Von Achim Baumann

Zuerst das Gute: Beim geplanten neuen Namensrecht, das Justizminister Marco Buschmann am Freitag vorstellte, konnten sich die Grünen zumindest mit einer Forderung nicht durchsetzen, nämlich dem Zusammenziehen von Nachnamen. Diese absurde Verschmelzung von Namen, beispielsweise ein „Schmöller“, wenn einer „Schmitz“ und einer „Möller“ heißt, wird es nicht geben. Wer aber nun gedacht hat, glücklicherweise habe ein FDP-Minister die Vorlage zu verantworten und deshalb müsse es logisch und stringent sein, was uns im Namensrecht künftig begegnet, wählt wohl immer noch CDU oder FDP, da er sich von diesen bürgerlich-konservative Politik verspricht.

Schärfstes Namensrecht innerhalb der EU
Bislang hatte die Bundesrepublik ein strenges Namensrecht, es heißt sogar, das strengste Namensrecht in der EU. In anderen EU-Ländern kann man sich schon lange den Vor- und/oder den Nachnamen aussuchen, bestehende Namen ohne langwierige Begründung ändern. In Deutschland war dies sehr schwierig, zudem muss man Änderungswünsche langwierig begründen. Aber in Zeiten, in denen man sein Geschlecht nicht allein von biologischen Gegebenheiten abhängig macht, sondern nach Lust und Laune selbst aussuchen kann, hat auch das althergebrachte Namensrecht ausgedient.

Burschmann-Vorschlag absurd
Was uns der Justizminister nun als ein „Namensrecht mit mehr Freiheiten“ vorstellte, ist peinlich. Herr Großer und Frau Zufall könnten nach der Eheschließung dann beispielsweise beide Großer-Zufall, Zufall-Großer, Großer Zufall oder Zufall Großer, heißen. Die Option, dass beide nur Großer oder nur Zufall heißen, bleibt ebenso weiter bestehen wie die Möglichkeit, dass jeder seinen Nachnamen behält und kein gemeinsamer Familienname festgelegt wird. Entscheidet sich ein Paar für einen Doppelnamen als Ehenamen, führen diesen auch die gemeinsamen Kinder.

Auch Unverheiratete können Namen vergeben
Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministers soll in Zukunft auch ein unverheiratetes Paar die Möglichkeit bekommen, dem gemeinsamen Kind einen Doppelnamen zu geben. Das ist natürlich eine Abwertung der Ehe, denn nun können Elternteile auch so den Doppel-Nachnamen des Kindes festlegen. Und das soll auch rückwirkend möglich sein, allerdings nur bis zum Datum 31. Dezember 2026. Bis dahin können Eltern den Nachnamen neu festlegen. Der Hammer: Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist seine Einwilligung Voraussetzung für die Neubestimmung des Geburtsnamens. Das heißt, Sechsjährige und ältere Kinder müssen gefragt werden, wie sie künftig mit Nachnamen heißen wollen, wenn ihre Eltern den Nachnamen ändern wollen. Aber welcher Sechsjähriger kann die Auswirkung einer Namensänderung schon voll nachvollziehen?

Der Tod des Bindestrichs
Der Bindestrich ist schon seit längerem gefährdet, immer weniger Schüler können Bindestriche setzen. Die aus dem angloamerikanischen Bereich bekannte Unsitte, keine Bindestriche zu setzen, soll auch im neuen Namensrecht für Nachnamen gelten: Der Zwang zum Bindestrich soll bei Doppelnamen entfallen. Wer meint, dies sei eine Erleichterung, ist auf dem Holzweg! Denn dann heißt beispielsweise ein er (oder sie oder sonstiges) „Leon Flynn Marlo Luca Pompeo Schmitz“. Da dürfte sich jeder fragen, ob Pompeo nun ein weiterer Vorname ist oder zum Nachnamen gehört. Ein solche Regelung führt nur zu mehr Komplikationen.

Es kommt noch schlimmer, garantiert!
Die von FDP-Minister Buschmann vorgestellte Reform betrifft allerdings nur Fragen, die mit Geburt, Eheschließung, Scheidung und anderen familienrechtlich wichtigen Lebensereignissen zusammenhängen. Allerdings ist nicht nur er für das künftige Namensrecht verantwortlich. Auch die rote Nancy, ihres Zeichens Bundesinnenministerin (SPD) ist zuständig. Ihr Ministerium ist für die Änderung von Vor- und Nachnamen unabhängig von familienrechtlichen Ereignissen zuständig. Es dürfte also nicht bei den schon wirren FDP-Vorschlägen bleiben – und SPD-Forderungen dürften wahrscheinlich noch absurder werden. Armes Deutschland!

Beitragsbild / Symbolbild: Inna Kot / Shutterstock.com

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