Von Dario Herzog

Es ist ein Thema, das in den Medien nicht groß auftaucht. Aber gewisse Entscheidungen haben Auswirkungen – gravierende! Sie hassen das deutsche Volk eben. Wer? Das politische System, die Altparteien, der politisch-mediale Komplex, die Rassisten, die weiße und besonders autochthone Bürger des Landes verachten. Und schrittweise kommen sie ihrem Ziel näher. Denn Lebensschutz ist in der Republik nicht beliebt, die Volksabschaffer freut es.

Der große Austausch ist nicht zu leugnen
Es sei eine Verschwörungstheorie heißt es über den „Großen Austausch“. Das kennt man zur Genüge, aber wenn man durch die Straßen geht, im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist, sich erst recht im Schwimmbad wie im Tollhaus vorkommt, wird man erkennen, dass es eine Ersetzung der früheren Bevölkerungsschichten mit Fremden gibt. Die Überfremdung ist nicht zu leugnen. Wer mit einem sehenden Auge durch die Welt, respektive durch die Bundesrepublik stapft, kann sich ausmalen, was in rund 100 Jahren auf deutschen Straßen los sein wird. Die Politik will es nicht sehen, verweigert sich jetzt schon der Realität und beschimpft Kritiker als „rechtsextrem“ oder „rassistisch“. Wer kennt es nicht?

Aber auch die Nachwuchsfreudigkeit wird bekämpft
Themen wie „Abtreibung“ und „Sterilisation“ werden heutzutage nicht mehr in Nischenblättern thematisiert, sondern sind im linken Blätterwald viel und offen diskutiert. Verniedlichend heißt es dann „Schwangerschaftsabbruch“, also ob man eine Prüfung oder eine Ausbildung abbricht. Dabei ist ein Schwangerschaftsabbruch die vorsätzliche Tötung der Leibesfrucht. In der Bundesrepublik ist das bis zur 12. Woche straffrei. Das einzige Schutzinstrument zugunsten des ungeborenen Kindes ist bislang die Pflicht, sich beraten zu lassen. Immerhin führen nicht zuletzt große wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Angst, das Kind neben der Karriere nicht aufziehen zu können und die mangelnde Einsicht, dass Kinder auch ein nötiger Beitrag zum Erhalt der Gesellschaft sind, bei zahlreichen Frauen zum Entschluß der Abtreibung. Und so könnte eine Beratung dazu führen, sich doch für ein Kind zu entscheiden, wenn einer Schwangeren aufgezeigt wird, dass es vielfältige Formen der Unterstützung gibt. Das ist der Überfremdungslobby natürlich ein Dorn im Auge. Und zu der gehört naturgemäß auch die SPD.

Die SPD will keine Beratungen mehr
Nicht zuletzt erachtet die politische Linke Abtreibungen gerne als emanzipatorisches Zeichen und dass eine Abtreibung die einzige Antwort auf eine ungewollte Schwangerschaft sei. Mitunter geht man sogar so weit und erhebt die Forderung, dass Krankenkassen die Kosten für eine Sterilisierung von Frauen übernehmen sollten. Verrückt! Nun hat auch die SPD-Fraktion im Bundestag ein entsprechendes Positionspapier beschlossen, dessen Kern die Abschaffung der Beratungspflicht ist. Aber auch die bisherige Frist von zwölf Wochen soll „gestreckt“ werden.„Die SPD-Fraktion im Bundestag will frühe Abtreibungen entkriminalisieren – und den umstrittenen Paragrafen 218 streichen“, heißt es jetzt typisch im Neusprech der regierungstreuen Medien. „Entkriminalisieren“ hört sich doch gut an, genauso ist das Gesetz also „umstritten“. Signalwörter für eine typisch subjektive Sicht der Dinge. Diesem Positionspapier haben auch alle 22 baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten zugestimmt. Kein Wunder, dass die AfD-Landtagsfraktion in Stuttgart das aufgreift und mit Kritik nicht geizt. So wirft der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos den 22 SPD-Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg die Missachtung des Lebensschutzes vor:

„Mit der Abschaffung der Beratungspflicht im kürzlich beschlossenen Positionspapier der gesamten SPD-Fraktion fällt das einzige Schutzinstrument zugunsten des ungeborenen Kindes weg. Zudem würden Pläne einer neuen Fristigkeit nicht mehr die Frauen, sondern die Ärzte belasten – das ist eine unverfrorene Ausspielung zweier Gruppen.“

Das vorgeschobene Argument „Vergewaltigung“
Gerne wird als Argument herangezogen, dass bei Vergewaltigungen eine Abtreibung auch nach der 12-Wochen-Frist möglich sein sollte, genauso, wenn Mißbildungen der Fall sein könnten. Der Haken bei dieser Argumentation? Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung sind nicht identisch: Ungewollt schwanger werden und ungewollter Geschlechtsverkehr sind zwei völlig verschiedene Dinge. Von den 106.218 Abtreibungen 2023 waren gerade 0,03 Prozent kriminologisch und 3,76 Prozent medizinisch indiziert. Mit anderen Worten: Mehr als 96 Prozent der Abtreibungen hat nichts mit möglichen Mißbildungen oder Vergewaltigungen zu tun! Das Lebensrecht von Kindern gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau auszuspielen ist also erwienermaßen infam.

Sie werden weitermachen
Hier soll keine drei Monate nach den Plänen der Ampelkommission „Zur reproduktiven Selbstbestimmung“ eine weitere Bagatellisierung und Verharmlosung von Abtreibung in Beton gegossen werden: Das Recht auf Leben aber ist ein fundamentales Menschenrecht, ohne das kein anderes Menschenrecht in Anspruch genommen werden kann und das dem Wunsch auf Abtreibung diametral entgegensteht! Aber um Menschenrechte geht es nur, wenn Linke sie einfordern, oder?

Beitragsbild / Symbolbild: vetre / Shutterstock.com

Abonnieren Sie auch unseren Telegram-Channel unter: https://t.me/Freiburger74Standard

Treten Sie dem Freiburger Standard bei

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.