Von Redaktion

Der am 18. Oktober 2022 gefasste Beschluss des Gemeinderates zum Schulessen (Drucksache G-22/015 zur „Erhöhung der Eigenanteile und neues Verpflegungskonzept in den öffentlichen Freiburger Schulen”) soll rechtswidrig zustande gekommen sein. Die nach Paragraf 70 der Gemeindeordnung zwingend erforderliche Anhörung der Ortschaftsräte soll unterlassen worden sein, so die Kritik der AfD. Nach ihrer Auffasung stellt dies ein Verfahrensfehler dar, der – ebenfalls nach Auffassung der AfD –  geheilt werden muss. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2022 hat die AfD-Gruppe im Gemeinderat die Stadt Freiburg deshalb aufgefordert, den Beschluss nach Anhörung neu aufzusetzen.

Stadtrat Dr. Detlef Huber erklärt hierzu: “Gerade bei einem hoch umstrittenen Beschluss ist es wichtig, das ordnungsgemäße Verfahren einzuhalten. Da auch die Ortschaften vom Gemüsezwang in Schulen betroffen sind, hätten die Gemeinderäte über die Position der Ortschaften informiert und diese logischerweise im Vorfeld angehört werden müssen. Dies ist nicht erfolgt, wohl weil es darum ging, die Drucksache gegen alle Widerstände durchzupeitschen. Wir geben der Stadt nun die Chance, diesen Fehler wieder gut zu machen.“

„Die Posse geht weiter“ ergänzt Stadtrat Karl Schwarz. „Zuerst macht sich die Stadt bundesweit mit einer Entscheidung dieser Art lächerlich und dann stellt sich auch noch heraus, dass sie rechtswidrig zustande gekommen ist. Die AfD wird weiter für bezahlbares Essen und die Wahlmöglichkeit an Schulen kämpfen“ verspricht Schwarz abschließend.

Bildquelle: Rathaus Freiburg – katonia82 / Shutterstock.com

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