Von Dario Herzog

Die Studentin Hanna Schiller, in den Mainstreammedien schützend auch nur „Hanna S.“ genannt, stand nun endlich in München vor Gericht, wo gestern das Urteil gesprochen wurde. Von der Bundesanwaltschaft wurde ihr vorgeworfen, Teil der linksextremen Gruppierung „Antifa Ost“ zu sein. Im Zentrum des Prozesses standen mehrere Angriffe auf vermeintliche Rechtsextreme, bei denen die Opfer mit Schlagwerkzeugen und Pfefferspray erheblich attackiert und schwer verletzt wurden. Die Anklage lautete deshalb unter anderem auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Diese krinminelle Vereinigung ist die Hammerbande (wir berichteten, siehe unter anderem hier und hier!). Die Staatsanwaltschaft argumentierte korrekterweise, dass die Taten nicht nur auf Verletzungen, sondern auch auf die Inkaufnahme des Todes der Opfer hinausliefen. Insbesondere die Verwendung von Hämmern und Schlagstöcken gegen Kopf und Oberkörper wurde als Indiz für den Mordvorsatz gewertet. Das sah das Gericht wohl etwas milder.

Der Prozess in München
Seit Mai 2024 saß Hanna Schiller in Untersuchungshaft. Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht München unter der Staatsschutzkammer statt, was die politische Tragweite des Falls unterstreicht. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von neun Jahren, gestützt auf den Mordvorwurf und die Einbindung in eine militante Gruppierung. Am gestrigen Freitag, 26. September, verkündete das Gericht sein Urteil: Fünf Jahre Haft für gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Den Vorwurf des versuchten Mordes sah das Gericht nicht als erwiesen an. Damit blieb das Urteil – es ist noch nicht rechtskräftig – deutlich unter der Forderung der Anklagebehörde.

Kritik am Strafmaß liegt auf der Hand
Das vergleichsweise geringe Strafmaß löste erhebliche Kritik gerade in Reihen möglicher Betroffener aus. Angriffe mit Hämmern und Schlagstöcken auf den Kopf können lebensgefährlich sein. Dass dies nicht als versuchter Mord gewertet wurde, erscheint vielen kundigen politischen Beobachtern unverständlich. Denn was heißt das konkret für die Zukunft ähnlicher Taten? Man muss konstatieren, dass die Signalwirkung fatal ist! Gewalt mit politischem Hintergrund – wenn sie denn von rechts kommt – wird entschieden verfolgt. Bei Tätern aus dem linken Milieu ist das nicht regelmäßig der Fall. Ein Urteil mit nur fünf Jahren Haft ist im aktuellen Fall viel zu schwach, um eine klare abschreckende Wirkung zu entfalten. Auch der deutliche Unterschied zur Forderung der Anklage verstärkt den Eindruck einer zu milden Bestrafung. Zwischen neun Jahren Haft und fünf Jahren liegt eine erhebliche Diskrepanz, die für viele Beobachter ein fatales Zeichen setzt.

Gesellschaftliche Dimension
Der Fall Hanna Schiller ist mehr als nur ein Strafverfahren. Er wirft Fragen auf, wie der Staat mit politisch motivierter Gewalt umgeht und welche Grenzen das Strafrecht setzt. Kritiker der militanten Antifa-Strukturen weisen darauf hin, dass die Verletzten teils bleibende Schäden davontrugen und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes angemessen gewesen wäre. Das Urteil ist indes nichts anderes als ein Signal der Nachsicht, das linksextremistische Gruppen als Bestätigung werten werden. Stimmen des polit-medialen Komplexes betonen zwar, dass das Gericht streng an die Beweislast gebunden war, doch bleibt die Sorge bestehen, dass das Urteil deutlich zu milde ausfiel, um das gesellschaftliche Narrativ, dass das politische System nur von Rechten gefährdet ist, widerzuspiegeln. Ein Indiz dafür ist, wie tief das Urteil in den Mainstreammedien gehängt wurde. Ja, es wurde zwar darüber berichtet, aber sehr zurückhaltend. Die Berichterstattung ähnelt in keiner Weise der Berichterstattung über angebliche oder tatsächliche rechtsextrem motivierte Taten. Aber das kennt man ja mittlerweile, obwohl das Urteil die Diskussion um ein Verbot militanter Antifa-Gruppen befruchten könnte. Die USA, die Niederlande und Ungarn machen es vor!

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: StGrafix; Bild daruinter: Max-Sky / Shutterstock.com

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