Von Achim Baumann
Versagt hat sie: Versagt hat die Ampelkoalition auch bei einem eigentlich doch recht einfachen selbstgesteckten Ziel: Die Ampelkoalition wollte im ersten Jahr ihres Bestehens die vom Bundesverfassungsgericht aufgetragene Bundestagsverkleinerung auf den Weg bringen. Aber auch das ist ihr bislang nicht geglückt. Aber es tut sich etwas. Aktuellen Medienberichten zufolge legen die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP nun endlich einen Gesetzesentwurf für eine Wahlrechtsreform vor. Der stark vergrößerte Bundestag soll wieder schrumpfen – auf die gesetzlich vorgesehene Regelgröße von 598 Abgeordneten. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen demnach abgeschafft werden.
Kritik aus berufenem Munde
„Die Ampel-Koalition wollte die dringend notwendige Verkleinerung des XXL-Bundestags im ersten Regierungsjahr anpacken“, erinnert Reiner Holznagel, seines Zeichens Präsident des Bundes der Steuerzahler und ergänzt: „Schließlich wird eine längst überfällige Reform des Wahlrechts schon zu viele Jahre verschleppt – das darf in einer Demokratie nicht passieren.“
Aber genau das ist passiert
Während die AfD wie üblich gar nicht in die Diskussionen miteinbezogen wurde, wehren sich die Unionsparteien mit Händen und Füßen strikt gegen eine Aufweichung eines Systems, das ihr regelmäßig zahlreiche Überhangmandate brachte. Das komplizierte Wahlrecht mit seinen Überhang- und Ausgleichsmandaten soll durch eine feste Mandats-Obergrenze wieder berechenbar werden, damit der Wähler bereits bei seiner Stimmabgabe weiß, wie groß der Bundestag nach der Wahl sein wird. Das wäre wirklich demokratisch, oder?
Mehr Abgeordnete ohne echten Mehrwert
Knapp 1,2 Milliarden Euro wird der Bundestag die Steuerzahler im Jahr 2023 kosten. Das sind 200 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2020. Denn durch Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen Mehrkosten zum Beispiel für die Fraktionsfinanzierung, Entschädigung der Abgeordneten, Bezahlung der Mitarbeiter, Ausbau und Unterhalt der Liegenschaften – ohne, dass den hohen Kosten ein entsprechender parlamentarischer Mehrwert gegenübersteht.
Der Entwurf der Ampel
Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition sieht vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies könnte dazu führen, dass mit nur wenigen Stimmen gewählte Direktkandidaten nicht in den Bundestag einziehen werden. Das träfe aller Wahrscheinlichkeit besonders Kandidaten der Unionsparteien, weshalb sie sich gegen das Modell so entschieden sträubt, denn Berechnungen gehen bei der Modellumsetzung von rund 20 Unionsabgeordneten weniger aus – das wäre eine deutliche Schwächung der Unionsfraktion.
Aufgeblähter Bundestag unnötig
Da die Abgeordneten sich zumeist ohnehin einem existenten, aber nicht festgeschriebenem Fraktionszwang unterwerfen, zeugen mehr Abgeordnete eben nicht von einem Mehr an Demokratie im Bundestag. Im Umkehrschluss ist eine Verkleinerung des Bundestages daher dringend geboten. Immerhin hat der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber eine Vorbildfunktion.
Wie steht die AfD dazu?
„Der Gesetzesentwurf der Ampel ist nahezu exakt das, was die AfD seit Jahren fordert und zu dem wir schon vor über drei Jahren einen Antrag (Drucksache 19/ 14066) sowie bereits im September 2020 einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/22894) vorgelegt haben. Alles wurde vom Block der Altparteien wie üblich abgelehnt. Und nun setzt die Ampel genau unsere Ideen um. Man hätte es eher haben können, aber sei’s drum: AfD wirkt. Unsere Qualität setzt sich durch und der Bundestag wird endlich kleiner!“, unkt Stephan Brandner, Bundesvorstandsmitglied der AfD. Damit bestände eine große Mehrheit. Ob sich diese durchsetzen kann oder es demnächst wieder einmal heißt, die Politik habe versagt, lässt sich jetzt noch nicht vorhersagen. Im Eventualfall muss das Bundesverfassungsgericht erneut einschreiten.
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