Von Jan Ackermeier

Am 6. Dezember 1774 wird das Bildungssystem in Österreich von Kaiserin Maria Theresia neu gestaltet. Sie erläßt die von Johann Ignaz von Felbiger konzipierte Allgemeine Schulordnung, die eine sechsjährige Unterrichtspflicht in der Volksschule, einheitliche Lehrbücher und eine geregelte Lehreraus- und Fortbildung festlegt. Die Regentin erkannte, dass das Staatsvolk der Träger des Staates ist und daß die Machtstellung nur mit Hilfe einer gebildeten Bevölkerung gehalten werden konnte. Zu den grundlegenden Kenntnissen gehörten die Religion, das Lesen geschriebener und gedruckter Texte, die Kurrentschrift, die Rechenkunst „in fünf Species“, sowie Anleitung zu Rechtschaffenheit und Wirtschaft. In den (dreiklassigen) Hauptschulen waren weiter vorgesehen: schriftlicher Aufsatz, Geometrie, Haushaltungskunde, Landwirtschaftslehre, Geographie und Geschichte. Schon in der ersten Theresianischen Schulordnung legte man Wert darauf, „dass nicht bloß das Gedächtniß gesehen, noch die Jugend mit dem Auswendiglernen über die Nothwendigkeit geplagt sondern der Verstand derselben aufgekläret“ wurde. Beim Tod von Maria Theresia bestanden bereits 500 dieser Trivialschulen. Allerdings gelang es in ihrer Regierungszeit noch keineswegs, alle Kinder zu unterrichten.

Beitragsbild: Das Titelblatt der ersten Allgemeinen Schulordnung vom 6. Dezember 1774. Urheber unbekannt.

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