Von Redaktion
„Wenn ein gebührenfinanzierter Staatssender im Nachrichtenkostüm urteilende Etiketten verteilt und Gerichte das als bloße Meinung einordnen, ist der Kernauftrag verfehlt“. Mit diesen Worten kommentiert der medienpolitische AfD-Fraktionssprecher Dennis Klecker (MdL) das aktuelle Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach die vom ZDF verwendete Bezeichnung „Falschmeldung“ rechtlich als Meinungsäußerung statt als Tatsachenbehauptung zu werten ist und ergänzt:
„Bürger haben Anspruch auf nüchterne Information – nicht auf redaktionelle Weltanschauungen mit Zwangsfinanzierung. Das Urteil reiht sich in Entscheidungen ein, in denen das Gericht dem Sender bereits wegen einseitiger oder unzutreffender Übernahmen inhaltlicher Deutungen Grenzen gesetzt hat – Stichwort: Correctiv/Potsdam. Aber Gerichte können im Einzelfall nur Symptome kurieren. Die Politik ist in der Pflicht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf seinen Kern – verlässliche Grundversorgung mit Nachrichten – zurückzuführen. Dafür braucht es Trennschärfe, Transparenz und Sanktionen bei Verstößen. Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht für wertende Elemente in Nachrichtensendungen und eine unabhängige Ombudsstelle mit einem Klagerecht der Beitragszahler.“
Beitragsbild / Symbolbild: Privat
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