Anlässlich der grausamen Messerattacke des Somaliers Abdirahman Jibril A. vor exakt einem Jahr in Würzburg (25. Juni 2021) und der kaum beachteten Opfer soll im Freiburger Standard berichtet werden. Der Islamwissenschaftler Michael Stürzenberger hat die Fakten beleuchtet und die Regierungspropagandamaschinerie aufgedeckt. Die Opfer sind nachrangig, Hauptsache der Täter genießt einen vorzüglichen Schutz.

Am 22. April hat in Würzburg der Prozess gegen den somalischen Moslem Abdirahman Jibril A. begonnen, der am 25. Juni des vergangenen Jahres in Würzburg drei Frauen tötete. Vier weitere Frauen, ein damals 11jähriges Mädchen und einen 16Jährigen verletzte er schwer. Drei Menschen kamen mit leichten Verletzungen davon. Dabei benutzte der Somalier ein 32cm langes Küchenmesser mit einer 20cm langen Klinge, das er aus der Haushaltsabteilung des Kaufhauses entwendete, in dem er sein mörderisches Treiben begann.

Laut Gutachtern

Der moslemische Killer soll aufgrund psychischer Probleme angeblich „schuldunfähig“ sein. Laut Gutachtern habe er „Wahnvorstellungen“ und „Halluzinationen“. Sehen wir uns die Fakten an.

Zweimaliges “Allahu Akbar”

Der Moslem aus Somalia rief während des Tötens mindestens zwei Mal „Allahu Akbar“, was „Allah ist am größten“ bedeutet und häufig von radikal-islamischen Terroristen während ihrer Attentate ausgerufen wird. Laut Sicherheitskreisen sagte Abdirahman Jibril A. nach seiner Festnahme, dass er „seinen Dschihad verwirklicht habe“, also seinen „Heiligen Krieg“. Bei den Vernehmungen gab der Moslem an, Stimmen im Kopf hätten ihn angewiesen, mit einem Messer möglichst viele Menschen zu töten. Er habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt und sich rächen wollen.

Des Paradieses Lohn

Am Tag des Attentates soll der Somalier eine SMS an seine Mutter verschickt haben, einem Abschiedsbrief gleich, in dem er ihr mitteilte, dass man sich im Paradies wiedersehen würde. Das ist typisch für einen geplanten Märtyrertod, der nach der Ideologie des politischen Islams mit dem Paradies belohnt wird, wo auf den Dschihadisten 72 willige Jungfrauen und ewige sexuelle Freuden warten.

Fünf Monate vor der Bluttat bei Al Shabab

Am Krankenhausbett habe der gläubige Moslem den Berichten zufolge dann auch noch zu Allah gebetet. Fünf Monate vor der Bluttat soll Abdirahman Jibril A. in seiner Obdachlosenunterkunft einen Mitbewohner mit einem Messer bedroht haben. Ein Zeuge aus dieser Unterkunft meldete, dass er ein Telefonat des Somaliers aus dem benachbarten Zimmer mitgehört habe, wonach jener in den Jahren 2008 und 2009 für die radikal-islamische Terrororganisation Al Shabab in Somalia Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet haben soll.

Die Generalbundesanwaltschaft ermittelte, stellte dann aber das Verfahren ein, weil keine Beweise aufzutreiben waren und der Somalier seiner Altersangabe nach zum Tatzeitpunkt erst 11 oder 12 Jahre alt gewesen wäre. Was allerdings nicht stimmt. Denn der Moslem hatte bei der Erfassung seines Asylantrages mit seinem Geburtsdatum gelogen. Er wäre vielmehr 19 oder 20 Jahre alt gewesen. Dazu später mehr.

“Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet”

In dem Logo von Al Shabab ist der Koran mit zwei Waffen zu sehen. Vielleicht kommen die Stimmen im Kopf vom Abdirahman Jibril A. ja aus dem Koran. Dort stehen schließlich an 27 Stellen die „Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet“-Befehle. Das Wort töten ist im Koran sogar 187 mal zu finden. Wenn der Somalier dies von klein auf bei Al Shabab eingehämmert bekam, und er schon als junger Mann tötete, kann es schon sein, dass sich das in seinem Kopf festsetzte und er deswegen seinen Dschihad auch in Deutschland irgendwann fortsetzen wollte.

Wieder mal an einem Freitag

Dass der somalische Moslem seine Attacke an einem Freitag durchführte, ist auch kein Zufall. Denn der Freitag ist laut „The Religion of Islam“ der wichtigste Tag für Moslems, bedeutungsvoller und vorteilhafter als jeder andere. In den Überlieferungen des Propheten Mohammed steht, dass der beste Tag vor dem Angesichte Allahs der Freitag ist, der Tag der Versammlungen. So soll auch an einem Freitag eine der größten Verse des Koran offenbart worden sein – und zwar Sure 5 Vers 3:

Heute habe ich euch eure Religion vervollkommnet und meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zum Glauben erwählt.

