Von Jan Ackermeier
Am 24. Mai 1192 erhalten der Babenberger Herzog Leopold V. von Österreich und sein Sohn Friedrich nach dem Tod des letzten Traungauers Ottokar IV. von Kaiser Heinrich VI. auf Basis der „Georgenberger Handfeste“ das Herzogtum Steiermark als weiteres Lehen. Die „Georgenberger Handfeste“ vom 17. August 1186 legte fest, dass die Babenberger im Erbfall das Herzogtum Steiermark erhalten sollten. Der kinderlose und unheilbar kranke Ottokar IV. vererbte sein Herzogtum mit der Bestimmung, dass das damalige Herzogtum Österreich und die Steiermark für immer ungeteilt bleiben sollten. Das Territorium des Herzogtums Steiermark reichte damals weit über das heutige Bundesland Steiermark hinaus, nicht nur ins heutige Slowenien (die Untersteiermark), sondern auch nach Oberösterreich (der Traungau, die Gegend um Wels und Steyr) und nach Niederösterreich (die Grafschaft Pitten, die heutigen Bezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen).
Auf dem Reichstag von Regensburg entstanden
Das Herzogtum Österreich entstand im land- und lehensrechtlichen Sinne auf dem Reichstag von Regensburg 1156, als die Mark Österreich vom Herzogtum Bayern getrennt und zum selbständigen Territorialherzogtum erhoben wurde. Nach dem Erbfall 1192 waren damit die Steiermark und zentrale Teile Oberösterreichs mit dem Herzogtum Österreich verbunden worden. Dies war der erste Schritt zur Schaffung des Länderkomplexes Österreich.
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