Von Jan Ackermeier

Am 23. April 1516 verkündet der bayerische Herzog Wilhelm IV. ein Gesetz, das bis heute weltweit berühmt ist: das Bayerische Reinheitsgebot. Es schreibt vor, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser bestehen darf. Später erkennt man: Die Hefe war damals schlicht noch nicht bekannt. Was wie eine bürokratische Anordnung klingt, war in Wahrheit eine kleine Revolution. In einer Zeit, in der Brauer oft mit Kräutern, Ruß oder gar Pech experimentierten, wurde plötzlich Reinheit zur Pflicht. Das neue Gesetz sollte die Volksgesundheit schützen, Preise stabilisieren und die Qualität sichern – und es wurde zur Grundlage für das, was viele bis heute als „das beste Bier der Welt“ ansehen. Das Reinheitsgebot wurde über die Jahrhunderte zum Symbol bayerischer Identität. In kaum einem anderen Lebensmittel spiegeln sich Handwerk, Tradition und Heimatgefühl so sehr wie im Bier.

Beitragsbild / Symbolbild: Ein Compuer-Code. Urheber unbekannt.

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