Am Freitag sollen sich Moslems versammeln, um gemeinsam zu beten. Vor dem Gebet hören sie einen Vortrag, der sie mit wertvollem Wissen über Allah und die Religion des Islams stärken solle. Nicht selten werden Moslems dabei in Moscheen von radikalen Imamen mit den Kampfbefehlen des Korans aufgehetzt und ziehen dann anschließend zu Terrorattacken los.

Unvorstellbare Wucht

Dass Abdirahman Jibril A. auf ihn unbekannte Menschen losging, mit unvorstellbarer Wucht sein Messer immer wieder in sie hineinrammte und dabei auf ihren Kopf, Hals und Nacken zielte, kennt man auch von anderen Attentaten des politischen Islams. All diese Tatsachen werden aber von der Justiz ignoriert. Der somalische Moslem soll ausschließlich in die Psychoecke verschoben und jegliches radikal-islamische Motiv abgestritten werden.

Behauptung: Racheakt

Die Abendzeitung titelt: „Stimmen im Kopf, aber wohl keine Terror“. Das klingt verdächtigt. Man fragt sich unweigerlich, wer da wohl in der Redaktion an der Tastatur sitzt. Oberstaatsanwältin Judith Henkel schilderte zu Prozessbeginn, dass der Somalier seine Opfer willkürlich ausgesucht habe, um seinem Plan entsprechend möglichst viele Opfer zu töten und sich für die ihm widerfahrende Ungerechtigkeit zu rächen.

Da fragt man sich natürlich: welche Ungerechtigkeit dem somalischen „Schutzsuchenden“ angeblich widerfahren sei, der bei uns gastfreundlich aufgenommen und während seines gesamten Aufenthaltes vom deutschen Sozialstaat durchgefüttert wurde.

Vorgetäuschtes Alter bei Einreise nach Deutschland

Dabei beschiss der Somalier schon bei seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2015 und behauptete, er sei 1997 geboren. Vermutlich, um sich mit dem dadurch vorgetäuschten Alter von 18 Jahren die bevorzugte Schutzbehandlung als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ zu erschleichen. Nach seiner Festnahme im vergangenen Jahr gab er zu, schon im Jahr 1989 geboren zu sein. Demnach war er zum Tatzeitpunkt 32 Jahre alt.

Oberstaatsanwältin Judith Henkel resistent gegen alle Fakten

Oberstaatsanwältin Henkel sagt, der Somalier sei trotz der bei ihm vorliegenden „paranoiden Schizophrenie“ von Rachsucht beherrscht gewesen. Ich kenne diese Judith Henkel noch aus ihrer Zeit als junge Staatsanwältin von mehreren Gerichtsverfahren gegen mich in München. Sie war resolut gegen meine Aufklärungsarbeit eingestellt und absolut nicht an Fakten über den politischen Islam interessiert. So erklärt sich auch, dass Henkel diese Rachsucht, diesen Plan, wahllos zu töten, diese Kaltschnäuzigkeit, Gewissenlosigkeit, Brutalität und Unbarmherzigkeit nicht mit der Ideologie des politischen Islams in Einklang bringen kann und will.

“Schizophren”, “paranoid” und “wahrnehmungsgestört”?

Würde sie sich mit den „Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet“-Befehlen des Korans auseinandersetzen, könnte sie ahnen, woher die Stimmen im Kopf des somalischen Moslems stammen. Aber der Täter muss, vor allem auch nach dem Wunsch der regierenden Politiker, „schizophren“, „paranoid“ und „wahrnehmungsgestört“ sein. In Würzburg kann nicht sein, was nicht sein darf.

Hinter den Kulissen scheint von Anfang an die Parole ausgegeben worden zu sein:

Diese Tat darf nichts mit dem Islam zu tun haben. Der Islam muss in der Außendarstellung eine friedliche Religion sein. Abdirahman Jibril A. hat ausschließlich psychisch gestört zu sein.

Die Propagandamaschinerie des Regierungsapparates

Man wollte die Bevölkerung in altbewährter Tradition „nicht verunsichern“. Und so lief die Propagandamaschinerie des Regierungsapparates sofort mit vollen Touren an. Merkels Regierungssprecher Steffen Seibert twitterte bereits einen Tag nach dem Attentat:

Die Ermittlungen werden ergeben, was den Amokläufer von Würzburg antrieb. Sicher ist: seine entsetzliche Tat richtet sich gegen jede Menschlichkeit und jede Religion.

