Von Achim Baumann
Der Kampf gegen Kriminelle ist unseren Politikern ein wichtiges Bedürfnis. Naja, wenn es um Messerangriffe, Vergewaltigungen durch Einzelfalltäter oder das Abziehen von Jugendlichen geht, ist dieser Kampf nicht besonders ausgeprägt. Aber den Geldwäschern soll es unbedingt an den Kragen gehen. Damit begründet man nämlich die geplante weitere Absenkung der Bargeld-Obergrenze, wie sie gestern im EU-Parlament wieder einmal diskutiert – und leider sogar abgestimmt wurde.
Obergrenze immer niedriger
Bargeld ist und bleibt das beliebteste Zahlungsmittel der Deutschen. Dennoch wird seit längerem der freie Bargeldfluß gegängelt. Der 500-Euro-Schein ist mittlerweile Geschichte. Wer einen hat, kann damit zwar bezahlen, aber sobald eine Bank den Schein in die Hände bekommt, wird der Schein eingezogen (aber der Wert erstattet).
Immobilienkauf künftig nicht mehr mit Bargeld möglich
Ab 1. April – kein Aprilscherz! – gilt zudem das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“. Das führt zu umfangreichen Neuerungen für die Immobilienpraxis, so ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Wer also den Garten des Nachbarn für ein paar Tausend Euro kaufen möchte, muss das über das Konto machen. Dass dieses Gesetz verfassungswidrig sein könnte, interessiert die Ampelkoalition indes nicht, die das Gesetz jüngst beschlossen hat. Dabei ist die unterschiedliche Behandlung beim Immobilienkauf im Vergleich zum Kauf anderer Güter durchaus eine interessante Frage, so beispielsweise, ob das Gesetz mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
Das Bargeld hat es zunehmend schwerer
Seit dem 8. August 2021 gelten ebenfalls neue Regeln der Finanzaufsicht BaFin: Bei Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro müssen Kreditinstitute von Kunden einen sogenannten Herkunftsnachweis verlangen. Wer also das im Kissen gesparte Geld endlich einmal zur Bank bringt, dürfte in Erklärungsnöte geraten.
EU-Wirtschaftsausschuss stimmt für niedrige Bargeld-Obergrenze
Gestern hat der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments überdies neue Regeln zu Bargeld-Obergrenzen angenommen. Und auch hier wurde unter dem Banner der Geldwäschebekämpfung argumentiert. So hat der Ausschuss zu einer Verordnung Stellung genommen, die die Barzahlungsgrenze für Personen, die mit Waren oder Dienstleistungen handeln, von 10.000 auf 7.000 Euro weiter absenkt. Glücklicherweise wurde der ursprüngliche Vorschlag der Berichterstatter von 3000 Euro deutlich aufgestockt, auch dank des Drucks der AfD im Verhandlungsprozess.
„Ich habe auch eine namentliche Abstimmung zu diesem speziellen Punkt beantragt. Ich stelle fest, dass FDP und Union, die immer wieder weitere Beschränkungen des Barverkehrs kritisiert haben, für eine Absenkung der Barzahlungsgrenze gestimmt haben. Die AfD ist nun die einzige Partei, die die Bargeldfreiheit verteidigt.“,
kommentiert Gunnar Beck, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD im EU-Parlament, den Vorgang und ist mit Kritik gegenüber Union und FDP nicht zurückhaltend. Zurecht weist er daraufhin, dass man in Deutschland gerne Positionen vertritt, die in Brüssel ganz anders abgestimmt werden. Man könnte es Heuchelei nennen…
Ergebnis zielt in eine Richtung: immer weniger Bargeld für Bürger
Bedauerlicherweise hat sich der Wirtschaftsausschuss nun für eine Verordnung statt einer Richtlinie entschieden, die jeglichen Spielraum für die nationalen Mitgliedstaaten ausschließt. Mit anderen Worten: Künftig wird es eng, wenn der Gebraucht-PKW 7.500 Euro kostet und man nur 7000 Euro in bar zahlen darf. Ob die Richtlinie, die von der Ampelkoalition sicherlich schnell in deutsches Recht umgemünzt wird, echte Kriminelle trifft oder eher deutsche Sparer, Rentner und andere Bürger, dürfte auf der Hand liegen. Mal schauen, wann die Grenze noch weiter nach unten verschoben wird. Zumindest eines ist klar, wir befinden uns auf dem Weg zum gläsernen Bürger, dessen Geldfluß ebenso kontrolliert werden soll. Eine der zahlreichen Verschwörungstheorien, die sich bewahrheitet…
Beitragsbild / Symbolbild: Marian Weyo / Shutterstock.com
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