Von Dario Herzog

Wer die Mainstreampresse aufmerksam liest, kommt zum Schluss, dass die ungeschwärzten RKI-Protokolle, die vergangene Woche veröffentlicht wurden, keinerlei sandalöses Potential bieten. Das wundert nicht, sind die Mainstreammedien zumindest moralisch Mittäter – und ihr Interesse an einer Aufarbeitung oder gar einer Einsicht, man habe etwas falsch gemacht, dürfte nicht gerade ausgeprägt sein. Es sind ganze 4.000 Seiten, die nun zur völlig freien Lektüre im Netz stehen. Jeder kann sie aus dem Netz abrufen und sich ein Bild machen. Aber wer tut das? Neben zahlreichen Vertretern der alternativen Medien auch Vertreter der AfD. Und diese haben nun ein erstes Fazit gezogen: Es ist durchaus manipuliert worden. Mit dem Ergebnis, dass sich einige der hochrangigen Beteiligten vielleicht sogar strafbar gemacht haben. Daher haben AfD-Abgeordnete nun Strafanzeige gegen Merkel, Spahn, Scholz und Co. erstattet.

Hochrangige Beteiligte angezeigt
Wegen des Verdachts auf millionenfachen besonders schweren Fall von Nötigung, Freiheitsberaubung, Betrug, Untreue und Körperverletzung  sowie Körperverletzung mit Todesfolge hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Christian Wirth am vergangenen Freitag namens mehrerer Fraktionskollegen aus Rheinland-Pfalz Anzeige erstattet. Der promovierte Rechtsanwalt erstattete die Anzeige gegen Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel, Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den aktuellen Bundeskanzler Olaf Scholz, die weiteren Mitglieder der 23. Bundesregierung, den aktuellen Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die weiteren Mitglieder der 24. Bundesregierung, sowie gegen den ehemaligen Präsidenten des Robert-Koch-Instituts Prof. Dr. Lothar Heinz Wieler und gegen Ingo Behnel vom Bundesministerium für Gesundheit.

Wie lautet der Verdacht?
Laut Anzeige heißt es: „Die Tatverdächtigen haben in ihrer Eigenschaft als Amtsträger wider besseren Wissens und vorsätzlich während der Covid-19-Pandemie verschiedenste grundrechtseinschränkende Maßnahmen beschlossen oder beschließen lassen, die sich gegen das öffentliche Leben, die Freiheit des Einzelnen, Kinderrechte, die Wirtschaft, den Datenschutz, die Bewegungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, Gewerbefreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung, den Schulbesuch und vieles mehr. Es kam während der Pandemie zu Ausgangs-, Aufenthalts-, Kontakt- und Einreisebeschränkungen, zur Maskenpflicht, Quarantäne nach Einreise, Ungleichbehandlung bei Umstellung auf Distanzunterricht in den Schulen, zu Altersdiskriminierung, zu Diskriminierung von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, zu Ungleichbehandlung Geimpfter bzw. Genesener und Nicht-Geimpfter, zu Beherbergungsverboten und Gaststättenschließungen, zu Nutzungsverboten von Zweitwohnungen, Gottesdienstverboten, Demonstrationsverboten, Versammlungsverboten, Testpflicht, Impfpflicht, Isolation, Quarantäne und vieles mehr. Durch die Zwangsimpfungen soll es zu vermeidbaren Todesfällen gekommen sein.“

Liegt eine konkrete Strafbarkeit vor?
Wenn es nach Dr. Christian Wirth und den Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier, Nicole Höchst, Andreas Bleck und Bernd Schattner geht, sind besonders einige Auszüge inklusive der dazugehörigen Vermerke aus den nun ungeschwärzt vorliegenden RKI-Protokollen besonders relevant. Dies sind folgende Stellen:

„Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung. Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (RKI-Protokolle, 29. Juli 2020)

„Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm.“ (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021)

„In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in Kommunikation aufgegriffen werden?“ (RKI-Protokolle, 5. November 2021)

„Aus Altenheimausbrüchen (Exposition für alle gleich) weiß man, dass die Wirkung der Impfung eher überschätzt wird. Schwieriges Thema, sollte nicht im Impfbericht formuliert werden.“ (RKI-Protokolle, 26. Oktober 2022)

„Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ (RKI-Protokolle, 30. Oktober 2022)

„BMAS und BMVg verweisen auf die Studie ‚Impact of Delta on viral burden and vaccine effectiveness against new SARS-CoV-2 infections in the UK‘ der Universität Oxford, wonach sowohl symptomatische Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Ungeimpften.“ (Sitzung des Corona-Krisenstabs am 24. August 2021)

Vorwürfe nicht von der Hand zu weisen
Die oben zitierten Auszüge aus den RKI Protokollen zeigen anschaulich, dass die RKI-Protokolle durchaus politischen Sprengstoff bergen – sofern man sie überhaupt lesen möchte. Beispielsweise ergibt sich aus den Protokollen sonnenklar, dass wider besseren Wissens und vorsätzlich (erneut) Mitte September 2021 die sogenannte 3G-Regel eingeführt wurde. Gegen einen Tatverdächtigen, einen Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit, soll nach Medienberichten bereits gesondert ermittelt werden. Wie passend: Dieser Abteilungsleiter soll am 31. März 2020 einen Rahmenvertrag mit der Fiege International Beteiligungs GmbH (FIB GmbH) über den Ankauf von 110 Millionen FFP-2-Schutzmasken und 500 Millionen einfachen OP-Masken zu völlig überteuerten Einkaufspreisen abgeschlossen haben, ohne auf die Qualität und Geeignetheit der Masken sonderlich Wert zu legen. Ein weiterer Skandal, zu dem wenigstens schon anderweitig ermittelt wird.

Politische Einflußnahme durch Staatsanwaltschaften?
Die Vorwürfe sind nun im Raum, die Beteiligten namentlich alle bekannt und die Beweise – die ungeschwärzten Protokolle – liegen vor. Die Frage wird sein, ob sich eine Staatsanwaltschaft traut, Ermittlungen aufzunehmen. Umso höher und einflussreicher die Herrschaften sind, so zeigt es die Erfahrung, umso unwahrscheinlicher ist es, dass tatsächlich ermittelt wird. Immerhin sind die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden. Man wird sehen, aber zumindest ist die Wahrheit nun da draußen – ob man sie seitens der Mainstreampresse lieber verschweigen will oder nicht, angeblich Verschwörungstheoretisches ist mittlerweile – wieder einmal – zu klaren Fakten geworden!

Beitragsbild / Symbolbild: siam-pukkato / Shutterstock.com; Bild oben: Meme des Deutschlandkuriers auf X.

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