Von Dario Herzog
Letitia James ist besonders motivierte Generalstaatsanwältin des Bundesstaates New York und auch in deutschsprachigen Medien durchaus bekannt geworden. Sie ermittelte gegen Donald J. Trump vor seiner erneuten Wiederwahl wegen zivilrechtlichen Finanzbetrugs. Ihre Ermittlungen führten Anfang 2024 zu einem historischen Urteil, das Trump und seine Organisation zu einer Zahlung von über 454 Millionen US-Dollar verpflichtete. Ein Schöffengericht in New York sprach die Trump-Organisation und damit Trump schuldig, bei Kreditverträgen die Sicherheiten des Unternehmens künstlich aufgebläht zu haben, was Kreditgeber wie die Deutsche Bank allerdings nicht großartig störte. Die Kredite wurden trotzdem gewährt und später auch ordentlich zurückgezahlt. Das, was in der Finanzwelt gang und gäbe ist, wurde Trump zum Verhängnis, obwohl es keinen Geschädigten gab. Auch die Tatsache, dass bislang noch nie jemand in der US-Geschichte für dieses Delikt verurteilt wurde, lässt vermuten, dass hier eine übereifrige Generalstaatsanwältin, natürlich eine US-Demokratin, persönliche Motive verfolgte. Das ist nun zum Bumerang für sie geworden.
Letitia in Nöten
Eine Generalstaatsanwältin, die für ihre Wahl damit Werbung macht, Trump zu jagen, zu erlegen, wäre in Deutschland den Vorwürfen der Rechtsbeugung ausgesetzt. In den Vereinigten Staaten ist das anders: Letitia James wurde wegen ihrer mantrahaften Erklärung „No one is above the law“ und ihrer erklärten Feindseligkeit in Sachen Trump im demokratisch dominierten Bundesstaat New York mit großer Mehrheit gewählt. Den Vorwurf, den sie Trump machte, sich bessere Konditionen bei Krediten zu verschaffen, könnte ihr aber nun selbst auf die Füße fallen. Was geschehen ist? Vor rund zwei Wochen erreichte das US-Justizministerium eine Anzeige des Direktors der Federal Housing Finance Agency (FHFA), William J. Pulte. Kern des Inhalts: Letitia James habe bei Hypothekenanträgen falsche Angaben gemacht, um günstigere Kreditkonditionen zu erhalten – und das ist Betrug!
Die konkreten Vorwürfe
So habe sie im Staat Virginia eine Immobilie erworben und angegeben, dass es ihr Hauptwohnsitz sei. Als Generalstaatsanwältin muss sie aber in New York ihren Wohnsitz haben und dort auch dauerhaft wohnen – eine klare Voraussetzung, Stichwort „Residenzpflicht“, um überhaupt in New York Staatsanwältin sein zu dürfen. Aber um günstigere Finanzierungsraten zu erhalten, habe sie angegeben, in Virginia dauerhaft zu wohnen, so der Vorwurf. Ermittlungen ergaben indes, dass dort Dritte wohnen. Und im New Yorker Stadtteil Brooklyn habe sie ebenfalls Immobilien. Aber gegenüber Behörden und Versicherungen soll sie mehrfach die Anzahl der dortigen Wohneinheiten falsch angegeben haben, um von bestimmten Kreditprogrammen zu profitieren. Denn sie gab vier Einheiten an, in Wahrheit befinden sich in der Immobilie fünf Wohneinheiten. Was als eine Petitesse erscheint, ist jedoch ein großer Unterschied, denn ab fünf Wohneinheiten gilt in New York eine Immobilie als Gewerbeimmobilie – mit höheren Abgaben und auch mit weitaus höheren Kreditraten der Banken. Und dann sind auch noch Hypothekendokumente aus den Jahren 1983 und 2000 aufgetaucht, in denen sie ihren Vater als Ehemann angegeben hat, wiederum um günstige Konditionen zu erhalten. Die FHFA erachtet das gesamte Vorgehen über Jahre hinweg als Täuschung und sogar Betrug.
Die Sache mit dem Glashaus
Ein wenig Schummeln, um bessere Konditionen bei Kreditverträgen zu erhalten, erscheint einem nicht als knallharte Straftat. Das hat der eine oder andere vielleicht selbst schon einmal begangen. Aber jemand, der andere wegen so etwas – auch noch erstmals in der US-Geschichte – anklagt und verurteilen lässt, sollte nicht ähnliche Leichen im Keller aufbewahren. Und die Unterlagen, die von James selbst unterzeichnet und eingereicht wurden, sprechen eine klare Sprache. Diese kursieren bei republikanischen US-Medien, die genüßlich daraus zitieren. Besonders pikant: Als Trump während seines Prozesses darauf hinwies, dass er nicht alle Unterlagen lesen könne, die er unterzeichne und für vieles Untergebene verantwortlich seien, wiederholte James mehrfach, dass jeder Unterzeichner selbst verantwortlich sei, was unterschrieben wird. Letitia James würde sich selbst denkbar ungünstig darstellen, wenn sie nun Flüchtigkeitsfehler ins Feld führen würde. Glaubhaft ist das nicht.
