Von Dario Herzog
Am Freitag heißt es erneut, sich ein wenig mehr von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu verabschieden. Nach den Plenarsitzungen am Ende der Woche geht es für die Abgeordneten des Bundestags in den Urlaub, „parlamentsfreie Wochen“ genannt. Und vorher möchte man noch schnell das eintüten, was man in den vergangenen Monaten halbwegs leise vorbereitet hat. Was konkret? Das sogenannte „Gehsteigbehinderungsgesetz“. Der sperrige Name trifft den Nagel auf den Kopf: Bestimmte Formen des Protests gegen Abtreibungen sollen nicht mehr stattfinden – wenn sie überhaupt jemals stattgefunden haben. Aber ist das mit unserem Recht auf Meinungs- und Versammlungsrecht überhaupt vereinbar?
Vorbild USA unerwünscht!
Man kennt es aus US-amerikanischen TV-Berichten: Vor Abtreibungskliniken demonstrieren Gegner und Befürworter von Abtreibungen mit Plakaten und laufen meist irgendwie im Kreis herum und skandieren entweder abtreibungskritische oder abtreibungsfreundliche Parolen. Kritik äußern? So etwas soll unter keinen Umständen bei uns in der Bundesrepublik passieren. Daher möchte die Ampel-Koalition das umgangssprachlich sogenannte „Gehsteigbelästigungsgesetz“ verabschieden – unter dem angeblichen Vorwand, „Belästigungen“ von Frauen auf dem Weg zur Abtreibung müssten endlich gesetzlich verboten werden. Endlich? Aber selbst auf der Internetseite des Bundestags kommt man zum Schluß, dass die von der Bundesregierung geplante Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes „von Sachverständigen unterschiedlich bewertet“ wird. Mit anderen Worten: Das Gesetz ist hochumstritten!
Wie das Gesetz konkret aussehen soll
Nun sind regelrechte Abtreibungskliniken, so wie es sie in den USA gerade in abtreibungsfreudigen Bundesstaaten zuhauf gibt, bei uns kaum vorhanden. Gibt es also bei uns überhaupt ein Problem von „Gehsteigbehinderungen“? Reichen nicht die Gesetze, wenn wirklich beleidigt oder der Zugang zur Klinik durch Nötigung verhindert wird? Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., erklärt, wie das künftig aussehen könnte:
„Worum geht es wirklich? Es geht darum, Menschen mit anderer Meinung zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Menschen also, die Frauen in Not und ihrem ungeborenen Kind statt einer Abtreibung Hilfe und Unterstützung anbieten – oder auch nur für sie beten – sollen nun 5.000 Euro Bußgeld zahlen, wenn sie sich innerhalb von 100 Metern von Abtreibungseinrichtungen aufhalten“.
Die Bannmeile lässt grüßen
Das Bannmeilengesetz lässt grüßen. Dabei handelt es sich um ein Gesetz, mit dem die Arbeitsfähigkeit von Parlamenten geschützt wird. Auch bei Wahlen gelten für Wahllokale Bannkreise, in denen keine politische Werbung gezeigt werden darf. Das kann man durchaus verstehen, aber die Idee, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für bestimmte politische Bereiche einzuschränken, ist ebenfalls nicht neu, aber umstritten. So sprach sich erst Ende vergangenen Jahres Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) für eine Bannmeile vor Flüchtlingsunterkünften aus. „Hintergrund sei die zunehmende Zahl von rechtsextremen Aufmärschen vor Flüchtlingsunterkünften“, berichtete der MDR damals. Aha, unliebsame Demonstranten sollen abgeschreckt werden? Das ist aber nicht gerade demokratisch, denn jeder soll grundsätzlich Kritik üben können – das ist nun einmal der Kern unserer Versammlungs- und Meinungsfreiheit. So zielt das aktuelle Gesetzesvorhaben der Ampel ebenfalls gegen unliebsame Kritik. Ein solches Gesetz würde nämlich Bannmeilen um Abtreibungskliniken und um Beratungsstellen des Abtreibungskonzerns Pro Familia herum ziehen. Innerhalb dieser Bannmeilen wird dann jeglicher Protest gegen Abtreibung verboten sein, sogar stille Mahnwachen und Gebete, was zusätzlich auch ein Verstoß gegen unsere Religionsfreiheit bedeutet.
75 Jahre Grundgesetz – und lauter Gesetzte zur Abschaffung der Grundrechte
Im 75. Jahr unseres Grundgesetzes darf nicht an diesem Fundament unserer Demokratie gerüttelt werden, oder? Waren das nicht die hehren Worte der Herrschenden von Linksaußen bis zur Union? Und nun soll schon wieder ein Gesetz durchgewunken werden, das zutiefst grundrechtefeindlich ist. Wenn das ohne Protest glückt, werden künftig garantiert auch andere angeblich schützenswerte Einrichtungen wie Asylheime durch analoge Gesetze zu Tabuzonen erklärt werden. Das aktuelle Gesetz ist zudem Teil einer volksfeindlichen Langzeitstrategie, um Abtreibungen noch umfänglicher, also länger und ungestörter zu ermöglichen (wir berichteten). Aber das wird einem durch unsere Mainstreammedien gerne verschwiegen, denn auch die können mit deutschem Nachwuchs nichts anfangen, denn unter Migranten wird in der Regel nicht abgetrieben …
Die Petition „Bannmeilen-Gesetz umgehend stoppen!“ findet sich hier!
Beitragsbild / Symbolbild: Dominik Belica; Bild oben: vetre / beide Shutterstock.com
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