Von Jan Ackermeier

Am 17. April 1492 erteilen die Könige Isabella von Kastilien und Ferdinand II. von Aragón mit der „Kapitulation von Santa Fe“ dem genuesischen Seefahrer Christoph Kolumbus die Erlaubnis und finanzielle Unterstützung, zu seiner Reise auf der Suche nach einem Seeweg nach Indien aufzubrechen. Sie ernennen ihn gleichzeitig zum Vizekönig und Generalgouverneur über alle von ihm entdeckten Gebiete mit dem Recht, ein Zehntel der dort gefundenen Reichtümer für sich zu behalten.

Christoph Kolumbus auf Seefahrt
Zur Finanzierung von Entdeckungsfahrten und Eroberungszügen durch private Investoren entwickelte die Krone von Kastilien am Ende des 15. Jahrhunderts die sogenannten „Kapitulationen“. In ihnen wurden die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Kapitulanten und Vertretern der Krone zusammengefaßt. Sie enthielten die durch die Kapitulanten zu erbringenden Leistungen und die Zusagen der Krone. Diese Urkunden stellten formalrechtlich keine Verträge dar, da sie nur eine Willenserklärung im Namen des Königs oder der Königin beinhalteten und nicht von den Kapitulanten unterschrieben wurden. In den Kapitulationen wurden nicht nur zivilrechtliche Ansprüche wie die Verteilung des Gewinns aus den Handelsunternehmen behandelt, sondern auch Steuervorteile zugesichert oder verwaltungsrechtliche Zusagen bezahlter Staatsämter gemacht. Ob die zugesagten Privilegien einklagbar waren, ist umstritten. Auf jeden Fall waren die Inhaber der durch die Kapitulationen auf Lebenszeit verliehenen Ämter nicht vor Amtsenthebungen wegen mangelhafter Amtsführung geschützt.

Kolumbus wird nach Klagen über seinen Riegierungsstil kontrolliert

Bereits nach den ersten Reisen des Kolumbus begannen die Königin und der König die ihm in den Kapitulationen von Santa Fe eingeräumten Zugeständnisse einzuschränken. Aufgrund von Klagen der Kolonisten entsandten die Königin und der König, wie es damals üblich war, einen mit allen Vollmachten ausgestatteten Untersuchungsrichter nach Santo Domingo, der die Amtsführung Kolumbus’ als Vizekönig und Gouverneur überprüfen und gleichzeitig für die Dauer der Ermittlungen die Regierungsgewalt übernehmen sollte. Die folgenden Prozesse, Revisionen von Maßnahmen und erneuten Verfahren zogen sich auch nach Kolumbus’ Tod im Jahr 1506 bis zur Mitte der 1530er Jahre hin.

Beitragsbild: Die „Kapitulation von Santa Fe“, die sich im Archiv der Krone von Aragon in Barcelona befindet, wurde im Jahr 2009 durch die UNESCO zum Weltdokumentenerbe erklärt. Bildurheber: unbekannt.

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