Damit war das Ergebnis der Ermittlungen nach dem ausdrücklichen Wunsch der Bundesregierung bereits vorweggenommen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sekundierte pflichtbewusst:

Gut und Böse sind keine Frage der Religion und Ethnie.

Würzburgs Oberbürgermeister CDU-Mann Christian Schuchardt assistierte dieses Framing durch seinen offenen Brief, den er zwei Tage nach dem Terroranschlag an die Bürger der Stadt richtete:

Die Verbrechen einzelner sind niemals auf Bevölkerungsgruppen, Religionen, Staatsangehörigkeiten zurückzuführen.

Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden, blies ins gleiche Horn:

Dunkle Wolken sind über meine Heimatstadt Würzburg gezogen. Uns, Christen, Juden und Muslime, eint der gemeinsame Glaube an Gott. Ich hoffe, dass es durch die schreckliche Tat gelingt, die Stadtgemeinschaft in Würzburg noch enger zusammenzuschweißen.

Was für ein Irrsinn! Ein Funktionär des Judentums, das vom politischen Islam als etwas kompromisslos zu Bekämpfendes, Minderwertiges angesehen wird, schwafelt vom gemeinsamen Glauben.

Der Täter erhält natürlich den besten Strafverteidiger der Stadt Würzburg

Aus diesem rückgradlosen Appeasement spricht die Befürchtung, dass die Stadtgemeinschaft in Würzburg durch einen solchen schwerwiegenden radikalislamischen Terroranschlag tiefe Risse bekommen könnte, was wohl unter allen Umständen zu verhindern sei. Selbst unter Leugnung der Realität und der Fakten. Und so wurde dem somalischen Moslem von der Stadt Würzburg auch der nach Einschätzung von Juristen beste Strafverteidiger der Stadt an die Seite gestellt, Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochen Schrepfer, der übrigens im Auftrag des bayerischen Justizministeriums auch als Dozent in der Referendarausbildung im Bereich Strafrecht tätig ist. Im Sinne des bayerischen Staates sozusagen hatte Dr. Schrepfer ab sofort die Kontrolle über alle Vernehmungen.

Eine Strafverteidigung ganz im Sinne der Regierungslinie

So ein erfahrener Strafrechtler weiß natürlich, dass bei einer vermeintlichen „psychischen Erkrankung“ die Schuldunfähigkeit folgt, weshalb es also keine Anklage vor einem Strafgericht gibt. Zu Prozessbeginn betrieb Schrepfer gegenüber den Journalisten im Verhandlungsgebäude bestes Marketing für seinen Mandanten. So habe sich der Moslem seiner Aussage nach für die Tat „entschuldigt“ und empfinde „Mitgefühl“. Er „bedauere“ das Leid, das er vor allem den Opfern und den Angehörigen zugefügt habe. „Innere Stimmen“ hätten ihn zu der Attacke bewegt. Da könnten einem ja fast die Tränen kommen. Das arme Psychoopfer! Und der Rechtsanwalt ist sich ganz sicher: zu keinem Zeitpunkt hat es terroristische Motive gegeben. Ganz so, wie es die Regierenden gerne hätten.

Die Generalstaatsanwaltschaft München

Auch die Generalstaatsanwaltschaft München ist auf Linie und teilt mit, dass die Ermittlungen „keine Hinweise auf islamistische Motive für die Tat ergeben hätten.“ So habe man keine Verbindungen zum Islamischen Staat finden können. Man wolle den „Flüchtling“ nun dauerhaft in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses unterbringen lassen. Das alles wirkt wie eine umfassende Vertuschungsaktion.

Oberstaatsanwältin Judith Henkel beschrieb, dass der somalische Moslem die Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten bewusst ausgenutzt und in feindseliger Willensrichtung gegen die Opfer gehandelt habe. Ein Großteil der Tatopfer hätte keine Möglichkeit gehabt, den Angriff durch den Beschuldigten vorauszuahnen, sondern sich in völliger Sicherheit gewähnt. Die natürliche Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit hätten deshalb gänzlich gefehlt.

Den Opfern ein Gesicht geben

Die Bildzeitung hat den Tathergang protokolliert und gibt den Opfern ein Gesicht: An diesem Freitagnachmittag geht der Terror um 17.03 Uhr in einem Kaufhaus am Barbarossaplatz los. Abdirahman Jibril A. sticht der 39jährigen Stefanie zweimal von hinten mit seinem langen Küchenmesser in Hinterkopf und Nacken. Sie schwebt nach der Attacke in akuter Lebensgefahr und bleibt für immer querschnittsgelähmt.

Die 26jährige Jessica sieht den Messerstecher, will fliehen, scheitert aber an einer verschlossenen Tür. Weil sie sich mit ihrem Einkaufskorb wehrt, bleibt es bei Schnitten an Schulter und Stirn.

