Von Dario Herzog

Selbst die Süddeutsche Zeitung kommt nicht umhin, es richtigerweise als „Gesetz gegen die AfD“ zu bezeichnen. Was Freitag beschlossen wurde, ist ein weiterer Skandal im Umgang mit der AfD. Es werden Hürden definiert, die der AfD eine Beteiligung an Stiftungsgeldern versagen sollen. Damit ist das nun verabschiedete Stiftungsgesetz bereits jetzt juristisch fragwürdig, denn das Gesetz ist ein dreistes Lehrstück von Machtmissbrauch und Nepotismus. Die eigenen parteinahen Stiftungen der Altparteien werden mit 700 Miollionen Euro pro Jahr alimentiert und die AfD-nahe Desiderius-Stiftung soll auch zukünftig leer ausgehen.

Was wurde beschlossen?
Eine Stiftung soll künftig erst gefördert werden, wenn die Partei, der sie nahe steht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Bislang galt zweimal. Das heißt, die AfD müsste erst ein drittes Mal in den Bundestag einziehen. Gut, könnte man denken, aber wer weiß, ob das Gesetz vor der nächsten Wahl nicht dergestalt geändert wird, dass man erst ein viertes Mal einziehen muss? Zudem galt bislang der zweimalige Einzug. Es ist offenkundig, dass man sich ein Gesetz hingebogen hat. Kein Wunder also, dass das Gesetz von der Ampelkoalition, aber auch der Union und der Linken durchgewunken wurde – allerdings nicht von Sara Wagenknecht, deren neue Formation das gleiche Schicksal erleiden könnte. Fest steht, dass das neue Stiftungsgesetz die bisherigen Pfründe der Einheitsparteien sichert. Ein neues Gesetz war nötig geworden, nachdem die AfD gegen die bisherige Praxis vorgegangen war und das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Geldern an die politischen Stiftungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügte – denn die AfD bekommt bis heute keinen einzigen Cent aus den Töpfen der staatlichen Förderungen. Eins ist aber sicher, die AfD wird auch gegen dieses neue Stiftungsgesetz vorgehen.

Weitere Hürden
Besonders schikanös ist die Anforderung, dass die zu fördernde Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden sein darf, denn die Partei muss die Gewähr bieten, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung, was auch immer das genau ist, einzutreten. Nun gibt es bereits zwei Landesverbände der AfD, die als „gesichert rechtsextrem“ stigmatisiert sind, auch die Junge Alternative gilt entsprechend. Und bis zum dritten Bundestagseinzug dürften auch weitere Parteigliederungen wenn nicht sogar die Gesamtpartei so eingestuft werden. Das heißt, dieser Punkt dürfte der Knackpunkt für eine Förderung werden. Besonders pikant ist dabei, dass der Verfassungsschutz, der der Regierung untersteht, solche Einstufungen vornimmt. Ein Skandal und ziemlich durchsichtig…

Scharfe Kritik von der AfD
„Mit diesem Gesetzentwurf soll dem Bundesinnenministerium als Teil der Bundesregierung die Entscheidung überlassen werden, welche parteinahen Stiftungen die Förderkriterien erfüllen und damit anspruchsberechtigt sind. Hierbei käme es auch auf die Einschätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz an. Dadurch würde der Exekutive die Möglichkeit eröffnet, Gesinnungsprüfungen durchzuführen und die politische Konkurrenz nach eigenem Ermessen von der Stiftungsfinanzierung auszuschließen. Die Etablierung eines Instruments zur Schwächung der Opposition könnte in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat jedoch zum Problem werden“, ätzt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, Richtung Bundesregierung, Union und Linkspartei und ergänzt: „Zudem wird im Gesetzentwurf nicht hinreichend begründet, warum zukünftig von der bisherigen jahrelangen Praxis einer Stiftungsfinanzierung bereits nach dem zweiten Parteieinzug in den Deutschen Bundestag abgewichen werden soll. Durch das Erfordernis eines Dritteinzuges wäre es für die etablierten Parteien noch einfacher, ihre Vormachtstellung gegenüber neuen politischen Mitbewerbern abzuschirmen. Eine solche Vorgabe würde nämlich nicht nur die AfD benachteiligen, sondern auch andere erstarkende Kräfte wie zum Beispiel die Freien Wähler.“

Eindeutig undemokratisch
Wenn das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet, dürfte auch dieses einsehen, dass durch die neue Reglung lediglich bisherige Fördergeldempfänger geschützt werden und es nicht gerade demokratisch ist, was die Altparteien nun unter sich ausgemacht haben. Erinnert sei daran, dass diese allzu leichtfertig regelmäßig mit erhobenem Finger nach Ungarn oder Polen zeigen und angebliche Rechtsstaatsverstöße geißeln, aber dabei gerieren sich die Herrschenden sogar relativ offen selbst undemokratisch gegenüber einer ungeliebten Konkurrenz von Rechts. Von der im Grundgesetz geforderten Chancengleichheit für Parteien ist nämlich im neuen Gesetz nichts zu sehen. Selbstbedienungsmentalität und Futterneid sind eben undemokratisch und nicht gereade rechtsstaatlich.

Ein Geschenk für die FDP
Und damit die FDP zustimmt, die mittlerweile aus mehreren Landesparlamenten ausgeschieden ist und demnächst auch aus dem Bundestag fliegen könnte, heißt es im Gesetz, die Regelung bezüglich dreier Bundestagseiunzüge gelte nicht für Parteien, die bereits Förderungen erhalten hätten. Darunter würde die FDP fallen, dafür hat die FDP schnell noch gesorgt. Dass die Öffentlichkeit – respektive die Mainstreammedien – dieses unsägliche Gesetz nicht offen kritisieren, sondern darüber jubeln, dass Verfassungsfeinde kein Geld bekommen, zeigt, wie verroht das politische System mittlerweile ist. Dass die AfD nun noch etwas Zeit hat, um darüber nachzudenken, ob Erika Steinbach, die sich bis heute mit politischen Äußerungen nicht zurückhält und sich gegen noch rechtere Parteimitglieder und vor allem das Vorfeld ausspricht, die richtige Vorsitzende einer parteinahen Stiftung ist, ist eine andere, aber ähnlich wichtige Frage, die geklärt werden muss!

Beitragsbild / Symbolbild: DesignRage / Shutterstock.com

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