Von Wolfgang Schütt und Dario Herzog
In Luckenwalde, einer brandenburgischen Stadt von 22.000 Menschen, könnte am 28. September 2025 ein blauer Paukenschlag die Republik aufhorchen lassen: Jan-Hendrik Klaps (54) könnte der erste (!) Bürgermeister der Alternative für Deutschland (AfD) im Bundesland Brandenburg werden. Noch ist es nicht so weit, aber die Weichen sind gestellt. Montagabend hat der Wahlausschuß der Stadt im Landkreis Teltow-Fläming die acht Kandidaten für die Wahl zum Bürgermeister offiziell bestätigt, darunter Jan-Hendrik Klaps.
Gut vernetzt
Klaps gilt als ein mit allen politischen Wassern gewaschener Politprofi, der über jahrzehntelange Erfahrung als wissenschaftlicher Referent und Büroleiter von mehreren Bundestagsabgeordneten der CDU und AfD verfügt und wie kein zweiter weiß, was man alles im politisch-parlamentarischen Geschäft beherrschen muss, damit der Laden läuft. Dazu ist er aktuell Pressesprecher des Akademikerverbandes Deutsche Burschenschaft und innerhalb der burschenschaftlichen Szenerie gut mit FPÖ- und AfD-Funktionsträgern vernetzt. Und er gehört einer Burschenschaft an, die mehrere AfD-Abgeordnete stellt.
Auch die Eroberung der Kleinstädte ist wichtig
Jan-Hendrik Klaps, der aktuell noch in Potsdam lebt, wäre der ideale Bürgermeister für Luckenwalde, denn er würde das etwas verschlafene Städtchen zwischen Trebbin und Jüterbog sicherlich wieder auf Trab bringen. Die Märkische Allgemeine hat bereits ein kurzes Porträt über ihn veröffentlicht. Sollte er gewählt werden, kann man sich sicher sein, dass man noch vieles Erfreuliches von ihm hören wird. Bereits am 13. August um 19 Uhr stellt sich der Kandidat den Fragen der Bürger von Luckenwalde.
Andere Kandidaten abgelehnt
Was in Brandenburg unproblematisch vor sich ging, ist im Westen der bunten Republik mitunter schwierig: alle Kandidaten auf die Wahlzettel zu bekommen. Zur Kommunalwahl 2025 in Nordrhein-Westfalen kam es in mehreren Fällen zur Nichtzulassung von AfD-Kandidaten aufgrund ernsthafter Zweifel an der Verfassungstreue. Betroffen ist beispielsweise der Bürgermeisterkandidat Uwe Detert in der Stadt Lage im Kreis Lippe. Der zuständige Wahlausschuss entschied am 11. Juli mit sechs zu vier Stimmen, ihn nicht zur Wahl zuzulassen. Grundlage für diese Entscheidung waren, so zumindest die fadenscheinige Begründung, erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner persönlichen Eignung im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Detert soll in der Vergangenheit unter anderem durch verharmlosende Äußerungen in Bezug auf Reichsbürger-Ideologie sowie durch queerfeindliche Aussagen aufgefallen sein. Aber fällt das nicht unter Meinungsfreiheit? Der Antrag auf Nichtzulassung wurde maßgeblich durch die Grünen eingebracht, fand jedoch auch darüber hinaus Zustimmung im Wahlausschuss, die Etablierten haben eben Angst vor AfD-Wahlerfolgen. Die AfD legte gegen die Entscheidung Einspruch ein, der jedoch vom Kreiswahlausschuss Lippe zurückgewiesen wurde.
Probleme auch in Swistal
In Swisttal (Rhein-Sieg-Kreis, in der Nähe von Köln) hat der Wahlausschuss ebenfalls drei AfD-Kandidaten für die Kommunalwahl 2025 abgelehnt – entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Gemeindeverwaltung, die alle formalen Anforderungen als erfüllt ansah. Die Ablehnung wurde mit fehlendem Ortsverband, zu kurzer Einladungsfrist und unvollständigem Protokoll begründet, obwohl diese Punkte rechtlich nicht haltbar sind. Die AfD spricht von politischer Motivation und legte Beschwerde beim Kreis ein.
Bemerkenswerter Fall, der Schule machen könnte
Der Fall Uwe Detert ist insofern bemerkenswert, als es sich um einen seltenen Vorgang handelt, bei dem ein kommunaler Wahlvorschlag nicht aufgrund formaler Mängel – wie etwa fehlender Unterlagen oder unvollständiger Wohnsitzangaben –, sondern explizit wegen politischer Unzuverlässigkeit abgelehnt wurde. Er zeigt, dass Wahlausschüsse durchaus bereit sind, die persönliche Eignung und Verfassungstreue von Kandidaten zu prüfen und in begründeten Fällen auch Konsequenzen zu ziehen – natürlich im Sinne der Altparteien, man könnte schon von einer neuen Masche reden, die AfD-Ergebnisse bereits im Vorfeld ausbremsen soll. Die rechtliche Grundlage für solche Entscheidungen bietet in Nordrhein-Westfalen unter anderem § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung, der die persönliche Eignung von Bürgermeisterkandidaten im Zusammenhang mit der Verfassungstreue berücksichtigt – praktisch, nicht wahr? Ob ähnliche Fälle in anderen Kommunen folgen werden, bleibt somit abzuwarten. Der Fall Detert könnte allerdings als Präzedenz gelten, vor allem im Hinblick auf eine zunehmend kritischere Betrachtung der AfD auch auf kommunaler Ebene und dem Hebel „Verfassungstreue“!
Beitragsbild / Symbolbild: Sina Ettmer Photography; Bild im Fließtext: Meme der AfD Brandenburg
Abonnieren Sie auch unseren Telegram-Channel unter: https://t.me/Freiburger74Standard
Hinterlassen Sie einen Kommentar