Von Dario Herzog
Die sogenannte Initiative 18 – angeblich ein Bollwerk gegen Desinformation – forderte jüngst, private Zeitungslieferungen steuerlich begünstigt zu behandeln. Hinter dem frommen Anspruch, Qualitätspresse gegenüber Digitalkonzernen zu stärken, verbirgt sich ein altbekanntes Prinzip: staatlich geförderte Systempresse! Doch statt heldenhafter und natürlich „demokratischer“ Medienrettung ist das eher ein folgenschwerer Irrweg – wie so oft.
Verwirrender „Weiterbildungs“-Jargon
„Die Initiative 18, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Medienstandort Deutschland zu unterstützem, um – so die Mission – die Demokratie zu stärken, hat einen simplen, aber vermutlich wirkungsvollen Vorschlag zur Förderung des Journalismus vorgelegt. Zeitungsabos sollen – ähnlich wie Spenden – auch von Privatkunden von der Steuer abgesetzt werden können“, berichtet beispielsweise der Branchendienst Meedia. Manfred Kluge, Mitbegründer der Initiative und Omnicom-Chairman, vergleicht Zeitunglesen mit „Weiterbildung“ – ein absurder Versuch, Privatsphäre zum steuerlich relevanten Bildungsauftrag umzudeuten. Denn Qualitätspresse zu fördern, sei legitim – aber den Konsum davon als Werbungskosten steuerlich abzusetzen? Das ist nicht nur rechtlich äußerst fragwürdig, sondern im Kern völlig falsch. Denn wer bestimmt, was ein Qualitätsmedium sein soll?
Steuerrecht spricht klare Sprache
Außerdem unterscheidet das geltende Steuerrecht strikt zwischen privat vergnügtem Konsum und beruflich bedingten Ausgaben. Tageszeitungen gelten als typisches Privatvergnügen – Kosten können nur bei extrem beruflichem Fokus abgesetzt werden. Das hat auch das Finanzgericht Düsseldorf bestätigt. Ein Rundumschlag für alle Abonnenten wäre daher nicht nur ein Steuerprivileg, sondern ein klares juristisches Leck im System – finanziert von der breiten Mehrheit, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Und dass nur systemtreue Zeitungen diese Steuererleichterung erhielten, liegt auf der Hand, oder? Denn dass beispielsweise auch die Junge Freiheit darunter fallen könnte, ist unwahrscheinlich, um nur eine Zeitung zu nennen, die sicherlich nicht als „Qualitätsmedium“ gelten würde. Da wird man schon genau hinschauen. Ein weiteres Problem: Wie wäre es mit ausländischen Zeitungen, so lesen viele mittlerweile die in der Schweiz erscheinende NZZ?
Soziale Ungerechtigkeit als Nebenprodukt
Und wer profitiert wirklich? Wohlhabende Haushalte, die regelmäßig teure Abos abschließen! Einfacherer Zugang zu journalistischem Konsum – ja, bitte. Aber als steuermindernde Geste? Das wirkt selektiv und elitär. Anstatt eine echte demokratische Meinungsbildung zu fördern, würde die Maßnahme eher eine Klasse stärken, die die Mainstreampresse ohnehin konsumiert, es sich leisten kann, Zeitungsabos abzuschließen.
Wettbewerbsverzerrung vs. echter Medienvielfalt
Das Absetzen von der Steuer würde außerdem auch die sinkenden Abo-Zahlen der Mainstreampresse bremsen, was eine klare Wettbewerbsverzerrung darstellt. Dass solche Steuergeschenke letztlich dazu führen würden, dass der etablierte Blätterwald noch systemtreuer berichten würde, ist ebenfalls anzunehmen. Die Forderung der Initiative 18 mag somit auf den ersten Blick zwar wie ein medienpolitischer Fortschritt klingen, die Abonnenten würde es freuen, sofern sie Steuern zahlen, doch wäre eine mögliche Steuerabsetzung vor allem ein Steuergeschenk an private Medienhäuser und ohne echten Mehrwert für die Demokratie. Qualitätspresse ist eben nicht mehr nur der Blätterwald der Etablierten. Wer die Medienvielfalt wirklich stärken will, muss alle Medien, auch die sozialen und kleinen oppositionellen Medien stärken beziehungsweise fördern. Aber das wird das politische System und die willfährigen Systemmedien nicht zulassen, denn das ist doch nicht gewünscht, oder?
Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: Yulia Reznikov / Shutterstock.com
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