Von Achim Baumann

Wenn sich der Bayerische Landtag am kommenden Montag konstituiert, eröffnet der älteste gemeinsam mit dem jüngsten Abgeordneten die erste Sitzung des neugewählten Landesparlaments. So ist es üblich. Der jüngste gewählte Landtagsabgeordnete indes ist Daniel Halemba von der AfD. Dem 22-Jährigen soll die Eröffnung wohl von interessierter Seite unmöglich gemacht werden. Das könnte man meinen, wenn man die Geschehnisse der vergangenen Wochen näher betrachtet. Nun wurde sogar ein Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Hausdurchsuchung bei Burschenschaft
Mitten im Wahlkampf wurde Ende September das Haus der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg durchsucht, in der Daniel Halemba Mitglied ist. Es ging und geht auch heute noch um den Verdacht der Volksverhetzung. Was zunächst wie eine schwere Straftat klingt, entpuppt sich als simple Suche nach einer Flasche Wein mit einem angeblichen Abbild eines bekannten Soldaten der Waffen-SS und von zwei angeblich verhetzenden Aufklebern. Denn ein undatiertes Foto, von dem man auch nicht weiß, ob es echt ist, soll eine solche Flasche gezeigt haben. Im Beisein des Fernsehens wurde morgens der Rammbock zur Öffnung des Hauses eingesetzt und alle Räumlichkeiten penibelst durchsucht. Gefunden wurde zumindest nicht die gesuchte Flasche. Man kommt in Zeiten von täglich schwersten Strataten wie Gruppenvergewaltigungen und Messerattacken nicht umhin, das Vorgehen der Behörden als nicht allzu verhältnismäßig zu erachten. Aber man ist ja in Bayern, es herrschte Wahlkampf, und nicht zuletzt der Fall Mollath hat deutlich gezeigt, dass es in unserem vorbildlichen Rechtsstaat durchaus auch übereifrige Beamte gibt, die nicht immer rechtssaatlich agieren. Wie dem auch sei, ein konkretes Fehlverhalten konnte man dem jungen AfD-Abgeordneten Halemba bislang nicht nachweisen.

Frustrierte Behörden? Haftbefehl!
Erst hieß es seitens der Behörden „Nun werden sichergestellte Daten ausgewertet.“ Dann hörte man nicht mehr viel und nun, plötzlich und unerwartet, wurde am Freitag gegen Daniel Halemba ein Haftbefehl erlassen. Wegen einer Flasche Wein und Aufklebern? In der Tat! National, aber auch international wird bereits über den Haftbefehl berichtet. In den Artikeln der Mainstreammedien indes wird der Eindruck erweckt, es handele sich um schwerste Straftaten. Und der geneigte Leser dürfte denken, dass schon was dran sein muss, wenn die Behörden sogar einen Haftbefehl ausstellen. Dem widerspricht der Anwalt des Beschuldigten Dubravko Mandić, Freiburg, energisch:

„Nachdem die Staatsschutzpolizei Bayerns in rechtsstaatswidriger Weise Druck auf einen Mitbeschuldigten ausgeübt und mit Haftbefehl gedroht hatte, um ihn so zu einer Aussage gegen die anderen Beschuldigten zu bringen und dieser sich trotzdem nicht dazu hinreißen ließ, gegen die anderen Beschuldigten auszusagen, nahm die bayerische Justiz dies zum Anlass, einen Haftbefehl gegen meinen Mandanten zu erlassen.“

Und stellt klipp und klar fest:

„Nach vorläufiger Würdigung ist an sämtlichen Vorwürfen gegen die Mitglieder der Prager Teutonia nichts dran. Insbesondere aber besteht jedenfalls gegen den gewählten Abgeordneten Halemba (AfD) keinerlei dringender Tatverdacht. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft konstruiert vorliegend aus einem Bild, welches zu irgendeinem unbekannten Zeitpunkt aufgenommen worden war und vom Haus der Teutonia stammen soll und auf welchem eine Weinflasche mit verbotenem Kennzeichen zu erkennen sein könnte, dass diese Weinflasche auch in jüngster Vergangenheit an einer Feierlichkeit – für alle erkennbar, auch für die Öffentlichkeit – dort auf dem Haus gestanden habe. Und weil mein Mandant Bewohner des Hauses sei, treffe ihn eben auch eine entsprechende Verantwortlichkeit, diese zu entsorgen. Dies mündete in der – für Juristen absurden – Konstruktion einer Rechtspflicht zum Handeln. Dabei wurde diese ominöse Weinflasche bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden. Es ist auch unklar, vor wie vielen Jahren diese dort gestanden haben könnte.“

