Die Badische Zeitung berichtet erneut unsachgemäß und voreingenommen als verlängerter Arm der Justiz vom Vorfall des 07.02.22, als es auf der Bundesstraße 3 im Bereich Efringen-Kirchen zu einer mehrstündigen Verfolgungsjagd kam.
M. J. aus Wintersweiler habe nach einer Kontrolle einen Polizisten angefahren und schwer verletzt. Keinen Ton wird darüber verloren, dass M. J. selbst auch schwere Verletzungen und sogar Schusswunden davontrug und wie es zu dieser unrechtmäßigen Kontrolle überhaupt kam.
Polizeiliche Verfolgung
Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Polizisten M. J. nicht aufgrund einer erhöhten Geschwindigkeit kontrollieren wollten, sondern weil sie ihn der Reichsbürgerszene zuordneten und ihn so schikanieren wollten. Diese Kontrolle wird nun gerichtlich durch eine Fortsetzungsfeststellungsklage geprüft.
Nachdem sich M. J. dies nicht gefallen ließ und den Polizisten ein ums andere Mal entwischen konnte, betrieben mehrere Streifenwagen eine Hetzjagd, bei der der Beschuldigte nach wiederholten, unverhältnismäßigen und gefährlichen Schussabgaben um sein Leben fürchten musste. Als ein Streifenwagen ihn festzusetzen versuchte und auf ihn schoss, konnte er zunächst flüchten.
Unter Todesangst
Beim nächsten Versuch, ihn aufzuhalten, musste er deshalb unter Todesangst befürchten, dass wieder auf ihn geschossen wird. Dies war auch der Fall. Als er dabei zurücksetzte, um zu entkommen, erwischte er einen Polizisten. Der Gesundheitszustand dieses Polizisten wurde im Artikel der Badischen Zeitung zum Hauptthema gemacht.
Presse als Sprachrohr der Staatsanwaltschaft
Wie sehr die BZ sich zum Handlanger der Staatsanwaltschaft machen lässt, wird auch deutlich, indem sie versucht, beim Leser den Eindruck zu erwecken, M. J. müsse von einem psychatrischen Sachverständigen untersucht werden.
Immer wieder wird der Anschein gegeben, M. J. sei eindeutig der Reichsbürgerszene zuzuschreiben, was in diesem Verfahren offensichtlich eine größere Rolle spielt als die ungerechtfertigte Kontrolle und der dadurch verursachte Vorfall.
Stand der Dinge ist
- Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen M. J. wegen versuchten Mordes und nach Abschluss der Ermittlungen wird entschieden, ob Anklage erhoben wird.
- Rechtsanwalt Mandic, als Vertreter von M. J., hat am 08.04.22 beim Verwaltungsgericht Freiburg eine Fortsetzungsfeststellungsklage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des gesamten Polizeieinsatzes eingereicht.
Im Vorfeld ihrer Berichterstattung
stellte die Badische Zeitung Herrn Mandic drei schriftliche Fragen. Die Art der Fragen lässt genau erkennen, dass nicht die Tat im Vordergrund steht. Vielmehr soll ein politisch motiviertes Exempel statuiert werden:
- Haben Sie diesen Fall als Pflichtverteidiger übernommen und ist der Beschuldigte explizit auf Sie zugekommen?
„Natürlich kann dazu keine Stellungnahme abgegeben werden.“
- Ermittler haben sich schon sehr früh festgelegt, dass sie den Beschuldigten der Reichsbürgerszene zuordnen. Wie beurteilen Sie das?
„Mein Mandant ist nicht Teil der Reichsbürgerszene. Wir haben Ihre Zeitung und die BILD diesbezüglich und zu anderen Behauptungen, Vorverurteilungen und insgesamt zur identifizierenden Berichterstattung abgemahnt. Mein Mandant ist lediglich Teil der „coronamaßnahmenkritischen“ Öffentlichkeit, welche aufgrund ausufernder Polizeigewalt zunehmend Misstrauen gegen die Regierung hegt. Der Einsatz von Schusswaffen gegen meinen Mandanten durch mindestens zwei Polizeibeamte wegen einer möglichen Trunkenheitsfahrt bestätigt im Übrigen nachträglich seine Sorge vor willkürlicher Staatsgewalt, welche ihn dazu brachte, sich der Polizeikontrolle entziehen zu wollen.“
- Wie beurteilen Sie generell die Chancen in diesem Fall?
„Der gesamte Polizeieinsatz ist eines Rechtsstaates unwürdig und wird aktuell vom Verwaltungsgericht Freiburg auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Es wird nicht leicht sein, einen Freispruch zu erzielen. Die Polizei und die Landesregierung arbeiten in diesem politischen Prozess mit gezinkten Karten. Ich werde alles tun, um meinem Mandanten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Er wurde angeschossen und hatte Knochenbrüche zu erdulden, wurde in eine kalte Zelle gesperrt und konnte über Wochen nicht schlafen. So geht man mit Bürgern nicht um.“
Nehmen Sie jetzt Ihr Recht war: Ich vertrete Sie in Ihren Angelegenheiten rund um Corona, Masken und co. Ich kämpfe für Ihr Recht und Ihre Freiheit!
Dubravko Mandic
Ihr Rechtsanwalt in Freiburg
Nichts Neues in diesem Staat! Ohne die genauen Fakten zu kennen, weis die Badische Zeitung wer schuld hat und verurteilt werden muss! Eine Schande!
Guten Abend Herr Mandic,
ich bin sehr froh zu hören, dass Sie die Verteidigung in diesem Fall übernommen haben. Ich lernte Herrn J. im August 2020 in Berlin persönlich kennen und nahm daher die Berichterstattung und die Pressekonferenz zum Polizeieinsatz der zur Festnahme führte, gleich als völlig verzerrt und konsequent einseitig wahr. Die Willkür der BRD-Behörden gegen heimattreue Deutsche ist ein Verbrechen. Ich hoffe so sehr, dass Sie Herrn J. zu Gerechtigkeit verhelfen können.
Genau das ist der Knackpunkt, wir haben nur noch Söldner eine klassische Polizei gibt es seit 2017 nicht mehr