Es ist schon bemerkenswert, wie praktisch Arztbesuche sein können. Weniger wegen der medizinischen Seite, sondern vielmehr wegen der erzwungenen Muße im Wartezimmer. So schmökert man intensiver in der Zeitung und liest auch einmal kleinere dpa-Mitteilungen auf einer der hinteren Seiten – und findet prompt ein berichtenswertes Thema.

Die folgende dpa-Mitteilung hat es in sich:

„Göttingen erlaubt allen Oben-ohne-Schwimmen – an einigen Tagen.“

Zum Inhalt dieser Meldung

Der Sportausschuss der Stadt hat die Entscheidung gefällt, dass vom 1. Mai bis 31. August 2022 in allen Schwimmbädern, die von der Göttinger Sports- und Freizeitgesellschaft betrieben werden (sprich: in so gut wie allen öffentlichen Bädern!) samstags und sonntags das Oben-ohne-Schwimmen erlaubt sein soll. Es handle sich dabei um eine Testphase.

Vorausgegangen war der provozierte Eklat einer transsexuell gesteuerten Frau, die sich zum Mann erklärt hatte, barbusig aufgetreten war und deshalb ein Hausverbot des Schwimmbads erhalten hatte. Offensichtlich handelte die Schwimmbadleitung vollkommen nach Recht und Gesetz. Denn in Paragraph 118 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes kann jemand mit einer Geldbuße bestraft werden, wenn dieser eine

„eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

Da war der barbusige „Mann“ mit einem Hausverbot also noch glimpflich davon gekommen! In diesen Zeiten werden jedoch Gesetz und Recht sukzessive und immer rascher ausgehöhlt, indem man geltendes Recht ignoriert, vermeintlich „Diskriminierten“ das Wort redet und Testversuche im Sinne der Regenbogenagenda initiiert.

Schauen wir uns einmal an,

was diese unseriöse, ziemlich fahrlässige Entscheidung in der Praxis konkret bedeuten wird:

  1. Jugendliche und junge Familien gehören zu jener Zielgruppe, die vorzugsweise am Wochenende die öffentlichen Bäder besucht. Nach einer harten Schul- und Arbeitswoche erholen sie sich, spielen, treiben Sport, genießen ihre Gemeinschaft in öffentlichen Bädern, Stichwort „Badeerlebnis“. Wie wenn es nicht schon genug wäre, dass Kinder und Jugendliche ohne Schutz an Haltestellen oder sonst wo in der Öffentlichkeit mit lasziven, den plumpen Sex thematisierenden Plakaten ausgesetzt sind, sollen sie die öffentliche Unmoral nun hautnah erleben. Die Folge: Göttinger Familien, die ihre Kinder verantwortungsvoll schützen, werden die öffentlichen Bäder nicht mehr besuchen. Ihnen ist der Appetit vergangen. Wieder ein Erholungsort weniger – welchen gut bezahlten korrupten Politiker interessiert das noch?
  2. Muslime werden ebenfalls diesen Erholungsort nicht mehr besuchen können. Werden die meinungsstarken Moslems in Burkini das reiche Saudi-Arabien um die Finanzierung eigener Bäder bitten? Sie könnten – anders als nicht-muslimische Familien im Land – evt. noch auf ausländische Unterstützung hoffen.
  3. Voyeuristen kommen voll auf ihre Kosten. Ein Voyeurist ist ein Mensch, der „bei heimlicher Beobachtung sexueller Handlungen anderer Lust empfindet“, sozusagen ein „Spanner“ – so Google. Dem gesunden Menschenverstand ist hinlänglich klar, dass die weibliche Brust zu zweierlei gut ist: einerseits nährt sie als fürsorgliche Mutterbrust den Nachwuchs, andererseits kann sie als intimes Verführungsinstrument einfach durch ihre Nacktheit zum Sex herausfordern. Man lasse nur ein wenig seine Fantasie schweifen und denke an die barbusigen „Männer“ in Göttingens Schwimmbädern, die ziemlich sicher zweideutigen Berührungen ihrer Geschlechtsgenossen ausgesetzt sein werden. Was werden die angetouchten „Männer“ dann tun? Anzeige erstatten? Sind sie aber nicht einfach selbst schuld an diesen Annäherungen? Sie hätten sich ja wie bisher angemessen kleiden können.
  4. Vielleicht war es aber auch eine kalkulierte Nebenabsicht dieser LGBTQ-politischen Entscheidung, dass die Stadt sich künftig das Geld für den Unterhalt der öffentlichen Bäder sparen kann – mit garantiertem Nachahmungscharakter. Denn irgendeinen Transvestiten, der wegen Diskriminierung aufschreit und die Anwendung des Göttinger Modells für seine eigene Stadt einklagt, wird jede Stadt ohne Leichtes aus dem Hut zaubern können. Die Städte – einschließlich Freiburg – arbeiten ja schon länger an der totalen Zurschaustellung der Sexualität, wofür die Holzskulptur „Loretta“ (vom Förderverein des Lorettobades finanziert), ein pikantes Beispiel ist.

Wer die Hintergründe der sexuellen Revolution kennt,

weiß spätestens heute, dass der Satanist Aleister Crowley auf ganzer Linie sein Ziel erreicht hat:

„Tu, was du willst, soll das ganze Gesetz sein. (…) Lust, genieße alle Dinge der Sinne und des Entzückens. Fürchte nicht, dass dich ein Gott dafür verleugnen wird.“

Der weithin ungenannte Ideengeber der Wollust und der LGBTQ-Bewegung, der sich „The Beast 666“ („das Biest 666“) und selbsternannter „World’s Most Wicked Man“ („weltweit bösester Mann“) nannte, würde jubeln, wenn er könnte. Allerdings verschwand seine Euphorie beim Sterben und seine letzten Worte waren: „I’m perplexed“ – „ich bin ratlos“. Hat Crowley sich zeitlebens etwa von den falschen Geistern beraten lassen?

Was haben perverse Naturen nur aus dem einst so schönen Frühlings- und Wonnemonat Mai gemacht!

 

m_

Bilder: pixabay Clker-Free-Vector-Images Bikini Rot Bademode, Clker-Free-Vector-Images Wasser Wellen, Wikipedia Aleister Crowley

 

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