Von Redaktion

Die Freiburger AfD-Stadträte wehren sich entschieden gegen die Beschlussvorlage G-23/095 der Stadt, ein Wahlrecht für Drittstaatsangehörige betreffend. Die Stadt befürwortet den Beitritt zur Erklärung „Unsere Städte – Unsere Stimmen“, die eine Beteiligung an Kommunalwahlen mit ausländischem Pass ermöglichen will. Die AfD-Gruppe sieht diese Forderung als verfassungswidrig an und fordert die Stadt auf, sie von der Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung abzusetzen. Erforderliche Unterlagen zur Beurteilung der komplexen Sachlage sowie Positionen der Stadt zu maßgeblichen Rechtsfragen wurden dem Gemeinderat bisher nicht vorgelegt.

„Was die Stadt hier umsetzen will, ist wahnwitzig: Ein Wahlrecht für Drittstaatsangehörige ist nach Artikel 20 Grundgesetz verfassungswidrig. Die Stadt Freiburg muss erklären, warum sie sich einer solchen verfassungswidrigen Forderung anschließt und ihre Position zu den maßgeblichen Rechtsfragen offenlegen, die aus der Drucksache G-23/095 nicht hervorgehen.“, erläutert Stadtrat Dr. Detlef Huber.

In ihrer Anfrage vom 13. April fordert die AfD-Gruppe die Stadt zur politischen und juristischen Klärung ihres Vorstoßes auf. Der Gemeinderat habe außerdem nicht die Verbandskompetenz, sich mit dem Thema des Wahlrechts von Drittstaatsangehörigen zu befassen. Stadtrat Schwarz kritisiert: „Oberbürgermeister Horn gefällt sich in seinem Selbstverständnis als guter Demokrat und übt sich dabei gerne im Tadeln der AfD. Jedoch gibt er mit dieser Initiative eine demokratiepolitische Bankrotterklärung ab. Ein Wahlrecht nach Belieben hebt unseren Staat aus den Angeln.“

Beitragsbild / Symbolbild: katatonia82 / Shutterstock.com

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