Von Jan Ackermeier

Am 6. Jänner 1453 erkennt Kaiser Friedrich III. aus dem Haus Habsburg das vom Habsburger Herzog Rudolf IV. 1359 gefälschte „Privilegium Maius“ an. Dadurch wird Österreich zum Erzherzogtum, und damit praktisch einem Kurfürstentum gleichgestellt. Jahrhundertelang seit den Tagen des ersten Habsburgerkönigs Rudolf I. war die fehlende Kurfürstenwürde (u.a. die Berechtigung den König des HRR- bzw. den Kaiser zu wählen) für das Haus Habsburg ein Ärgernis.

So entschloß sich Herzog Rudolf IV. – mit dem Beinamen der Stifter (unter anderem Gründer der Universität Wien) – ein wenig der Geschichte nachzuhelfen. Von den besten Fachleuten seiner Zeit wurde eine „alte Urkunde angefertigt“, die nun aktenkundig machte, daß die Habsburger Erzherzöge seien – und damit faktisch gleichrangig mit den Kurfürsten. Doch es wäre das Papier nicht wert gewesen, auf dem es stand, hätte es nicht der Kaiser anerkannt. Und es begab sich, dass bei der ersten Möglichkeit, als ein Habsburger Kaiser wurde, das Dokument vollinhaltlich bestätigt wurde. Das Privilegium maius war eine reichsrechtliche Grundlage für die weitere Intensivierung bzeziehungsweise Konsolidierung der Landesherrschaft der Habsburger.

Beitragsbild: Porträt Kaiser Friedrichs III. (zugeschrieben Hans Burgkmair d. Ä., Kunsthistorisches Museum Wien), 1463.
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