Warum eine rechtmäßige Klage der AfD vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde
Nach §2 Abs. 2 GOBT der Geschäftsordnung des Bundestages sollte jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Bundestagspräsidium vertreten sein. Sieben Kandidaten der AfD wurden abgelehnt. Dagegen hatte die AfD eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und war gescheitert.