Von Dario Herzog
Eines ist klar, es gibt Begrifflichkeiten, die eigentlich genau das Gegenteil vermitteln. Ein Beispiel: „Sondervermögen“. Diese sind nichts anderes als Schulden. Oder der Name „Zitronenfalter“, dieser Schmetterling faltet natürlich keine Zitronen. Oder der „Verfassungsschutz“. Der schützt nicht die Verfassung und auch nicht unseren Rechtsstaat, sondern ist nichts anderes als ein Regierungsschutz. Und mittlerweile gibt er das auch offen zu. Am 9. November erklärte der Chef des bundesweiten Verfassungsschutzes während eines Auftritts in Berlin, dass er dafür sorgen wolle, dass die AfD in Deutschland nicht in Regierungsverantwortung gelangt. Wörtlich sagte Haldenwang: „Wir müssen jetzt tätig werden, um so was in sieben Jahren vielleicht zu verhindern. Und das ist mein Optimismus, den ich eben habe, dass uns das noch gelingt.“
Die Munition des VS geht langsam aus
Thüringen, Sachsen-Anhalt und vergangene Woche auch Baden-Württemberg: Nachdem die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt und auch in Thüringen als „gesichert rechtsextremistisch“ erfolgt ist, geraten auch die Westverbände der Partei zunehmend ins Visier der Regierungsschützer vom VS. Wie jüngst bekannt wurde, darf auch der baden-württembergische Verfassungsschutz die Südwest-AfD bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte einen Eilantrag der Partei abgelehnt, nun wartet man auf das Hauptsacheverfahren. Warum die baden-württembergische AfD nun plötzlich so eindeutig positioniert sein soll, ist nicht bekannt. Denn in Thüringen und Sachsen-Anhalt erfolgten die Einstufungen „gesichert rechtsextremistisch“ genau zu dem Zeitpunkt als die Alternative für Deutschland in den beiden Bundesländern in Umfragen jeweils stärkste Partei wurde. Offenbar versucht der Verfassungsschutz durch diese Einstufungen den bundesweiten Höhenflug zu stoppen, sachliche Gründe hört man indes gar nicht. So wundert es nicht, dass selbst die notorisch angepasste hessische AfD mittlerweile vom Landes-VS als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft wurde und damit vom Regierungsschutz beobachtet werden darf. Aber was folgt, wenn dem Bürger das mittlerweile egal ist? Denn diese Einstufungen haben zwar für einen Moment eine gewisse Schockwirkung, aber die verblasst mit der Zeit. Irgendwann hat der VS seine Munition verschossen. Kommen dann nur noch V-Männer mit Skandalpotential zum Zuge? Werden Skandale etwa schon vorbereitet? Denn wenn ein VS-Chef sogar öffentlich eindeutig zugibt, dass er nicht echte Extremisten jagt, sondern konkurrierende Parteien an ihrem Erfolg hindern möchte, bleibt dem Regierungsschutz nicht mehr viel, was er machen kann.
Die AfD lacht über Haldenwang
Man muss sich dennoch ernsthaft fragen, wie es ein Haldenwang immer wieder schafft, der AfD für die nächsten Gerichtsverfahren so viel Material an die Hand zu geben, um glaubhaft belegen zu können, dass die Regierungsschutz-Behörde im Bund keine neutrale Behörde ist, sondern die Stigmatisierung der AfD bereits beschlossene Sache ist. Ist Haldenwang so dumm, wie es nun ausschaut?
„Herr Haldenwang kommt mir vor wie ein Ertrinkender, der hektisch und panisch um sich schlägt. Wieder einmal machte er rechtswidrige, plumpe Propaganda gegen die in Umfragen stärkste Partei in Deutschland und damit etwas, was nicht ansatzweise seine Aufgabe ist. Mit diesen Eingriffen in den demokratischen Willensbildungsprozess betätigt er sich eindeutig als politischer Akteur und überschreitet damit erneut und ganz massiv seine Befugnisse als Präsident einer Behörde, die für die innere Sicherheit zuständig ist, und spielt auch auf wie ein Herold der SPD-Innenministerin Faeser“,
kommentiert beispielsweise Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, die erneuten eindeutigen Aussagen von Haldenwang. Der VS-Chef verstieg sich sogar zu noch offenkundigeren ehrlichen Äußerungen: So hatte er auf die Frage geantwortet, ob eine Regierungsbeteiligung der AfD vorstellbar wäre:
„Daran müssen wir Demokratinnen und Demokraten arbeiten, das gemeinsam zu verhindern. Alles andere, da muss man ja verzweifeln.“
Auch Freiburger Verfassungsrechtler entsetzt
Der bekannte und renommierte Freiburger Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek bezeichnete die Äußerungen Haldenwangs inzwischen gegenüber dem Nachrichten-Portal ‚NIUS‘ als rechtswidrig und führte aus:
„Wenn der Verfassungsschutz seine Mittel einsetzt, um Einfluss auf die Regierungsbildung zu nehmen und die Regierungsbeteiligung einer nicht verbotenen Partei zu verhindern, handelt er gesetzwidrig und verstößt gegen das Demokratieprinzip.“
Die politische Agitation Haldenwangs ist also nicht nur ein Verstoß gegen seine Amtspflichten, sondern eine konkrete Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland. Haldenwang also ein Fall für den VS? Erfreulich ist, dass sich die AfD deshalb proaktiv zur Wehr setzt und Haldenwang inzwischen abgemahnt hat. Ob das dauerhaft wirkt? Immerhin hat der Chef des deutschen Regierungsschutzes den Rückhalt seiner Chefin, der Innenministerin Faeser. Und der dürfte selbst ein Gerichtsurteil völlig gleich sein, es geht ja um Macht, die die selbsternannten demokratischen Parteien nicht teilen wollen. Aber irgendwann wirkt die VS-Keule nicht mehr, der Zeitpunkt kommt immer näher…
Beitragsbild / Symbolbild: jgolby / Shutterstock.com; Bild oben: Sergii-Gnatiuk / Shutterstock.com
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