Übten Behörden Druck aus?
Pikant ist der Vorwurf des in politischen Strafsachen versierten Anwalts, die liberalkonservative Wochenzeitung Junge Freiheit spricht anerkennend von „Szenekanzlei“, die ermittelnde Staatsanwaltschaft konstruiere einen Straftatbestand. Wird hier etwa ein missliebiger Politiker von den Behörden verfolgt? Und dann auch noch ein Burschenschafter. Das ist ebenfalls pikant, stehen die Burschenschafter doch an der Wiege des deutschen Rechtsstaates – wurden aber in nahezu allen politischen Systemen auf deutschem Boden verfolgt. Nun auch wieder in Bayern?

Ärgerlich: In Hessen opfert man schnell
Was die Abwehr von Anti-AfD-Kampagnen angeht, verhält sich die Alternative für Deutschland häufig sehr ungeschickt. Kläffen linkslinke Medien, wird allzu gerne ein Parteifreund geopfert. Jüngst traf es einen frisch gewählten Abgeordneten in Hessen, dessen Verfehlung darin bestand, in einer Kneipe neben einem angeblichen Neonazi gestanden zu haben und fotografiert worden zu sein. Der besonders stromlininenförmige Robert Lambrou, seines Zeichens hessischer AfD-Landesvorsitzender, ein ehemaliges SPD-Mitglied, drohte sofort mit einem Parteiausschlußverfahren und versprach, dass dieser Abgeordnete nicht in die Fraktion aufgenommen werde. Mittlerweile ist der Abgeordnete – wohl aufgrund des parteiinternen Drucks – aus der AfD ausgetreten, wie es heißt.

Vorbildlich: In Bayern kennt man die Bedeutung von Solidarität
Die hessische AfD könnte sich einiges bei der bayerischen AfD abschauen, denn diese beweist Rückgrat, sie stellt sich vorbehaltlos hinter Halemba. Sie spricht offen von staatlicher Repression gegen die demokratische Opposition im Söder-Land. Über den Fall und Daniel Halemba stellt sie unmissverständlich klar:

„Drei Tage vor der konstituierenden Sitzung des Parlaments soll er aufgrund einer fadenscheinigen Begründung eingesperrt werden. Dergleichen kennt man sonst nur von totalitären Diktaturen. Das ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie! Sowohl die Immunität unseres Fraktionsmitglieds als auch der Wille des demokratischen Souveräns werden dadurch mit Füßen getreten. Die Fraktion lässt sich von dieser Repression nicht einschüchtern. Diese Maßnahme ist ein Angriff auf unsere gesamte Partei. Sie wird uns nicht daran hindern, unseren Auftrag als gewählte Vertreter im Bayerischen Landtag wahrzunehmen!“

Keine Immunität
Immunität genießt der AfD-Abgeordnete Halemba noch nicht, da die ihm zur Last gelegten Taten vor der Wahl ins bayerische Parlament stattgefunden haben sollen. Nun wird spekuliert, ob er sich während der Eröffnung der konstituierenden Landtagssitzung festnehmen lassen wird. Es wäre ein Novum, die gesamte Republik würde es mitbekommen, aber ein geschickter Schachzug. Denn später, wenn seine Unschuld gerichtsfest bestätigt wird, dürfte sich jeder interessierte Bürger daran erinnern. Die AfD könnte zurecht darauf hinweisen, dass ein unschuldig Verfolgter durch eine politisch verpflichtete Justiz an der Wahrhehmung seiner Abgeordnetentätigkeit gehindert werden sollte. Das kannte man bislang eher von Autokratien und Bananenrepubliken. Aber das Klima kippt! Wie fragil der Rechtsstaat ist, wurde dem Durchschnittsbürger bereits im Zuge der freiheitsfeindlichen Anti-Corona-Maßnahmen bewusst. Nun kommt ein weiteres Mosaiksteinchen hinzu.

Beitragsbild / Symbolbild: Andrey Popov / Shutterstock.com; oben: Daniel Halemba / Privat.

Abonnieren Sie auch unseren Telegram-Channel unter: https://t.me/FreiburgerStandard

Treten Sie dem Freiburger Standard bei

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.