan Ackermeier

Bild: Das Huis ten Bosch, Tagungsort der Ersten Haager Friedenskonferenz im Jahr 1899. Gemeinfrei, von Erik Baas am  20. März 2007 fotografiert.

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