Was sagt Letitia James?
Die Generalstaatsanwältin bestreitet alle Vorwürfe und bezeichnet sie als politisch motivierte Vergeltungsmaßnahmen seitens Donald Trump. Der Haken? Ins Rollen hat die Angelegenheit ein Ermittler gebracht, der routinemäßig Politiker des Staates New York überprüfte – und Anhänger der Demokraten ist. Man „framed“ zwar in den liberalen US-Medien, dass es eine Rachekampagne von Trump sei, aber initiiert hat er das offensichtlich nicht, wenngleich er amüsiert und schadenfroh reagierte. Kein Wunder, die Vorwürfe werden schwer aus der Welt zu bekommen sein. Schon wird dazu aufgerufen, James von ihrem Amt als Generalstaatsanwältin abzuberufen. Am heutigen Mittwoch beantragte die America First Legal Foundation, eine Trump nahestehende Juristenvereinigung, die förmliche Abberufung von Letitia James. Wer betrügt, ist eben kein guter Sachwalter für das Recht.
Das Schweigen in Deutschland
Mittlerweile berichten auch deutschsprachige Medien über den Fall, aber sehr zögerlich. Und natürlich mit dem redaktionellen Spin, dass es sich um eine reine Rachekampagne handle. Die Frankfurter Rundschau titelt eindeutig parteiergreifend: „Rachefeldzug gegen Staatsanwältin: Trump lässt gegen Letitia James ermitteln – „Tyrannei“, Der Stern schlagzeilt etwas neutraler: „Sie brachte Trump vor Gericht – und könnte nun selbst auf der Anklagebank landen“, und der Spiegel berichtet recht neutral: „Betrugsvorwürfe gegen New Yorks Generalstaatsanwältin“. Aber wo sind die anderen deutschen Medien, die Letitia James während des Prozesses gegen Trump so hochgelobt haben? Man könnte doch denken, dass die Generalstaatsanwältin, die Trump finanziell ins Straucheln geraten ließ, in den trumpfeindlichen deutschen Medien thematisiert werden würde. Aber – wie erwartet – Pustekuchen! Unsere deutschsprachigen Medien berichten eben nur selektiv.
„No one is above the law“
Bereits jetzt wird es einsam um Letitia James. Kaum ausräumbare Vorwürfe auf allen Ebenen, denn auch möglicher Versicherungsbetrug steht plötzlich auf der Liste möglicher Vergehen, könnten der Generalstaatsanwältin von New York zumindest das Amt kosten. Die Reputation hat es sie schon gekostet. Und schon wieder steht ein Trump-Ankläger da, wie ein begossener Pudel. Das erinnert an Fani Wallis, eine Anklägerin wegen möglicher Wahltäuschung durch Trump, die für Ermittlungen ihren semi-professionellen Liebhaber einspannte, Geld für Ermittlungen privat ausgab – und letztlich vom Fall abgezogen werden musste. Und Trump ist mit Letitia James noch nicht fertig, seine Verurteilung wartet in einer höheren Instanz auf Aufhebung. Sollte das geschehen, wird es für Letitia James noch unangenehmer und letztlich peinlich. Die Demokraten haben einfach kein Glück bei ihren politisch motivierten Verfahren gegen Trump. Bislang blieb er stets der lachende Gewinner. Was die mangelhafte deutschsprachige Berichterstattung über den Fall angeht, wundert es natürlich nicht, denn man will den Hauptfeind neben Putin eben niemals besser dastehen lassen, komme was da wolle…
Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: lev radin; Bild darunter: Jonah-Elkowitz / beide Shutterstock.com
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„Eine Generalstaatsanwältin, die für ihre Wahl damit Werbung macht, Trump zu jagen, zu erlegen, wäre in Deutschland den Vorwürfen der Rechtsbeugung ausgesetzt.“
Das glaubt auch nur wer nach wie vor der alten BRD-denkweise verhaftet ist.
Die hiesige Berichterstattung in den Quantitätsmedien über diese Personalie zeigt doch schon wo es langgeht: Wer die richtige Haltung hat wird gelobt, und wenn dabei etwas unsauber ist wird es totgeschwiegen.
Und dabei gibt es auch im Inland genug Gestalten die mehr als genug Dreck am Stecken haben um hochkant aus ihren Posten zu fliegen.