von Achim Baumann
Wer sich an Kindern und Tieren vergreift, ist im gesellschaftlichen Kontext ganz unten angekommen. Während sich um das Kindswohl – völlig zurecht – eine ganze Phalanx an Organisationen und einflussreichen Schutzeinrichtungen bemüht, man denke nur an die Jugendämter, Frauenhäuser, Sozialeinrichtungen, ist es um den Schutz von Tieren nicht immer gut bestellt – obwohl der Schutz der Tiere sogar Eingang ins Grundgesetz gefunden hat. Nun dreht sich das Blatt, die Bundesregierung wird ein Tierquäler-Register einrichten.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Aber erst am vorvergangenen Freitag, 28. Oktober 2022, stimmte der Bundesrat für die Schaffung eines bundesweiten und schon lange von Tierschutzorganisationen geforderten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote. Die Bundesregierung muss ein solches Register nun umzusetzen. Das hat sie auch schon angekündigt, die Ampelkoalition hatte dies bereits während der Koalitionsverhandlungen als Ziel beschlossen.
Tierschützer jubeln
Kein Wunder also, dass Tierschützer und Tierschutzorganisationen erfreut sind. „Wir begrüßen das bundesweite Register für Tierhaltungs- und Betreuungsverbote ausdrücklich, denn regelmäßig entziehen sich Menschen, die Tiere gequält oder schwer vernachlässigt haben, der behördlichen Aufsicht durch einen Umzug. In einem neuen Landkreis fangen sie dann neu an, ohne dass das örtliche Veterinäramt die Vorgeschichte und etwaige Tierhalteverbote kennt. Durch das Register können künftig Fälle von schwerer Tierquälerei durch engmaschige behördliche Kontrollen schon im Vorfeld verhindert werden, daher erwarten wir von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine zeitnahe Umsetzung der Bundesratsentschließung“, befand beispielsweise Peter Höffken von PETA.
Die Änderungen
Heute können Personen oder Unternehmen, die einem Tierhaltungsverbot unterliegen, ihren quälerischen Umgang mit Tieren an einem anderen Ort fortsetzen. Während es für Firmen schon schwieriger ist, ist es für einzelne Personen ein Leichtes umzuziehen. So gab es bislang keine Möglichkeit, bereits in einer Kommune aufgefallene Tierquäler nach dem Umzug in eine andere Kommune zumindest im Auge zu behalten. Künftig soll in einer Datenbank erfasst werden, wer einem Tierhaltungsverbot unterliegt, welche Behörde das Verbot erteilt hat und warum und für welchen Zeitraum das Verbot erlassen wurde. Damit soll der Staat, konkret die Kommunen, effektiver handeln können.
Ein Beispiel, das Schule machen könnte?
Aber wer hat Zugriff auf ein solches Register? Denn das Beispiel könnte Schule machen. Wenn Tierquäler in einer bundesweiten Datei aufgenommen werden, könnten das in Zukunft auch andere Kriminelle – oder solche, die vom Staat gerne kriminalisiert werden. Kommt also irgendwo das Register für De-Legitimierter des Staates, ein Register für Querdenker, Wutbürger und so weiter? Man kann ein Tierquäler-Register durchaus begrüßen, aber der Bürger sollte vorsichtig sein, wenn das Beispiel eventuell Schule macht. Und bei dieser Bundesregierung scheint alles möglich.
Der Tierquäler neuen Typs
Ob der Staat sich allerdings damit Freude macht, die Tierquäler in einem Register aufzuzählen, kann auch aus einem anderen Grunde bezweifelt werden: Während es zu allen Zeiten ältere Damen (oder auch Herren) gab, die zu viele Katzen oder Hunde beherbergten und damit überfordert waren, Stichwort „Animal-Hoarding“, hat sich seit der erheblichen Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung ein neuer Typus Tierquäler etabliert, der mit Tieren einfach schlecht umgeht, da es seinen ursprünglichen kulturellen oder religiösen Empfindungen entspricht. So darf bezweifelt werden, dass das Register mehrheitlich die Namen „Müller“, „Schmidt“ oder „Meier“ aufführen wird. Wird das Tierquäler-Register also daran scheitern? Man wird sehen, nun ist erst einmal Cem Özdemir an der Reihe, das Register auf die Beine zu stellen.
Ein letzter Tipp
Was tun, wenn man Zeuge von Tierquälerei wird? Der Deutsche Tierschutzbund gibt folgenden Rat: „Wenn Sie beobachten, dass Tiere schlecht gehalten oder gequält werden, bewahren Sie Ruhe und gehen folgendermaßen vor: Sichern Sie Beweise. Bitten Sie Zeugen um eine eidesstattliche Versicherung. Wenn immer möglich, machen Sie Fotos. Notieren Sie sich Autonummern und Anschriften. Wenden Sie sich mit Ihren Hinweisen (genaue Angaben von Ort, Zeit, Geschehen) und Beweisen an das örtlich zuständige Veterinäramt, das als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig ist.“
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