Von Jan Ackermeier

Am 7. August 1888 erhält der Erfinder Theophilus Van Kannel in den Vereinigten Staaten das Patent auf die Drehtür. Am 22. Dezember 1881 erhielt bereits der Berliner H. Bockhacker das deutsche Patent DE18349 für seine „Thür ohne Luftzug“, vermarktete es jedoch nicht weiter. Das Modell des niederländisch-amerikanischen Erfinders Van Kannel wurde jedoch als „Sturmtür“-Konstruktion – die Begriffe revolving door beziehungsweise Karusselltür wurden noch nicht verwendet – umgehend vermarktet.

Die Erklärung
In seiner Patentschrift schrieb Van Kannel: „Es ist offensichtlich, dass eine Sturmtür-Konstruktion, wie sie oben gezeigt und beschrieben wird, eine Vielzahl an Vorteilen gegenüber einer Tür in üblicher Scharnierbauweise hat, da sie – wenn die Tür genau in das Gehäuse paßt – im Betrieb absolut geräuschlos ist und sowohl bei geschlossener Tür als auch beim Hindurchgehen von Personen wirksam das Eindringen von Wind, Schnee, Regen oder Staub verhindert. Zudem kann die Tür nicht vom Wind aufgeweht werden, weil der Druck auf beiden Seiten der Drehachse gleich ist.“ Allerdings ging von damaligen Drehtüren insbesondere eine mechanische Gefährdung aus. Beim Ein- und Austreten konnten die Hauptschließkante des sich drehenden Türflügels und die Gegenschließkante des festen Gehäuses Quetschungen an Kopf, Rumpf und den Gliedmaßen verursachen. Darüber hinaus sind Drehtüren bis heute nicht als Fluchttür geeignet, da sie nicht schnell durchschritten werden können.

Beitragsbild: Eine historische Drehtür in Karlsbad (Foto von 2007). Urheber unbekannt.

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