Von Dario Herzog

Alle hatten darauf gewartet und am 31. Mai war es endlich soweit: Die Linksextremistin Lina Engel wurde in einem umstrittenen Prozeß lediglich zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Als erwiesenen gilt zumindest in der ersten Instanz, dass sie mit weiteren Linksextremisten Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten ausgeführt hat – schwerwiegende Angriffe, also erhebliche Körperverletzungen und das mit einer erheblichen kriminellen Energie. Der Zweck ihrer Gruppe soll ausschließlich die Begehung von Straftaten gewesen sein. Der Vorwurf der kriminellen Vereinigung stand und steht weiterhin im Raum. Kriminelle Vereinigung? Was ist das und wer kann alles darunter fallen?

Schon seltsam: Zeitgleiches Vorgehen gegen Hooligangruppe
Am Tag der Verkündung des Lina-Engel-Urteils richtete sich das gesamte Interesse der Medien auf diesen Prozeß. Aber zeitgleich erfolgte ein Schlag gegen eine Hooligan-Gruppierung namens „Starke Jugend“. TAG24 titelte: „Großrazzia: Soko Rex hebt Auer Hools-Gruppe `Starke Jugend´ aus„. Dort heißt es: Mehr als 120 Polizeibeamte führten am Mittwoch im Auftrag der Soko Rex eine Großrazzia gegen Ultras und Hooligans des Fußball-Drittligisten FC Erzgebirge Aue durch. Die Beschuldigten, die zum Teil der rechten Szene entstammen, sollen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bandenmäßig verfeindete Fan-Gruppierungen überfallen und ausgeraubt haben.“

Unterschiedliche mediale Beachtung
Spätestens mit der medial begleiteten Verhaftung der angeblichen Reichsbürger um Prinz Reuss oder der angeblichen Lauterbach-Entführer um die Religionslehrerin Elisabeth R. muss man wissen, dass die Medien nicht mehr wirklich ihrem Auftrag nachkommen, kritisch über staatliches Handeln zu berichten, sondern sich selbst eingereiht haben in die Phalanx staatsnaher Polit-Propaganda. Staatsanwaltschaften, politisch gesteuert über das ministerielle Weisungsrecht, üben sich in Pressearbeit und füttern gezielt die Medien. Verhaftungstermine und Durchsuchungen werden durchgestochen und erreicht wird eine mediale und letztlich gesellschaftliche Vorverurteilung. Es ist sicher kein Zufall, dass das Verfahren gegen eine Hooligan-Gruppe namens „Starke Jugend“ und deren Verhaftung just zu dem Zeitpunkt erfolgte, als die halbe Presselandschaft gebannt nach Dresden blickte.

Was ist eine kriminelle Vereinigung genau
Der Vorwurf lautet in bestimmten Fällen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Kriminelle Vereinigungen werden weit verstanden und erfassen nicht nur organisierte Kriminalität in Form der Mafia. Im Falle dieser Gruppierung ist Anlass der Ermittlungen schwerer Landfriedensbruch, Raub und gefährliche Körperverletzung oder sonstige Straftaten. Für eine solche kriminelle Vereinigung braucht es lediglich eine Vereinigung deren Zweck oder Tätigkeit ausschließlich auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Also sämtliche Delikte können den Verdacht einer kriminellen Vereinigung begründen.

Eine große Bandbreite an kriminellen Vereinigungen
Der geneigte Leser wird sich wundern. So trifft das doch eigentlich auch auf die „Letzte Generation“ zu, oder? In der Tat, wenn sich deren Tätigkeit vornehmlich darauf begründet, Straftaten zu begehen, also Nötigung, Eingriff in den Straßenverkehr etc. Am vergangenen Donnerstag haben sich Mitglieder der „Letzten Generation“ sogar auf die Landebahnen der Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf geklebt und damit für Chaos im Flugverkehr gesorgt – aber auch schwere Straftaten begangen. Aber während sich Reichsbürger, Rechte oder Hooligans schnell medial mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung auseinandersetzen müssen, ist es bei Linksextremisten und Klima-Talibans offensichtlich nicht so. Dabei sehen selbst Juristen, die nicht im Verdacht stehen rechts zu sein, bei der „Letzten Generation“ ausreichend Verdachtsmomente, die den Vorwurf der kriminellen Verdächtigung begründen, wie beispielsweise Ex-Bundesrichter Thomas Fischer. Aber lediglich die AfD fordert ein klares Vorgehen gegen die Medien-Lieblinge der „Letzten Generation“. So mahnt Stephan Brandner an, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, dass es sich bei derartigen Aktionen nicht um einen friedlichen Protest, sondern um strafbare Handlungen handelt, die nicht zu tolerieren, sondern zu bestrafen und zukünftig zu unterbinden seien:

„Es muss endlich ein Ende haben, dass die Mitglieder dieser kriminellen Truppe mit Samthandschuhen angefasst werden. Hier geht es nicht um Klimaschutz, sondern um das Generieren größtmöglichen Schadens. Viele Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen, freuen sich das ganze Jahr auf ihren wohlverdienten Urlaub. Ihnen diesen zu vermiesen und für Flugausfälle zu sorgen, wird die Abneigung gegen die Klimakleber zu Recht weiter erhöhen. Nun ist die Justiz gefragt, endlich hart durchzugreifen und die Aktionen der Klimaterroristen ein für alle Mal zu stoppen!“

Die Verhaftung von Mitgliedern der Brigade Jugend und ähnliches
Aber warum geraten Hooligans schnell ins Visier der Strafverfolgungsbehörden? Kämpfen die nicht nur untereinander? Es stellt sich die Frage, können Hooligans sich überhaupt zu Kämpfen verabreden – oder riskieren sie dadurch die Bildung einer kriminellen Vereinigung, was immerhin eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre nach sich ziehen kann? Und warum geht der Staat überhaupt gegen Hooligans vor? Ganz einfach: In Krisenzeiten könnten politisch denkende Hooligangruppen auf der Straße wirksam werden. Der Staat beäugt Demonstrationsentwicklungen kritisch und hat Angst vor unkalkulierbaren Dynamiken. Bei der friedlichen Revolution von 1989 bildeten Hooligans oft die erste Reihe bei den Montagsspaziergängen und schützten friedlich demonstrierende Bürger vor der Polizei. Hat der Staat also plötzlich Angst, in Krisenzeiten kampferprobte Gegner vor sich zu haben? Denn Hooligans können auch Kriege auslösen. Über den Beginn und den Grund für die Balkankriege gibt es zahlreiche Geschichten. Manche datieren den Kriegsbeginn weit vor die eigentlichen militärischen Auseinandersetzungen auf den 13. Mai 1990. Damals spielte Roter Stern Belgrad gegen Dinamo Zagreb in Zagreb (siehe das Video ab Minute 07:35 bis 08:35).

Diesen Fragen geht der Freiburger Fachanwalt für Strafrecht Dubravko Mandic im Interview mit einem Hooligan nach:

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