Von Dario Herzog
Die deutsche Innenministerin mit linker Schlagseite Nancy Faeser hat heute – 16. Juli – die Zeitschrift Compact verboten. Was nicht ganz stimmt, denn das Innenministerium verbot die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH nach dem Vereinsrecht. Damit ist auch das Magazin Compact betroffen. Das Innenministerium erklärte die beiden GmbHs zu Organisationen und verbot diese, weil sie sich angeblich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraph 3 des Vereinsgesetzes richteten. Diese juristische Vorgehensweise dürfte zu erheblichen Diskussionen um Meinungsfreiheit führen, denn das letzte Mal, als der Staat erheblich gegen eine Zeitschrift vorging, 1962 im Rahmen der Spiegel-Affäre, brachte das letztendlich den Minister zu Fall, der den Angriff auf die Meinungsfreiheit zu verantworten hatte: Franz-Josef Strauß. Wird das jetzige Verbot für die rote Nancy viellericht ebenso zum Desaster?
Was passiert gerade?
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften beider GmbHs und die Wohnungen von führenden Akteuren, so beispielsweise in Berlin das Haus des Chefredakteurs und Geschäftsführers Jürgen Elsässer, der weiteren Geschäftsführung und sogar wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten.
Keine Pornos – trotzdem verboten
Üblicherweise werden in der Bundesrepublik nur Pornographie-Zeitschriften verboten. Und diese verschwinden meist nicht völlig von der Bildfläche, man kann sie in der Regel unter der Ladentheke erwerben, sie werden lediglich indiziert. Das ist beim heutigen Fall anders, mit der Einschätzung, zwei GmbHs seien Organisationen und deshalb könne man sie verbieten, trifft es das Magazin Compact indirekt. Auch ein Buchversand, die Filmproduktion und weiteres sind betroffen. Das dürfte einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik sein – und rein juristisch zu sehr unterschiedlichen Bewertungen des Verbots führen.
Die Begründung
Es ist wieder einmal Hass und Hetze, was von Innenministerin Faeser ins Feld geführt wird – die rechtlich nicht klar konturierte regelmäßige Begründung der Herrschenden für Angriffe gegen die Meinungsfreiheit. Faeser erklärte zum Verbot:
Ich habe heute das rechtsextremistische „COMPACT-Magazin“ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden. Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen.
Hätte das Magazin Compact also tatsächlich „gehetzt“, hätte man strafrechtlich gegen Autoren vorgehen können. Das ist aber nicht der Fall. Somit wird wieder gegen ein Medium, hier gleich gegen zwei GmbHs im Rahmen eines Vereinsverbots vorgegangen, obwohl die GmbHs unter der Straftatsschwelle tätig waren. Mittlerweile kennt man das von der Innenministerin, man geht letztlich klar gegen die Meinungsfreiheit vor. Laut der Mitteillung des Ministeriums sei es ferner zu befürchten, „dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.“ Da werden also 40.000 Abonennten gleich zu potentiellen Gefährdern stigmatisiert. Mit dieser Begründung könnte man in Zukunft jedes Antifa-Organ verbieten. Nancy Faeser bemerkt offenbar nicht, welches Faß sie mit dem heutigen Verbot aufmacht. Hieß es doch noch 1962 – gerade auch von der SPD, der Faeser ja angehört – Redaktionen zu durchsuchen, Zeitschriften zu verbieten, sei eine Vorstufe zur Diktatur. Haben wir diesen Zustand also zumindest partiell erreicht? Oder ist die Frage bereits eine verdächtige Delegitimierung unseres Staatswesens?
Die Gründe hinter dem Verbot
Auffällig ist der Zeitpunkt des heute ausgesprochenen Verbots. Erst vor wenigen Tagen trat im Rahmen eines exklusiven Interviews mit dem Compact-Magazin Maria Sacharowa bei Compact-TV auf, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, die ihre Sicht zur LGBTQ-Ideologie und ihr zerstörisches Wirken auf Kinder, die Geburtenrate und auch die Zukunft Deutschlands kund tat. Das dürfte Nancy Faeser und dem politisch-medialen Komplex überhaupt nicht gefallen haben. Könnte das der wahre Grund für die heutige Verbotsmaßnahme gewesen sein? Oder hat sich das Innenministerium etwas ausgedacht, um das Sommerloch zu stopfen?
Kampf für die Meinungsfreiheit
Ein Compact-Autor, der aber kein Ziel der Vollzugsmaßnahmen war, bewertete gegenüber dem Freiburger Standard das Vorgehen der Behörden als demokratiegefährdend und polizeistaatlich. Es werde verboten, war gar nicht strafbar, aber nicht mit der Meinung der Herrschenden konform sei. Das dürften nicht nur Compact-Autoren und -Anhänger so sehen. Das sollte jeder Bürger ebenso bewerten. Daher wird es interessant sein, wie die AfD und die anderen Medien des rechten Vorfelds Stellung beziehen werden, immerhin könnte mit der heutigen Verbotsbegründung gegen jedes politisch rechtsstehende Medium vorgegangen werden.
Beitragsbild / Symbolbild: Andrii Yalanskyi / Shutterstock.com
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