Von Dario Herzog

Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman ist mal wieder vorgeprescht. Das machen Beauftragte gerne. Die Frau mit Migrationshintergrund, die laut einer bekannten Internet-Enzyklopädie im Zivilberuf „Autorin, Diversity-Beraterin und Kommentatorin“ ist, also nicht gerade großen Anteil an der Wertschöpfungskette unseres Landes hat, widmet sich gerne der Antidiskriminierung – natürlich nicht der gegen Ureinwohner, sondern der angeblichen Diskriminierung von von ihr ausgesuchten Opfern. Man spricht zwar gerne von Vielfalt, aber meint eben nur die eigene Klientel und wundert sich dann über die angebliche Spaltung der Gesellschaft.

Warum Ferda Ataman unqualifiziert ist
Aber was hat sie jüngst gefordert, weshalb selbst Steigbügelhalter der Altparteien sie kritisieren? Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung hatte vergangene Woche ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Wobei das milde Wort „Reform“ für eine knallharte Verschärfung steht. Zukünftig soll der Nachweis von Diskriminierung erleichtert und eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Das heißt, ein grundlegendes Prinzip unserer Rechtsordnung würde umgekehrt. Damit müsste derjenigte, der angeblich diskriminiert hat, seine Unschuld beweisen. Wie aber soll so etwas funktionieren? Die von ihr vorgeschlagene Absenkung der Erfordernisse für den Nachweis von Diskriminierung würde „künftig Missbrauch, Falschbeschuldigungen und Erpressungen fördern“, zitiert selbst die WELT die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr. FDP? Aber die ist doch in der gleichen Ampelkoalition, die Ataman zur Beauftragten ernannt hat.

Es geht doch um eine „gute“ Sache…
Ferda Ataman, für die die Bezeichnung „Kartoffel“ für weiße und schon länger hier lebende Deutsche indes keine Diskriminierung darstellt, formuliert es in ihrer Reformschrift des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) folgendermaßen: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“ Wahrscheinlichkeit? Die Dame müsste ausreichend juristischen Sachverstand in ihrem Amt um sich herum haben, der von einer solchen Formulierung abgeraten haben wird. Dennoch versucht sie, die Beweislastumkehr durchzupeitschen. Man kann sich fragen, warum solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht vom VS-Präsidenten Haldenwang unter die Lupe genommen werden.

„Die Pläne Atamans öffnen Tür und Tor für Denunziation, Falschbehauptungen und Beschäftigung mit Nebensächlichkeiten. Das Vorhaben erinnert an die Machenschaften der Stasi, die auch in persönlichste Bereiche vordrang. Solche Pläne schaffen gesellschaftlichen Unfrieden und treiben einen Keil zwischen die Bürger. Bei Ataman kann man keinerlei Bemühungen erkennen, sinnvolle Vorschläge gegen Diskriminierung zu unterbreiten. Ihre Ideen sind genauso inakzeptabel wie die populistische Kritik aus der FDP, die wohl vergessen hat, dass sie selbst an der Regierung beteiligt ist. Ab in den Mülleimer mit diesem Sommerlochthema“,

kommentiert Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, verständlicherweise recht empört das Vorhaben der schillernden Ex-Diversity-Beraterin und Prof. Dr. Martin Wagener stößt in das selbe Horn und warnt:

„Wenn das durchgeht, wird Denunziation zum neuen Volkssport. Jeder kann jedem in den markierten Situationen vorhalten, diskriminiert zu werden. Diese Karte ist beliebig spielbar, es muss ja nichts mehr bewiesen werden. Der Vorgang erinnert an das Bundesamt für Verfassungsschutz, das mit „tatsächlichen Anhaltspunkten“ arbeitet. Es sind solche Vorschläge, mit denen die gesellschaftliche Polarisierung immer weiter vorangetrieben wird. In Form einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung. Wer Ideen der Regenbogenfraktion kritisiert, gilt als „rechts“. Und dann braucht es schnell noch mehr Instrumente, um den zunehmenden politischen Widerstand zu brechen. Gott schütze die FDGO!“

Ob die Kritik zu einer Umkehr des Vorhabens führen wird? Man kann gespannt sein, noch hält sie an der Reform fest, die hier eingesehen werden kann.

„Es gibt in Deutschland leider eine lange Tradition, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen als Spinner darzustellen, die sich das nur einbilden“,

sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) als Reaktion auf die Kritik gegenüber ihrem Vorhaben und zeigt damit, dass sie wesentliche Prinzipien unserer Demokratie nicht verstanden hat. Die Beweislastumkehr darf nicht eingeführt werden. Aber hat Ataman das Prinzip überhaupt verstanden?

Beitragsbild / Symbolbild: RealPeopleStudio / Shutterstock.com.

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