Von Redaktion
Der AfD-Kreisvorstand Konstanz zum Urteil im Berufungsverfahren vom 6. Juni 2025 gegen A. Rehm:
„Die Partei Alternative für Deutschland steht für Recht und Gesetz und ist Rechtsstaatspartei. Gerade deshalb gilt im Umgang mit Verdachtsmomenten und Vorverurteilungen der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Beschuldigten ist stets Gelegenheit zu geben, sich zu den Anklagepunkten zu äußern. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Konstanz wurde A. Rehm am diese Woche wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung sowie Bedrohung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Wir nehmen dieses Urteil mit Respekt gegenüber der unabhängigen Justiz zur Kenntnis. Angesichts des Strafmaßes, der bestehenden Vorstrafen sowie der Tatsache, dass weitere Ermittlungsverfahren gegen A. Rehm anhängig sind, sieht der AfD-Kreisvorstand Konstanz keine Grundlage mehr für eine weitere politische Verantwortung oder eine Mitgliedschaft von A. Rehm in unserer Partei. Wir werden A. Rehm daher auffordern, unverzüglich alle seine Parteiämter niederzulegen und aus der Partei auszutreten. Ein Verbleib in der Partei wäre angesichts der Schwere der Verurteilung und der damit verbundenen massiven Schädigung des Ansehens unseres Kreisverbands und der Gesamtpartei nicht tragbar. Wir formulieren diese Erklärung mit großem Bedauern. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Pflicht an, klare Konsequenzen zu ziehen. Die Alternative für Deutschland steht für eine Politik der Rechtsstaatlichkeit und der persönlichen Verantwortung. Straftaten wie die im nunmehr rechtskräftig festgestellten Urteil, sind mit den Grundsätzen und dem Selbstverständnis unserer Partei unvereinbar.“
Beitragsbild / Symbolbild: nitpicker / Shutterstock.com
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