Von Jan Ackermeier
Am 13. Jänner 1993 gehen der ehemalige Staats- und Parteichef in der „Deutschen Demokratischen Republik“ Erich Honecker und seine Frau Margot ins Exil nach Chile. Im Oktober 1989, angesichts wachsender Proteste und des Zerfalls des Ostblocks, wurde Honecker vom Politbüro der SED zum Rücktritt gezwungen. Nach der Wiedervereinigung wurde er wegen seiner Verantwortung für die Todesopfer an der innerdeutschen Grenze strafrechtlich verfolgt. Die Schwurgerichtsanklage vom 12. Mai 1992 warf ihm vor, als Vorsitzender des Staatsrats und des Nationalen Verteidigungsrates der „DDR“ gemeinsam mit mehreren Mitangeklagten, unter anderem Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht, in der Zeit von 1961 bis 1989 am Totschlag von insgesamt 68 Menschen beteiligt gewesen zu sein, indem er angeordnet habe, die Grenzanlagen um West-Berlin und die Sperranlagen zur Bundesrepublik auszubauen, um ein Passieren unmöglich zu machen.

Insbesondere zwischen 1962 und 1980 habe er mehrfach Maßnahmen und Festlegungen zum weiteren pioniertechnischen Ausbau der Grenze durch Errichtung von Streckmetallzäunen zur Anbringung der Selbstschußanlagen und der Schaffung von Sicht- und Schußfeld entlang der Grenzsicherungsanlagen getroffen, um Grenzdurchbrüche zu verhindern. Außerdem habe er im Mai 1974 in einer Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates dargelegt, der pioniermäßige Ausbau der Staatsgrenze müsse weiter fortgesetzt werden, überall müsse ein einwandfreies Schußfeld gewährleistet werden und nach wie vor müsse bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schußwaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden. „Die Genossen, die die Schußwaffe erfolgreich angewandt haben“, seien „zu belobigen“.
Wegen Krankheit keine Haft
Am 13. Jänner 1993 lehnte das Landgericht Berlin aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes Honeckers die Eröffnung des Hauptverfahrens ab und hob auch den Haftbefehl auf. Nach insgesamt 169 Tagen wurde Honecker aus der Untersuchungshaft entlassen, was Proteste von Opfern des „DDR“-Regimes nach sich zog. Honecker durfte 1993 nach Chile ausreisen, wo er bis zu seinem Tod bei seiner Familie lebte.
Beitragsbild / Symbolbild: Erich Honecker in der Lufthansa-Maschine auf dem Flug nach Chile, 1993. Urheber unbekannt.
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