Von Dario Herzog

Es wird absurd: Ein Lied, das seit rund 25 Jahren auf Partys, Volksfesten und in Diskotheken gespielt wird, soll verboten werden. So zumindest die Forderung einiger Politiker der Altparteien. Da das nicht so einfach geht, werden nun reihenweise Verbote auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen verhangen. Auf dem Münchener Oktoberfest, das immerhin erst in vier Monaten stattfindet, wird es verboten sein. Auf der Kieler Woche hingegen wird es kein Verbot geben, die Stadt hatte darüber nachgedacht, aber findet keine Rechtsgrundlage. Und das ist auch der Haken! Ein Lied wird stigmatisiert, da es zu ihm unerwünschte Gesänge geben könnte. Verrückt!

Zahllose Variationen
Wer auf X, vormals Twitter, unterwegs ist, wird das Lied “L’amour toujours” des italienischen Discjockeys Gigi D’Agostino in zahllosen Variationen, mal mit Gesängen, mal ohne zu hören bekommen. Auch mit Gesängen, wie sie in Sylt dargeboten wurden. Mittlerweile finden sich schon unzählige Nachahmer mit ähnlichen Videos im Netz: zu Dutzenden, zum Teil KI-gestützt und natürlich mit angeblich fragwürdigen Begleitgesängen. Das Lied ist eben eingängig und eignet sich für Partyfeierer, um mitzusingen. Kein Wunder, dass das Lied erneut in allen möglichen Charts ganz weit oben steht – und die Taschen des italienischen Discjockeys erneut füllen wird. Und selbst im Ausland spricht sich herum, dass das Lied als Protestlied von unten gegen die uferlose Einwanderungspolitik umfunktioniert wird. Dagegen fordern Bundespolitiker, die Härte des Gesetzes anzuwenden. Übrigens die gleichen Politiker, die bei Gruppenvergewaltigungen und anderen echten Straftaten schweigen. Man könnte es Heuchelei nennen, das ist man aber gewohnt, oder?

Auch Stuttgarter Veranstaltungsgesellschaft verhängt Fanmeilen-Verbot
An dem Lied ist nämlich weder musikalisch noch textlich irgendetwas auszusetzen. Es wird seit 25 Jahren weltweit massenhaft ohne jedwede Beanstandung gespielt. Mit welcher Begründung sollte es jetzt also verboten werden? In Frage käme nur eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit: Wenn zu befürchten steht, dass Besucher beim Abspielen des Liedes Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen könnten – also verfassungsfeindliche Symbole zeigen oder volksverhetzende Dinge rufen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Februar 2010 (Az: 1 BvR 369/04), beschlossen, dass “Ausländer raus” von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht ohne weiteres Volksverhetzung ist. Das eingängige Lied, das auf Sylt und an anderen Orten gesungen wurde, wird auch nicht beim Fanfest der Europameisterschaft 2024 in Stuttgart gespielt, verkündeten die Organisatoren nun.

“Dass die Parole nicht ins verordnete Willkommens- und Vielfaltsnarrativ passt, muss die Gesellschaft aushalten: Wem soll Deutschland denn sonst gehören? Den US-Investoren? Den Chinesen? Übermäßige Moralisierung erzeugt Gegenwehr und provoziert den Tabubruch. Aber die Grundrechte gelten auch im 75. Jahr ihres Bestehens nicht nur auf Sylt, sondern überall. Das betrifft auch die erbärmliche Vorgehensweise fast aller Medien und vieler Politiker, die Beteiligten des Sylter Videos ungeachtet des Persönlichkeitsschutzes an den Pranger zu stellen, darunter auch der Sachsenheimer SPD-Gemeinderat Torsten Liebig. Aber ein Land, in dem ein Dutzend Schickmicki-Jugendlicher mit betrunkenem moralischem Kompass mehr Empörung auslöst als eine Kalifatsdemo mit 2000 Teilnehmern oder gar Tötungsdelikte ausländischer Asylbewerber, hat keinerlei Koordinatensystem mehr”,

befindet zurecht der kulturpolitische Fraktionssprecher der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Rainer Balzer. Er kritisiert das Fanmeilen-Verbot von Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“ durch die Stuttgarter Veranstaltungsgesellschaft als albernen und autoritären Reflex. Und wie wir wissen: Verbote reizen, um dagegen zu verstoßen. Wetten, dass das Lied auch in Zukunft auf vielen Festen mit entsprechenden Begleitgesängen zu hören ist? Döp, dödö, döp …

Ein rechtliche Einordnung findet sich hier: „Deutschland den Deutschen“ – Strafverfahren, Arbeitsplatzverlust und mehr nach Partyvideo?

Beitragsbild / Symbolbild: Podolnaja Elena / Shutterstock.com

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