Von Jan Ackermeier

Am 9. Juli 1985 warnt das deutsche Bundesgesundheitsministerium im „Glykolwein-Skandal“ erstmals die Öffentlichkeit, österreichische Weine seien zum Teil mit dem Frostschutzmittel Diethylenglycol gepanscht. Einige österreichische Winzer hatten Weine entgegen den weingesetzlichen Bestimmungen statt ausschließlich mit Zucker zusätzlich noch mit Diethylenglykol versetzt, die teilweise wiederum von deutschen Weingroßabfüllern mit anderen Weinen gemischt und vermarktet wurden.
Der gepanschte Wein
Auf diese Weise „gepanscht“ wurden vor allem Spätlese- und Trockenbeerenauslese-Weine und Eiswein, deren Preßsäfte von Natur aus hohe Zuckergehalte und nach der Gärung hohe Restzuckergehalte aufweisen, aber wegen des Eintrocknens der Beeren zur rosinenähnlichen Konsistenz nur geringe Mengenerträge liefern und deshalb hohe Preise und gute Gewinne ermöglichen. Wegen der Nachfrage nach süßen Weinen bei niedrigsten Preisen wurden billige Massenweine zu diesen Ausleseweinen „veredelt“ und der Profit wesentlich gesteigert.

Der Glykolwein
Gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen von Weinkonsumenten wurden nicht bekannt. Der Begriff „Glykolwein-Skandal“ wurde von deutschsprachigen Massenmedien geprägt und damit verbunden zum Lebensmittelskandal. Das führte unmittelbar zu einem Vertrauensverlust seitens der Verbraucher, einem starken Rückgang des Absatzmarktes für österreichische Weine auf nahezu Null, beschädigte ihren Ruf weltweit und hatte neben jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen mittel- und langfristige Auswirkungen auf die österreichische Weinwirtschaft.

Beitragsbild / Symbolbild: Die nummerierte Banderole ist seit 1985 obligatorisch für alle österreichischen Qualitätsweine. Urheber unbekannt.

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