Von Jan Ackermeier

Am 20. März 1792 führt die französische Nationalversammlung die Guillotine als einziges Hinrichtungswerkzeug ein. Sie gilt als das Symbol der „Schreckensherrschaft“ während der französischen Revolution. Historiker gehen davon aus, dass während der Revolutionszeit weit über 20.000 Menschen mit der Guillotine hingerichtet wurden.

Tödliche Maschine
Die Hintergründe der Einführung sind verschiedener Natur. Zum einen sollte die Maschine die zahlreichen Hinrichtungen nach dem revolutionären Umsturz in Frankreich rationalisieren. Ferner sollte die Hinrichtung für die Betroffenen „schmerzfrei“ gemacht werden, denn zuvor brauchte ein Henker mit einem von Hand geführten Beil unter Umständen mehrere Schläge. Für den Namensgeber Guillotin waren humanitäre Gründe ausschlaggebend. Er meinte, dass man den Verurteilten die Angst vor dem Sterben nicht nehmen könne, wohl aber die Qualen der Hinrichtung selbst begrenzen. Die Folter und besonders grausame Hinrichtungsmethoden wie das Rädern sollten mit der Guillotine abgeschafft werden. Tatsächlich gibt es jedoch Berichte, nach denen bei den während der Französischen Revolution benutzten Modellen bisweilen erst nach mehreren Durchgängen der Kopf vollständig abgetrennt werden konnte.

Kopflose Gleichmacherei
Zudem sollte aber der Gleichheitsanspruch der Revolution auch bei der Hinrichtung gelten: Vorher war das Enthaupten den Adeligen als „edle“ Todesart vorbehalten, einfache Leute wurden am Galgen gehängt. Mit der Guillotine wurden alle Hinrichtungen vereinheitlicht. Hingerichtet auf der Guillotine wurden u. a. der französische König Ludwig XVI., die Königin Marie-Antoinette, Georges Danton, Antoine Laurent de Lavoisier sowie Maximilien de Robespierre und Friedrich Freiherr von der Trenck. Die Hinrichtung von Ludwig XVI. und Marie-Antoinette hatte in der deutschen Aufklärung ein derartiges Echo, dass man sich mit der vorher begrüßten Revolution in Frankreich gegenüber den sich dort abzeichnenden Vorgängen rund um den Königsmord zunehmend kritisch auseinandersetzte.

Erst im 20. Jahhundert untersagt
Bis zur Untersagung der Todesstrafe 1981 wurden in Frankreich Todesurteile durch die Guillotine vollstreckt. Bis 1870 geschah dies auf dem so genannten Schafott, einer erhöhten Plattform. Danach wurde die Guillotine weiterhin öffentlich, aber auf normalem Bodenniveau aufgestellt, um den Zurschaustellungscharakter der Hinrichtungen zu mindern. Bei der letzten öffentlichen Hinrichtung in Frankreich wurde am 17. Juni 1939 in Versailles Eugen Weidmann, ein sechsfacher Mörder, gerichtet. Danach wurden die Hinrichtungen in den jeweiligen Gefängnishöfen durchgeführt. Die letzte Hinrichtung durch die Guillotine fand in Frankreich am 10. September 1977 an Hamida Djandoubi statt. 1981 wurde die Todesstrafe in Frankreich durch Staatspräsident François Mitterrand abgeschafft; seit dem 19. Februar 2007 ist sie auch von der Verfassung verboten.

Beitragsbild: Zeitgenössische Darstellung der Hinrichtung König Ludwig XVI. am 21. Jänner 1793. Urheber unbekannt.

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