Die 24jährige Stefanie will ein Kleid für eine Hochzeit kaufen, erstarrt beim Blick des Blutbades, rennt noch davon und wird vor dem Notausgang von Abdirahman Jibril A. zu Fall gebracht. Er fixiert sie mit seiner rechten Hand und sticht 6mal auf ihren Nacken ein. Die junge Frau stirbt durch Blutverlust.

Auf der Suche nach weiteren Opfern trifft der Somalier in der Damenwäscheabteilung auf die 82jährige Johanna. Er tötet sie mit 4 Stichen in den Hals. All das geschieht noch in derselben Minute.

Die 49jährige Lehrerin Christiane fährt mit ihrer 11jährigen Tochter die Rolltreppe hinab, hat von dem Amoklauf nichts mitbekommen. Der Täter rammt ihr die Klinge von hinten 2mal in den Hals und sticht 3 weitere Male auf die am Boden liegende Brasilianerin, die der Kriminalität ihrer Heimat entkommen wollte, ein. Sie stirbt. Ihre Tochter rennt schreiend davon, während Kaufhausdetektiv Hossein Gläser auf den Killer wirft.

Eine halbe Minute später vor dem Kaufhaus: die 52jährige Gabriele tröstet die nach ihrer Mama rufende 11Jährige, sieht Abdirahman Jibril A. nicht auf sich zukommen. 3 Stiche treffen ihren Nacken und die Schulter. Das Kind will fliehen, wird auch attackiert. 3 Stiche treffen das Mädchen in den Nacken.

Das nächste Opfer ist ein 16 Jahre alter Junge, der am Barbarossaplatz sitzt. Der somalische Moslem sticht 10mal auf dessen Hals und Kopf ein. Der Jugendliche wird lebensgefährlich verletzt und leidet bis heute an Lähmungserscheinungen.

Als nächstes sticht Abdirahman Jibril A. die 73jährige Ingrid nieder, die schwer verletzt überlebt, weil Sicherheitsmann Oliver eingreift. Er berichtet BILD:

Ich habe ihn mit einem Schirm und einem Stuhl attackiert, hoffe, dass er das Messer verliert. Doch seine toten Augen waren starr. Das war ein wilder Mordtrieb. Ich bin gestolpert. Da ist er auf mich losgegangen. 50cm waren zwischen mir und dem Messer, viel hätte nicht mehr gefehlt, dann wäre ich heute nicht mehr da.

Zeugen schlagen mit einem Stuhl nach Abdirahman Jibril A. und ziehen den Sicherheitsmann weg. Trotz Todesangst setzt der 39jährige Oliver die Verfolgung fort. Auch der Kaufhausdetektiv Moradi heftet sich an die Fersen des Angreifers. Der 57Jährige rennt ihm, wie auch andere mutige Passanten, durch die Innenstadt hinterher und versucht, ihn in Schach zu halten. Moradi, der 2005 aus dem Iran nach Deutschland flüchtete, sagt, dass er den schwarzen Blick des Täters bis heute nicht vergessen kann.

Die Polizei trifft um 17.06 Uhr ein und kann den Somalier mit einem Schuss in den Oberschenkel stoppen. Diese blutige Apokalypse hat gerade mal 3 Minuten gedauert.

27 Prozesstermine für die Hauptverhandlung

Für den Prozess hat das Gericht 27 Termine für die Hauptverhandlung abgestimmt, was sich voraussichtlich bis zum 23. September hinzieht. Das Verfahren wird abwechselnd in 3 großen Hallen durchgeführt, da das öffentliche Interesse sehr groß und die Räume des Justizzentrums zu klein sind. Im Mainfranken-Saal in Veitshöchheim, in der Weißen Mühle in Estenfeld und in einer Veranstaltungshalle in Würzburg ist ausreichend Platz.

55 Ordner Ermittlungsakten

Wenn trotz der umfangreichen Ermittlungsakten, die in 55 Ordnern zusammengefasst sind, das radikal-islamische Motiv komplett unter den Teppich gekehrt werden sollte, dann kann man durchaus von einer juristischen Bananenrepublik sprechen. Die BPE bleibt an dem Thema dran und verfolgt die weitere Entwicklung dieses Prozesses ganz genau.

 

Nachtrag

Fast ein Jahr musste das Verbrechen “verjähren”, ehe der Prozess begann. Könnte das ein weiterer Versuch sein, diese Messerattacke möglichst aus dem kollektiven Gedächtnis der Deutschen zu entfernen?

 

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Bild: Zusammenschnitt von pixabay durch mb

Video: https://gloria.tv/post/6Zr1JBc8wF4311SVfTVdVVn6Z#5

 

 

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